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Preiserhöhung

Gasversorger muss Transparenz schaffen

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Der Gasversorger ist nicht berechtigt, zur Durchsetzung einer Preis­erhöhung die Versorgung der Wohnung zu sperren, solange der Nachweis der Angemessenheit der beabsichtigten Gebührenerhebung gegenüber dem Wohnungsinhaber nicht offen gelegt ist (LG Oldenburg, Az.: 9 T 137/06).