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Strafbar

Kontinuierlicher Wasserklau

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Ein Gewerbetreibender, der sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren unter Umgehung des Wasserzählers unerlaubt Frischwasser aus einer öffentlichen Versorgungsleitung abzapft, macht sich wegen Diebstahls als Dauerstraftat strafbar. Das Strafgericht verurteilte den Wasserdieb zu einer Geldstrafe von 5400 Euro und zum Ersatz des entwendeten Wassers in Höhe von 4120 Euro (LG Freiburg, Az.: 7 Ns 350 Js 16210/06-AK 151/06).