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Der Käufer eines Gebrauchtwagens, dem gesetzliche Gewährleistungsrechte zustehen, kann vom Pkw-Kaufvertrag zurücktreten, wenn das eingebaute Navigationssystem mangelhaft ist und nicht zuverlässig arbeitet. Es liegt ein nicht nur unerheblicher Mangel vor, da trotz zweimaliger Nachbesserungsversuche das Gerät immer noch nicht einwandfrei funktioniert und der Nachbesserungsaufwand von zirka 2500 Euro beträchtlich ist (OLG Köln, Az.: 3 U 70/06).