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Demontierte Autoreifen sind vom Versicherungsschutz in der Fahrzeugteilversicherung allenfalls dann umfasst, wenn sie unter Verschluss verwahrt werden. Bei einer Lagerung in einer durch ein Tor gesicherten Großraumtiefgarage eines Mietshauses ist dieses Merkmal nicht erfüllt. Von dort gestohlene Autoreifen unterliegen daher nicht dem Schutz der Kaskoversicherung (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1111/06 [19]).