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Rechnungsbetrag

Überhöhte ­Handwerkerrechnung

Eine Handwerkerrechnung kann dann als betrügerisch zum Nachteil des Kunden eingestuft werden, wenn ein auffälliges krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht. Ein solches Missverhältnis ist auffällig, wenn die Grenze des Doppelten der üblichen Vergütung überschritten wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, macht sich der Handwerker wegen dieser überhöhten Rechnung eines versuchten Betruges schuldig (OLG Düsseldorf, Az.: 1 Ws 167/07).