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Lärmbelästigung

Mietminderung ­wegen Baulärm

Inhalt

Ist der Gebrauch der angemieteten Räume dadurch beeinträch­tigt, dass in der angrenzenden Nachbarschaft Baumaßnahmen mit einhergehender Lärmbelästigung vollzogen werden, so kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Der hier vom Mieter vorgenommene Minderungssatz von 12 % der Bruttomiete wurde vom Gericht akzeptiert, da die von der Groß­bau­stelle ausgehenden Lärm­beeinträchtigungen monatelang vorhanden waren und dies teilweise sogar bis in die Nacht hinein (LG Frankfurt/Main, Az.: 2-17 S 113/06).