Wenn ein Fahrer nach einem Ampelstopp mit weit überhöhter Geschwindigkeit anfährt, sogleich eine „Qualmwolke“ durch Reifenabrieb entsteht, sich das Fahrzeug dann beim Abbiegeversuch nach links um die eigene Achse dreht und gegen eine Leitplanke prallt, so ist dieser Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer nicht daran dachte, dass das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP) des Wagens ausnahmsweise ausgeschaltet war. Die Kaskoversicherung muss hier daher nicht für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen (OLG Hamm, Az.: 20 U 218/06).
Kaskoversicherung