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Kaufvertrag

Schäden am ­Gebrauchtfahrzeug

Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist. Karosserieschäden an der Fahrzeugtür und am hinteren Seitenteil sprechen für einen ordentlichen und nicht für einen Bagatellschaden. Ein solches Fahrzeug mit solchen Fehlern ist mangelhaft. Es liegen Sachmängel vor. Dies selbst dann, wenn diese Schäden nach dem Unfall fachgerecht repariert worden sind. Diese Sachmängel rechtfertigen es, wenn der Fahrzeugkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt und sein Geld vom Verkäufer gegen Fahrzeugrückgabe zurückfordert (BGH, Az.: VIII ZR 330/06).