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Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleistet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist. (BGH, Az.: I ZR 167/03).