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Die Kosten, die bei der Prüfung von Gasleitungen auf ihre Dichtigkeit hin anfallen, gehören zu den Betriebskosten und können auf Mieter umgelegt werden (LG Hannover, Az.: 12 S 97/06).
Die Kosten, die bei der Prüfung von Gasleitungen auf ihre Dichtigkeit hin anfallen, gehören zu den Betriebskosten und können auf Mieter umgelegt werden (LG Hannover, Az.: 12 S 97/06).