Häufig ärgern sich Auftragnehmer über unstimmige oder gar widersprüchliche Planungsunterlagen. Dabei sollten Leistungsbeschreibungen und Vertragspläne allerdings ein Ganzes bilden. Für den Auftragnehmer ist dies wichtig, weil sich sein Leistungsumfang nach dem gesamten Vertragsinhalt richtet.