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Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von Grün auf Gelb – durchaus heftig – abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden wegen Umschaltens einer Wechsellichtzeichenanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu einem Auffahrunfall kommt (AG Hildesheim, Az.: 47 C 119/08).