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Die Kosten der Gasdruck-Dichtigkeitsprüfung der Zuleitungen im Gebäude zu den installierten Gas-Etagenheizungen sind keine umlagefähigen Betriebskosten des Mietwohngebäudes. Diese Kosten hat alleine der Vermieter zu tragen (AG Kassel, Az.: 454 C 6175/04).