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Ein Vorführfahrzeug mit einer Tageszulassung und einer Laufleistung von nur 35 km ist gebraucht. Ein solches Fahrzeug erfüllt nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges (LG Bremen, Az.: 6-O-1308/07).
Ein Vorführfahrzeug mit einer Tageszulassung und einer Laufleistung von nur 35 km ist gebraucht. Ein solches Fahrzeug erfüllt nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges (LG Bremen, Az.: 6-O-1308/07).