Inhalt
Beschädigt ein Mieter die in der Wohnung befindliche Stahlblechbadewanne, sodass diese ausgetauscht werden muss, so muss sich der Vermieter, der jetzt eine neue Badewanne erhält, einen Abzug neu für alt gefallen lassen. Die Höhe des Abzuges bestimmt sich dabei nach der Relation der Nutzungsdauer der alten und neuen Badewanne. Bei dieser Berechnung wird für solche Badewannen eine Lebensdauer von 23 Jahren angenommen, sodass die Anschaffungskosten der neuen Badewanne bei der Schadenberechnung entsprechend zu reduzieren sind (AG Herborn, Az.: 50 C 291/06 (13).