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DIN-gemäße Ausführung der Einsteigöffnungen

Bitte einsteigen!

Seit April 2002 sind die bisherigen Richtlinien zur Regenwassernutzung im ersten Teil der Norm, DIN 1989-1, zusammengefasst. Sie ist die allgemein anerkannte Regel der Technik für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung von Regenwassernutzungsanlagen. Genutzt werden kann das Regenwasser zur Gartenbewässerung, Reinigung, Toilettenspülung und zum Wäsche waschen in Gewerbe, Industrie und Haushalt. Ziel dieser technischen Regel ist die Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen sowie eine einfache Inspektion und Wartung.

DIN 1989

Die Norm hat neben Teil 1, mit dem Planer und Installateure auskommen, noch drei weitere Teile für Hersteller von Komponenten. Teil 2 beschreibt die DIN-gemäßen Voraussetzungen zur Fabrikation von Filtern (erschienen August 2004), Teil 3 von Regenspeichern (August 2003) und Teil 4 von Bauteilen zur Steuerung und Nachspeisung (August 2005). Zu Einsteigöffnungen werden in den Teilen 1–3 Angaben gemacht. Es wird unterschieden in oberirdische Behälter mit einem Volumen von weniger als 3000 Liter und solche, die mehr haben oder unterirdisch eingebaut sind. Die in diesem Sinne kleinen oberirdischen Behälter dürfen mit einer Inspektionsöffnung versehen sein, die es erlaubt, Speichereinbauteile zu Wartungs- und/oder Reparaturzwecken ohne erhöhten Montageaufwand jederzeit ein- oder auszubauen. Dafür wird eine Inspektionsöffnung ab 200 mm Durchmesser laut DIN 1989-3 als ausreichend betrachtet. Bei allen Regenspeichern mit mehr als 3 m³ Volumen und bei allen unterirdischen Zisternen muss eine Einsteigöffnung vorhanden sein. Problematisch kann der Einstieg werden, wenn ein unterirdischer Speicher zu tief in der Erde sitzt.

Einbautiefe

Was bestimmt die Einbautiefe eines unterirdischen Behälters? Um Kosten zu senken, möchte man möglichst weit an der Geländeoberfläche bleiben. Der Aushub, das Wiederverfüllen und Verdichten sind dann preiswerter. Bestimmend aber sind die Tiefe des Zu- und Überlaufs. Der Zulauf bringt das Regenwasser von den Sammelflächen. Er liegt üblicherweise unter der Erde als Grundleitung. Laut DIN ist diese in frostfreier Tiefe zu verlegen, beginnend am Fallrohr, mit Gefälle zum Speicher hin. Je länger die Grundleitung, desto tiefer ist der Anschluss am Regenspeicher. Der Regenwasservorrat, normal unterhalb von Zu- und Überlauf, sinkt damit ebenfalls tiefer; der leere Hohlraum oben im Speicher wird größer. Abhilfe schafft hier das Setzen des Behälters auf halber Strecke zwischen den am weitesten entfernten Stellen der Grundleitung. Bei großen Objekten, z.B. bei Gewerbe und Industrie, hilft das Heranführen des Regenwassers innerhalb der Gebäudeteile mit Vakuum-Unterdruckentwässerung. Dabei kann die Sammelleitung unter Geschossde­cken entlang ohne Gefälle verlegt werden. Erst bei Verlassen des Gebäudes in der Nähe des Regenspeichers übernimmt eine Grundleitung die Entwässerung. Genauso wie die Sammelleitung muss auch die Entnahmeleitung frostfrei verlegt sein. Sie steht permanent voll Wasser, hat also eher noch einen Sicherheitszuschlag in der Tiefenlage nötig. Bei Installation einer Saugpumpe im Haus soll die Entnahmeleitung mit gleichmäßiger Steigung zur Pumpe hin verlegt sein. Das erfordert frostfreie Tiefe schon an der Außenwanddurchführung des Hauses und, je nach Entfernung zum Speicher, eine noch tiefere Anschlusshöhe am Speicher. Dies führt zu einem tief liegenden maximalen Wasserspiegel, denn Behälterdurchdringungen werden nur in besonderen Fällen unterhalb hergestellt.

Freier Durchstieg

Ein weiterer bestimmender Faktor für die Einbautiefe eines unterirdischen Behälters ist die spätere Geländeoberkante. Bei Kunststoffzisternen wird der mitgelieferte Einsteigdom nachträglich auf die erforderliche Höhe abgesägt. Bei Betonzisternen setzt der vorsichtige Planer den Regenspeicher einige Zentimeter tiefer als zunächst erforderlich, um Anpassungen möglich zu machen. Durch das aufsetzen von Schachtausgleichsringen mit Mörtel kann während der Gärtnerarbeiten noch ein Höhenausgleich erzielt werden. Die Ringe sind zwischen 4 und 12 cm hoch und in Abstufungen von 2 cm erhältlich. Wer jedoch zuviel Toleranz an dieser Stelle einbaut, läuft Gefahr, den Einstieg so zu erhöhen, dass er nicht mehr der DIN entspricht und nur noch von extrem schlanken Personen genutzt werden kann. Auch die Inspektion und Wartung der Speichereinbauteile von der Geländeoberfläche aus wird schwieriger. Zunächst gilt der Grundsatz, dass der sogenannte Einsteigdom einen „freien Durchstieg“ ermöglicht. Weiter heißt es in der Norm: „Sofern im Durchstieg Bauteile, wie zum Beispiel Filter, installiert wurden, müssen diese vor dem Einstieg problemlos demontiert werden können. Für den Fall, dass feste Einsteighilfen verwendet werden, sind diese in lotrechter Anordnung einzubauen und ist deren Tragfähigkeit im eingebauten Zustand nachzuweisen.“

Maßverhältnisse

Die Geometrie von Regenspeichern erlaubt es meist nicht, Steighilfen bis zum Boden hin lotrecht übereinander einzubauen. Der Normalfall ist das Einsteigen mit einer Leiter, schräg in die Öffnung gestellt. Allein dafür wird vom nutzbaren Durchmesser ein wesentlicher Teil beansprucht; und umso mehr, je weiter es im Einstiegdom hinunter geht. Damit bei normaler Statur noch ein sicheres Benutzen von Leitern oder Steighilfen gewährleistet ist, dürfen Schachtaufbauten an keiner Stelle weniger als 60 cm Innendurchmesser haben. Wenn sie enger als 80 cm sind, dürfen sie auch nicht höher als 45 cm einschließlich späterer Schachtausgleichsringe sein. Diese Höhe wird außen gemessen zwischen Geländehöhe und Bauteilknick. Bei größerer Höhe muss der Einsteigdom auf mindesten 80 cm Durchmesser erweitert werden, zum Beispiel durch Kombination mit einem Schachtaufbau. In DIN 1989-3 sind dazu drei Varianten abgebildet, mit Bezug auf DIN EN 476, die die erforderlichen Schachtweiten regelt bei „Bauteilen in Abwasserkanälen und -leitungen für Schwerkraftentwässerungssysteme.“ Dieser Querverweis ist eher irreführend als hilfreich, gibt es doch nach DIN EN 476 keine Durchstiege, die weniger als 80 cm Durchmesser haben dürfen. Martin Lienhard hat im Artikel „Einstieg mit Augenmaß“, siehe Literaturliste, darauf hingewiesen. Er bezieht Position mit der Feststellung, es handle sich bei Regenspeichern auf Privatgrund nicht um Abwasseranlagen und begründet dies mit Definitionen aus dem Abwasserabgabengesetz und dem wesentlich geringeren Gefahrenpoten­tial bei Zisternen. Damit sei DIN EN 476 hier nicht angemessen, die Vorgabe der DIN 1989 eher zutreffend.

Filterwartung

Lienhard sieht ein tatsächliches Gefahrenpotenzial dort, wo zur Filterreinigung kopfüber in die Öffnung der Zisterne gegriffen werden muss. Laut Wartungsempfehlung der DIN 1989-1 ist dies einmal jährlich erforderlich, die Speicherreinigung aber nur einmal in zehn Jahren. Er verweist hier auf Teil 2 der DIN 1989, in dem es heißt, dass Behältnisse zum Sammeln der Fremdstoffe ohne Verwendung von Werkzeugen leicht herausnehmbar und übersichtlich angeordnet sein müssen. „Bei Erdeinbau darf zwischen Geländeoberkante (Schachtabdeckung) und Entnahmeelement (z.B. Haltegriff) eine Tiefe von 60 cm nicht überschritten werden“, fordert die Norm 1989-2 zusätzlich.

Schachtabdeckung

Neben Platzbedarf zum Einstieg und Erreichbarkeit der Filter ist die Belastungsfähigkeit ein dritter Sicherheitsaspekt der Öffnungen von Regenspeichern. „Einsteigdome und Einsteigöffnungen müssen die an der Einbaustelle zu erwartenden statischen und mechanischen Belastungen sicher aufnehmen“, verlangt DIN 1989-3 von den Speicherprodu­zenten und gibt vor, wie begehbare Abde­ckungen zu bemessen sind. Für Schachtabdeckungen in Verkehrsflächen gilt die Klassifizierung B 125 oder D 400 nach DIN EN 124, in Tabellenform wiedergegeben in DIN 1989-1. Auch gegen unbefugtes Öffnen müssen die Zisternen gesichert sein. Ausreichend in diesem Sinne ist ein Deckelgewicht von mindestens 20 kg. Ansonsten wird ein Verschluss nötig oder die Sicherung durch zusätzlichen Innendeckel oder Innenrost, maximal 50 cm unterhalb der Schachtabdeckung.

Werden vom Planer und vom Verarbeiter in gemeinsamer Verantwortung Bauteile gemäß DIN 1989 ausgewählt und eingebaut, so ist ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Personen gewährleistet, die zur Inspektion und Wartung Einsteigöffnungen von Regenspeichern benutzen. In der Regel geht es dabei um die Wartung der im Speicher eingebauten Filter und die Inspektion der schwimmenden Entnahme, vor Inbetriebnahme und im Turnus von 1–2 Jahrzehnten auch um die Reinigung des Speicherbodens von Ablagerungen.

Literatur

DIN 1989*, Regenwassernutzungsanlagen. Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Beuth Verlag, Berlin, April 2002.

DIN 1989*, Regenwassernutzungsanlagen. Teil 2: Filter. Beuth Verlag, Berlin, August 2004.

DIN 1989*, Regenwassernutzungsanlagen. Teil 3: Regenwasserspeicher. Beuth Verlag, Berlin, August 2003.

König, Klaus W.: Regenwasser dezentral bewirtschaften. Ein Ratgeber für Kommunen und Planungsbüros, 1. Auflage. Herausgeber: Mall GmbH, Donaueschingen, 2005.

Lienhard, Martin: Einstieg mit Augenmaß. Welche Vorgaben gelten bei der Ausführung von Regenwasserspeichern? Artikel in fbr-wasserspiegel 3/06, Seite 3 u. 4. Herausgeber: Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e. V., Darmstadt, 2006.

* Maßgebend für die Anwendung der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

Begriffe nach DIN 1989-3

Inspektionsöffnung

Öffnung mit abnehmbarem Deckel an oberirdischen Behältern, die der Zugänglichkeit zum Einbringen von Geräten zur Montage, Kontrolle, Wartung und Reinigung dient, sowie gegebenenfalls für die Speicherbe- und -Entlüftung genutzt werden kann, aber nicht den Zugang für Personal erlaubt.

Einsteigdom

Am Behälter angeformter, nach oben gerichteter Stutzen, mit dem Reinigungsgeräte sowie Inspektions- und Prüfausrüstungen eingebracht werden können, der eine Möglichkeit für den gelegentlichen Zugang von Personen aufweist und gegebenenfalls die Montage eines Zwischendeckels ermöglicht.

Weitere Informationen

Unser Autor Dipl.-Ing. Klaus W. König ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewirtschaftung und Nutzung von Regenwasser. Er ist Vorstandsmitglied der Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung „fbr“ in Darmstadt und Mitarbeiter im DIN-Ausschuss NAW V 8 „Regenwassernutzungsanlagen“, Telefon (0 75 51) 6 13 05, Telefax (0 75 51) 6 81 26, E-Mail: mail@klauswkoenig.com, http://www.klauswkoenig.com

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