Nicht nur die Art der Gewinnung und Verteilung von Wasser, sondern auch die Installationsmaterialien haben zwangsläufig Einfluss auf den Erhalt der Trinkwassergüte an der Entnahmestelle. Deswegen hat die EU bereits 1998 alle wesentlichen Anforderungen an Trinkwässer festgelegt, die heute noch gelten. 2001 wurden diese in die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überführt. So konnten sich alle Marktteilnehmer langfristig auf die Neuerungen vorbereiten. Ein Beispiel dafür ist die seit 15 Jahren bekannte Verschärfung des Grenzwertes für Blei von aktuell 25 µg/l auf 10 μg/l. Spätestens ab dem 1. Dezember 2013 wird dadurch der politisch gewollte Austausch von Bleianschluss- und -installationsleitungen de facto in ganz Europa erzwungen. Gleichzeitig veröffentlicht das Umweltbundesamt (UBA) nach und nach für alle Werkstoffgruppen sogenannte Positivlisten, die offiziell „Bewertungsgrundlagen“ gemäß §17 TrinkwV heißen. Sie geben den Herstellern eine Orientierung, welche Werkstoffe für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden dürfen. Dabei werden aber Übergangsfristen eingeräumt – für metallene Werkstoffe zum Beispiel bis Dezember 2015. Die gute Nachricht für Fachhandwerker ist: Bei fachgerechtem Einbau und Betrieb von Produkten aus gelisteten Werkstoffen gibt es keine Konflikte mit der TrinkwV.
Zielsetzung des Gesetzgebers
Auslöser der neuen Regelungen ist: Bis in die 1970er-Jahre wurden auch in deutschen Haus-Installationen noch Bleileitungen verbaut. Zwar gab und gibt es hier große regionale Unterschiede, doch bis heute sind diese Installationen die hauptsächliche Quelle für die Bleiabgabe ins Trinkwasser. Außerdem finden sich immer noch Hausanschlussleitungen, die bis zum Wasserzähler aus Blei sind. Daher war der europäische Grenzwert von 10µg/l von Anfang an auch politisch motiviert. Er sollte ein klares Signal an alle Länder der EU geben, diese Restbestände nach und nach zu beseitigen – und zwar bis zum 1. Dezember 2013. Diese 15 Jahre sind nun fast verstrichen.
Grenzwert erzwingt Sanierungen
Mit dem herabgesetzten Grenzwert für Blei werden zweifellos die letzten Hausanschlussleitungen und Installationen aus Blei europaweit aufgespürt und ersetzt. Aber auch andere Quellen für die Bleiabgabe ins Trinkwasser geraten dadurch stärker in den Fokus. So ist beispielsweise generell ein Bleigehalt von 5 μg/l in den von den Wasserwerken gelieferten Trinkwässern erlaubt. Weitere Quellen für Blei im konsumierten Wasser können Installationsmaterialien oder Armaturen sein. Damit der zulässige Grenzwert nicht überschritten wird, dürfen diese also in der Summe ebenfalls nicht mehr als 5 μg/l Blei an das Trinkwasser abgeben.
Bewertungssystem für hygienisch geeignete Werkstoffe
Als vorsorgliche Schutzmaßnahme wurde im letzten Jahrzehnt von einigen Ländern der EU ein Bewertungssystem für Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser entwickelt. Dieses stellt sicher, dass die Grenzwerte der TrinkwV an den Entnahmestellen bei fachgerechter Planung, Installation und Betrieb sicher eingehalten werden können. Dabei handelt es sich um ein in Deutschland etabliertes Vorsorgeprinzip (vergl. DIN 50930, DVGW W 270 und KTW-Empfehlungen). Für viele Länder war dieses Prinzip jedoch neu – und wurde 2004 auf europäischer Ebene für Metalle sogar noch abgelehnt (vergl. EN 12502). Seit Ende 2012 veröffentlicht nun aber das Umweltbundesamt (UBA) seine mit Schlüsselländern der EU vereinbarte Liste „Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe“ zunächst als Empfehlung. Ab Dezember 2013 soll diese Liste als Bewertungsgrundlage im Sinne des §17 der TrinkwV veröffentlicht und nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren dann 2015 in Kraft treten.
Die sogenannte UBA-Positivliste dient dabei in erster Linie den Herstellern von trinkwasserberührten Produkten als Hilfestellung bei der Auswahl von hygienisch einwandfreien Werkstoffen. Vergleichbare Positivlisten werden derzeit auch für Kunststoffe, Elastomere (Dichtungen) und zementgebundene Werkstoffe vom UBA in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern weiterentwickelt.
Ein Werkstoff nicht gelistet
Für den Fachhandwerker bedeutet das künftig noch mehr Sicherheit, denn alle zertifizierten Produkte haben werkstoffseitig ihre besondere trinkwasserhygienische Eignung mit aktualisierten Methoden bereits nachgewiesen. Lediglich eine Legierung, das entzinkungsbeständige Messing CW 602N, wird allerdings nicht mehr gelistet sein. Der Werkstoff darf ab Dezember 2013 im Trinkwasserbereich in Form von Absperrarmaturen, Verbindern oder ähnlichen Produkten nur noch eingebaut werden, wenn keine Probleme mit dem Grenzwert zu erwarten sind – was im Einzelfall nachzuweisen ist, aber in den meisten Trinkwässern auch der Fall sein dürfte.
Für den Fachhandwerker gibt es zwei Möglichkeiten, Installationskomponenten aus entzinkungsbeständigem Messing zu identifizieren: Der direkte Weg ist eine Anfrage beim Hersteller, ob er nur Werkstoffe von der UBA-Liste verwendet. Das machen beispielsweise Unternehmen wie Viega konsequent – deren Installationskomponenten sind also wie bisher auch weiterhin einsetzbar. Alternativ findet der Fachhandwerker die Information zum Werkstoff künftig auf dem entsprechenden DVGW-Zertifikat (in Arbeit). Für alle Zertifikate, die nach dem 1. Dezember 2013 ausgestellt werden, ist dies automatisch der Fall. Für Zertifikate, die vorher ausgestellt wurden und deren Ablaufdatum auch über das Jahr 2013 hinausgeht, kann dies der Fall sein, muss es aber nicht! Hier ist also im Zweifel ebenfalls die Nachfrage beim Hersteller notwendig.
Rechtlich gesehen sind die Werkstoff-Vorgaben des UBA für Installationsmaterialien und Armaturen derzeit noch auf dem Status „Empfehlung“. Ab dem 1. Dezember 2013 sollen sie für Metalle als Bewertungsgrundlage im Sinne der TrinkwV 2001, §17 erscheinen. Das bedeutet: Produkte, die nicht aus gelisteten Werkstoffen bestehen, dürfen zwar noch bis Ende 2015 eingebaut werden – aber nur, wenn davon keine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser ausgeht. Darüber muss ein Einzelnachweis geführt werden.
Ab dem 1. Dezember 2015 ist die UBA-Positivliste dann rechtsverbindlich – das heißt, die Installation von Produkten aus nicht gelisteten Werkstoffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt selbst dann, wenn es sich nur noch um Restbestände handelt. Für Produkte der Gas- und Heizungsinstallation gelten diese Beschränkungen verständlicherweise nicht.
Entscheidend ist Trinkwassergüte
Aufgrund dieser ab 1. Dezember 2013 gültigen Verfahrensweise werden vielfach bleifreie oder bleireduzierte Produkte als die sicherste Lösung ins Spiel gebracht – obwohl selbst bleifreie Werkstoffe etwas Blei enthalten dürfen. Fakt ist aber, dass in der UBA-Positivliste sowohl bleifreie als auch bleihaltige Werkstoffe aufgeführt werden. Und das aus gutem Grund: Es ist nämlich nicht entscheidend, wie viel von einem Element in der Legierung ist, sondern wie viel davon an das Wasser abgegeben wird! Diese Regelung zur Sicherung der Trinkwasserhygiene ist durchaus im Sinne des Verbrauchers: Trinkwasser muss am Zapfhahn hygienisch einwandfrei sein, gleichzeitig sollen Installationen aber auch eine hohe Beständigkeit aufweisen – was die etablierten Werkstoffe bereits seit vielen Jahren bewiesen haben.
In den USA sind für metallene Produkte im Kontakt mit Trinkwasser bis zu 0,25 % Blei als Legierungsbestandteil zugelassen. Dabei wird über einen Kurzzeittest hinaus aber nicht geprüft, ob diese Konzentration auf Dauer zu Problemen im Trinkwasser führt oder nicht. Die Autoren der Positivlisten – unter Führung der vier Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Niederlande – fordern im Gegensatz zu den USA nicht bleifreie Werkstoffe, sondern solche, mit denen die hohe Qualität des Trinkwassers erhalten bleibt. Dies ist in der EU möglich, da in den letzten 15 Jahren Bewertungssysteme für diese Werkstoffe entwickelt und genormt worden sind (DIN EN 15664, DIN 50930-6).
Was ist im Bestand?
In Zukunft wird es also nur noch Zertifikate – beispielsweise vom DVGW – geben, wenn die Produkte aus geeigneten Werkstoffen bestehen. Damit bleibt aber noch die Frage offen, wie der Fachhandwerker im Bestand ungeeignete Werkstoffe erkennt? Die Kurzzeichen wie DZR, CR oder DR für entzinkungsbeständige Werkstoffe allein helfen nur dann weiter, wenn das Erstellungsdatum der Installation deutlich älteren Datums ist. Denn diese Kürzel finden sich sowohl auf dem ungeeigneten Werkstoff CW602N als auch auf neuartigen gelisteten Werkstoffen mit dieser Eigenschaft. Darüber hinaus wird diese Legierung auch nur in einigen wenigen Wässern überhaupt zu Problemen führen. Im Zweifelsfall ist also eine qualifizierte Wasseruntersuchung notwendig. Werden dann Grenzwertüberschreitungen beim Blei festgestellt, wird der Kunde seinen Fachhandwerker um Abhilfemaßnahmen bitten. Eine gute Orientierung, was dann zu tun ist, ist einer neuen Empfehlung von UBA, DVGW und der FIGAWA zu entnehmen. Sie findet sich unter anderem auf den Internetseiten des DVGW ( http://www.dvgw.de: „Blei im Trinkwasser“).
Fazit
Der ab 1. Dezember 2013 rechtswirksame, neue Grenzwert von 10μg/l Blei im Trinkwasser tritt unmittelbar in Kraft, während für die UBA-Werkstoffliste ein Übergangszeitraum von zwei Jahren gelten wird. Hieraus ergeben sich Herausforderungen, die von gut informierten SHK-Fachhandwerkern sicher zu handhaben sind. Dies betrifft zwei Aspekte: die Auswahl von Produkten aus hygienisch geeigneten Werkstoffen und das Erkennen bzw. das Beseitigen von Problemen im Bestand. Ab Dezember 2013 wird es dann nur noch neue Zertifikate für Produkte geben, wenn sie aus einem geeigneten Werkstoff bestehen. Bis dahin werden die wenigen betroffenen Hersteller ihre Produkte aus dem ungeeigneten Werkstoff CW602N – entzinkungsbeständiges Messing für Absperrarmaturen und Verbinder – umgestellt haben. Diese Produkte können dann aber weiterhin in der Heizungs- oder Gas-Installation eingesetzt werden. Die führenden Hersteller von Installationsmaterialien und Armaturen für den Trinkwasserbereich verwenden allerdings schon seit Jahren hygienisch einwandfreie Materialien wie Edelstahl, Kupfer oder Rotguss, für die neben der hygienischen Eignung auch die Langzeitbeständigkeit nachgewiesen ist.
Extras
Link-Tipps zum Thema:
http://www.umweltbundesamt.de, http://www.dvgw.de, https://www.viega.de/de/homepage.html
Info
Hintergrundwissen
Der Bleigrenzwert ist als Wochenmittelwert, also als Durchschnittswert definiert: Konsumiert der Verbraucher zwei Liter Trinkwasser am Tag und nimmt dabei durchschnittlich 10μg/l Blei auf, geht von dieser Dosis auch bei lebenslangem Genuss keine Gesundheitsgefahr aus. Um das Trinkwasser dahingehend zu überprüfen, muss die Probenahme diesen Wochenmittelwert repräsentieren. Wie bei der Probenahme genau vorzugehen ist, ist einer Empfehlung des Umweltbundesamtes zu entnehmen ( https://www.umweltbundesamt.de/: „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“).
Autor
Dr. Peter Arens ist Leiter des Kompetenzzentrums Trinkwasser bei Viega in 57439 Attendorn, Telefon (0 27 22) 61-0, https://www.viega.de/de/homepage.html