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Darauf kommt es beim Bau eines Pelletlagers an

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Für alle, die mit dem Bau eines Pelletlagers zu tun haben – sei es nun als Installateur oder als Privatperson, die das ja auch darf – gilt die Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“ des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI). Wer sich streng an sie hält, dürfte die Gefahren klein halten, als da wären: explosionsfähige Atmosphäre, Funkenbildung und erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration. Nicht zuletzt garantiert die Einhaltung auch einen reibungslosen Betrieb des Lagers und der gesamten Pelletheizung.

Die VDI-Richtlinie gilt für Pelletlager mit einem Fassungsvermögen bis zu 100 t. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Jahresbedarf eines nicht mal gut gedämmten Einfamilienhauses liegt bei rund 6 t. Zudem setzt die Richtlinie voraus, dass zertifizierte Pellets, in Deutschland nach dem Standard ENplus-Pellets (ISO 17225-2) verheizt werden. Lagerbauer sollten darüber hinaus die Musterfeuerungsverordnung (MFeuVO) sowie die Brandschutzvorschriften ihres Bundeslandes kennen.

Doch auch innerhalb der 100-t-Grenze gibt es verschiedene Anforderungen, die in Tabelle 1 dargestellt werden.

Ein Lager braucht es nicht für alle Pelletfeuerungen. Vollautomatische Anlagen, meist als Kaminöfen am Markt, verwenden lose Ware. Sie kombinieren Wärmeerzeuger und Lagerraum oder Silo in einem Gerät. Abgesehen von Ascheaustragung und Befüllung laufen die Anlagen komplett selbstständig. Halbautomatische Anlagen bestehen aus einem Wärmeerzeuger mit integriertem Vorratsbehälter von etwa 150 kg. Sie sind von Hand mit Sackware zu befüllen. Beide Arten dieser Pelletheizung benötigen kein eigenes Lager.

Für normale Pelletzentralheizungen hingegen ist ein Lager nötig. Dieses kann selbst gebaut oder aber fertig gekauft werden. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) führt eine Liste, auf der alle empfohlenen Hersteller registriert sind. Die Kesselhersteller arbeiten meist mit auf Behälter spezialisierten Firmen zusammen und bieten diese als Komplettsystem an. Eine Verankerung gegen Kippen ist dabei wichtig, da dies, wenn auch nicht bei allen, durch eine unregelmäßige Füllung tatsächlich vorkommen kann.

Die richtige Größe

Wie groß nun sollte man ein Lager bauen? Das richtet sich natürlich nach dem Jahresbedarf. Das zur Verfügung stehende Raumvolumen in m³ sollte die doppelte Menge an Pellets aufnehmen können. Reichen also 6 t Pellets aus, bedarf es 12 m³ Raum. Wird eine Variante mit Schrägböden gewählt, muss man noch weitere 40 % hinzurechnen. Hier käme man bei diesem für ein Einfamilienhaus typischen Beispiel auf einen Gesamtraumbedarf von knapp 17 m³. Der VDI rät, die bereits beschriebene Größe so auszulegen, dass nicht bis unter die Decke gefüllt werden muss. Denn das könnte mit den verschiedenen Fördersystemen kollidieren.

Auch der Weg, wie die Pellets ins Lager und von dort zum Brenner kommen, ist beim Einrichten zu beachten. Besonders wichtig: Die Transportwege zum Brenner sollen weder lang noch krumm sein. Denn das minimiert die Anfälligkeit der Fördereinrichtung für Störungen. Bei größeren Anlagen greifen Vorgaben für Abstände, Strahlungs- und Feuerungsschutz (Tabelle 1). Welches Austragungsverfahren infrage kommt, richtet sich nach den räumlichen Möglichkeiten und dem Kessel selbst.

Das Lager sollte schon allein aus logistischen Gründen an eine Außenwand angrenzen. Innen liegende Räume sind für eine Befüllung mit dem Pellet-Lkw nur schwer zu erreichen. Zudem darf die dann zu überbrückende Strecke nicht länger als 30 m sein. Einblas- und Absaugstutzen müssen 20 cm Abstand zur Decke haben. Bei einer Entnahme der Pellets von unten kann das Lager bis zur Unterkante des Stutzens befüllt werden.

Wichtig ist ebenfalls trockene Luft. Feuchte Keller schaden den Pellets, die mit einer niedrigen Feuchte unter 10 % angeliefert werden, und lassen diese teils zerfallen. Das wiederum wird mit Sicherheit den Brennprozess stören, insbesondere durch Blockaden im Transportsystem zum Brenner und beim Verbrennen selbst. Normale Keller-Luftfeuchtigkeit ohne Schwitz- oder Kondenswasser an Boden, Decken und Wänden ist hingegen akzeptabel. Die Wände sollten übrigens gemauert sein. Ein Trockenausbau mit Gipskarton würde dem Druck der Pellets nicht standhalten.

Wenn das Entnahmesystem auf Saugen beruht oder mechanisch vonstatten geht, sollte die Unterkonstruktion des Pelletlagers mindestens 45° horizontal zum Kessel stehen. Nur diese Neigung sorgt für ein ungehindertes Nachrutschen der Pellets. Die Schrägen sollten auf einer selbsttragenden Rahmenkonstruktion montiert und von der Wand so entfernt sein, dass es zu keiner akustischen Kopplung kommt. Denn nachrutschende Pellets verursachen, wenn auch nur leise, aber dennoch Geräusche. Die wiederum können durch eine absolut glatte Oberfläche minimiert werden. Das verhindert zudem Abrieb oder Ablösung. Dies kann auch mittels einer Prallschutzmatte verhindert werden, die eigentlich den Aufprall der Pellets beim Einblasen abmindern sollen. Sie kann mit einer freischwingenden Aufhängung und 30 cm Abstand zur Wand angebracht werden. Denkbar ist auch eine Verschalung mit Platten. Bei optimaler Bauweise kann man über 60 % des verfügbaren Raumvolumens als Lager nutzen.

Elektrik schützen

Aufgrund der Staubbildung und der Explosionsgefahr müssen alle elektrischen Installationen nach ATEX22 geschützt sein. Zudem sollte eine Feuerschutztür nach Qualität T30 eingebaut sein, die bei größeren Lagern sowieso Pflicht wäre. Bei diesen müssen die Wände und die Decke der Brandwiderstandsklasse F 90 entsprechen. Die Tür muss zudem nach außen aufgehen und wegen der Staubbildung abgedichtet sein. Die Innenseite der Türöffnung ist zu stabilisieren, etwa mit Holzbrettern, damit die Holzpellets nicht dagegen drücken. Der Lagerraum muss statisch belastbar sein. Denn auch Pellets haben ihr Gewicht und der Jahresbedarf eines mittleren Einfamilienhauses liegt nun mal ungefähr bei 6 t.

Lüftung ist wichtig

Pellets bilden Gase, auch Kohlenmonoxid (CO), vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz, so der TÜV. Alle genannten Lagerarten sind zudem nur mit  CO-Warner zu betreten. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen begünstigen die CO-Bildung. Ab 200 Teilchen pro einer Million Luftmoleküle (ppm) kann Kohlenmonoxid zu Kopfschmerzen führen, ab 800 ppm zu Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht, warnt der VDI.

Um eine hohe Konzentration im Lager zu vermeiden, ist die Lüftung elementar wichtig. Technisch kann diese, so der VDI, für Befüllleitungen von bis zu 2 m bei Lagern bis 40 t über den belüftenden Verschlussdeckel erfolgen, wenn ausreichend Stutzen vorhanden seien. Ab 2 bis zu 5 m muss eine eigene, separate Lüftungsöffnung in den Befüllleitungen und bei mehr als 5 m eine mechanische Belüftung installiert werden.

Kleinere Lager bis 10 t sind nur in den ersten vier Wochen nach Befüllung zu betreten. Bei Arbeiten im Pelletlagerraum muss in jedem Fall eine Staubschutzmaske getragen werden. Vor jedem Zutritt muss das Lager ausreichend mindestens eine Viertelstunde gelüftet werden. Die Heizung sollte für die Dauer des Betretens abgeschaltet sein.

Pellets können auch außerhalb eines Hauses gelagert werden. Verwendet werden dafür Erdtanks, Gewebe- oder Sacksilos oder Lagercontainer. Letztere sind neben den Erdtanks am besten geeignet. Silos, die mit einem Metall- oder Holzgestell gestützt werden, müssen mit einer baulichen Hülle geschützt werden. Am Markt ist eine Vielzahl an Größen verfügbar. Die Anschaffungs- und Einbaukosten liegen höher als beim selbstgebauten Pelletlagerraum (Tabelle 2).

Erdtanks sind demnach die teuerste Variante, insbesondere durch die Erdaushubarbeiten. Der eindeutige Vorteil der Außenvariante ist die Platzersparnis im Gebäude. Dennoch: Alle diese Lagerarten ermöglichen die Verwendung von loser Ware bei Pellets. Diese ist immer günstiger als Sackware.

Info

Broschüre vom Pelletverband

In der Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) und des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) wird ein Überblick über den Bau von Pelletlagern, verschiedene Lagersysteme, Hinweise zur Befüllung und Entnahme sowie Sicherheitshinweise gegeben. Als Referenz bei Reklamationen ist die Pelletqualität ENplus zugrunde gelegt.

Ein in der Broschüre befindliches heraustrennbares Übergabeprotokoll dient dem Betreiber oder Besitzer der Heizanlage als Dokumentation. Es ist vom Heizungsbaubetrieb auszufüllen. In dieses Protokoll werden die Eckpunkte der Heizung, Daten über das Lager und den Lagerraum eingetragen sowie die Anliefersituation der Pellets beschrieben.

Die Lagerraumbroschüre ist auch kostenfrei als Download unter www.depi.de oder www.depv.de erhältlich. Das Übergabeprotokoll steht dort ebenfalls zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Tipp

Achtet der Installateur oder Heizungsbauer beim Bau eines Pelletlagers auf die VDI-Richtlinie 3464 und auf fachliche Praxis-Tipps (z. B. Lagerraumempfehlungen des Deutschen Energieholz- und Pelletverbandes, DEPV), ist eine Haftung ausgeschlossen. Nach der Richtlinie sind Heizungsbauer auch zur Beratung bezüglich eines sicheren Lagerbetriebes verpflichtet. Denn nur mit dem ordnungsgemäßen Bau ist es noch nicht getan.

Warnschilder, die auf die Gefahren beim Betreten eines Pelletlagers hinweisen, gibt es kostenlos im Shop des Deutschen Pelletinstituts (www.depi.de/shop). Diese sind vom VDI vorgeschrieben.

Autor

Frank Urbansky ist freier Journalist und Mitglied der Energieblogger, 04158 Leipzig, Telefon (01 71) 5 25 32 79, urbansky@enwipo.de