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Verjährung

Keine Quasiunter­brechung bei Abänderung der VOB/B

Schriftliche Mängelrügen unterbrechen die Gewährleistungsverjährung nicht, wenn die in ­Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers festgelegte Gewährleistungsfrist über die Regelverjährungsfrist der VOB/B hinausgeht und die VOB/B nicht „als Ganzes“ vereinbart ist. So entschied das Landgericht Halle mit Urteil vom 8. 7. 2005 – 1 S 68/05 BauR 2006, 128 = IBR 2006, 252).