Nach dem EEG besteht ein Anspruch auf eine Vergütung für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr für den eingespeisten Solarstrom. Neben dem ins Netz eingespeisten Strom kann der weiter erzeugte Strom selbst verbraucht oder anderwärtig vermarktet werden. Die Einspeisevergütung ist abhängig von der Anlagengröße, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagenart. Die Tabelle zu diesem Beitrag zeigt Vergütungssätze bei Inbetriebnahme ab 1. März 2015 und die je nach Degression zu erwartenden Sätze für die Folgemonate, die vom Gesamtzubau abhängen. Die Tabelle wurde auf Basis des am 27.6.2014 im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes erstellt. Rechtlich verbindlich ist der im Bundesanzeiger veröffentlichte Gesetzestext.
Wenn PV-Anlagenbetreiber den erzeugten Strom vor Ort selbst verbrauchten, war die Eigenversorgung bisher von der EEG-Umlage befreit. Mit der Novellierung 2014 hat sich das geändert. Auf selbst erzeugten Solarstrom für den Eigenverbrauch aus einer Photovoltaikanlage muss zukünftig 40 % der EEG-Umlage entrichtet werden. Der Übergang erfolgt gleitend. Bis Ende 2015 sind es 30, bis Ende 2016 dann 35 und ab 2017 sind es die vollen 40 % der jeweils gültigen EEG-Umlage. Aktuell fallen knapp 1,9 Ct/kWh an EEG-Umlage an. Auch für den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 installiert worden sind, fallen ab 2017 die 40 % der EEG-Umlage an.
Betroffen von der EEG-Umlage sind also alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August ans Netz gingen. Für den SHK-Betrieb und seine Kunden dürfte die Frage nach der Belastung des Eigenverbrauchs von selbsterzeugtem Strom durch die EEG-Umlage ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Verkauf von Photovoltaik sein. PV-Anlagen von Ein- bis Zweifamilienhäusern mit mit einer Anlagengröße kleiner 10 kWp sind jedoch nicht betroffen – Stichwort Bagatellgrenze.
Eine PV-Anlage, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurde, ist generell eine Bestandsanlage. Sie gilt auch dann als Bestandsanlage wenn sie nach dem 1. August 2014 erneuert, ersetzt oder erweitert wurde. Die neu installierte Anlagenleistung darf aber nicht mehr als 30 % betragen.
Automatismen bei der Einspeisevergütung
Die Degression der Einspeisevergütung wurde in der EEG-Novelle 2014 mit übernommen. Im EEG ist ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Als Zielkorridor wurde für neuinstallierte Anlagen von der Bundesregierung 2,4 bis 2,6 GW pro Jahr festgelegt. Bei diesem Zubau beträgt die Degression der Einspeisevergütung 0,5 %. Bislang lag sie bei einer erwarteten neu installierten Photovoltaik-Leistung zwischen 2500 und 3500 MW im Jahr bei 1 % pro Monat. Wichtig bei dem „atmenden Deckel“ ist, dass bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht werden.
Die Bundesregierung führte darüber hinaus mit der EEG-Novelle die „verpflichtende Direktvermarktung“ ein. Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen mit 500 kW installierter Leistung oder mehr brauchen demnach einen Direktvermarkter, sofern sie ihren überschüssigen Solarstrom nicht selbst verkaufen wollen. Ab 2016 gilt dies für alle neuen Photovoltaik-Anlagen sogar bereits ab 100 kW Leistung.
Da die erzielbaren Erlöse an der Strombörse die Kosten einer Solarstromanlage allein nicht decken können, erhalten Photovoltaik-Betreiber zusätzlich eine Marktprämie. Die Prämie füllt die Differenz zur Höhe der nach dem bisherigen System gewährten Einspeisevergütung auf. Für den Mehraufwand durch die Direktvermarktung erhält der Betreiber einen Aufschlag in Höhe von 0,4 Ct/kWh auf die Marktprämie. Für kleinere Photovoltaik-Anlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr.
Kann ein Anlagenbetreiber, der der Direktvermarktungspflicht unterliegt, den erzeugten Solarstrom am Markt nicht verkaufen, erhält dieser ausnahmsweise und vorübergehend eine Ausfallvergütung. Diese beträgt dann 80 % der Marktprämie. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage ferngesteuert werden kann.
Bei einer Neuinstallation müssen Betreiber ihre Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Für das zehnseitige Formular ist bei den SBZ-Extras ein direkter Link hinterlegt. Bestandsanlagen müssen nur bei einer Leistungsänderung registriert werden.
Eigenverbrauch steigern ist das Ziel
Eigenverbrauchssysteme mit Batterien oder thermischen Speichern werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine Untersuchung der HTW Berlin hat ergeben, dass die Potenziale von Photovoltaik-Systemen in Kombination mit Batterie- und Wärmespeichern unterschätzt werden.
Nach Simulationsberechnungen über den Jahresverlauf und mit unterschiedlicher Leistung der PV-Anlagen wird mit zunehmender PV-Leistung der Eigenverbrauchsanteil geringer. Die Untersuchung hat ergeben, dass ohne Speicher mit kleiner PV-Leistung der Eigenverbrauch bis zu 70 % betragen kann. Bei größeren PV-Anlagen mit bis zu 5 kWp fällt der Eigenverbrauchsanteil auf 30 % ab. Je nach Größe der PV-Anlagen erhöhen sich bei Einbau von Batterie- und Wärmespeicher die Eigenverbrauchsanteile um 25 bis 50 %. Bei kleinen PV-Anlagen kann der gesamte erzeugte Solarstrom zeitgleich genutzt und durch die Kombination von Batterie- und Wärmespeichern können Eigenverbrauchsanteile über 80 % auch mit größeren PV-Systemen erreicht werden.
Eine einfache und effiziente Solarstromnutzung als Alternative zur Solarthermie ist auch über eine Warmwasserwärmepumpe möglich. Warmwasser lässt sich speichern, wenn Solarstrom erzeugt wird. Auch die Erzeugung von Heizwärme über Wärmepumpen wird zunehmend wirtschaftlich. Eine Kombination verschiedener Anlagenkonzepte und die zusätzliche Verwendung einer intelligenten Steuerung (Smart Home) tragen zu einer Eigenverbrauchsoptimierung bei.
Ausblick
Laut der Studie des Fraunhofer-Instituts für solare Energiesysteme ISE über Stromgestehungskosten für erneuerbare Energie vom November 2013 erzielten PV-Anlagen je nach Anlagentyp und Einstrahlung (1000 bis 1200 kWh/m²a solare Einstrahlung in Deutschland) Stromgestehungskosten zwischen 0,078 und 0,142 Euro/kWh im dritten Quartal 2013. Die spezifischen Anlagenkosten lagen dabei im Bereich von 1000 bis 1800 Euro/kWp. Die Stromgestehungskosten für alle PV-Anlagentypen haben damit den Anschluss an die Kosten der anderen Stromerzeugungs-technologien erreicht.
Bedingt dadurch, dass die Gestehungskosten für den eigenen PV-Strom deutlich unter den Stromkosten der konventionellen Stromerzeugung liegen, ist der Eigenverbrauch auch bei einer 2,5 Ct/kWh EEG-Umlage wirtschaftlich. Für die Wirtschaftlichkeit spielen auch die künftigen Preisreduzierungen der einzelnen Komponenten der PV-Anlagen eine Rolle. Der BSW geht davon aus, dass diese geringer ausfallen werden, als es zwischen den Jahren 2006 und 2012 der Fall war. Dennoch werden sich die Preise verringern. Ebenso wird der Einsatz von Elektrobatteriespeichern immer interessanter. Als Anschub werden Elektrobatterien für Photovoltaikstrom über das Förderprogramm Nr. 275 von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert. Im Internet gibt es vom BMWi weitere Informationen über die EEG-Reform. Dort gibt es auch Antworten auf die häufig gestellten Fragen:
SBZ Extras
Den direkten Link zum Formular für die Anmeldung von Neuanlagen bei der Bundesnetzagentur finden Sie bei unseren Extras:
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Margarete Adams ist technische Referentin des Fachverbands SHK Baden-Württemberg, 70188 Stuttgart, Telefon (07 11) 48 30 91, info@fvshkbw.de, www.fvshkbw.de