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Schimmelpilz

Vermieter schuldet ordnungsgemäße Außendämmung

Der Mieter einer Wohnung ist regelmäßig nicht verpflichtet, die Möbel in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufzustellen. Er ist daher berechtigt, die Möbel direkt an den Außenwänden zu platzieren. In bauphysikalischer Hinsicht müssen Mietwohnungen so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern Feuchtigkeitserscheinungen nicht bilden können. Wird das Mobiliar durch Feuchtigkeit derart beschädigt, dass es Schimmel ansetzt, dann hat der Mieter einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter (LG Mannheim, Az.: 4 S 62/06).