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Werkvertragsrecht

Grundlagen für die Leistung

Inhalt

Nach dem Werkvertragsrecht kann der Auftraggeber redlicherweise erwarten, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Fertigstel­lung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich erbrachte Leistungen haben. Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu. Es kommt deshalb im Allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an. Die Deutschen Industrie-Normen (DIN) sind jedoch keine Rechtsvorschriften, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Maßgebend ist deshalb nicht, welche DIN gilt, sondern ob die Werkausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN kann die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.5.2007 – 5 U 201/06).