Die Ursachen sind vielfältig: Nicht nur Starkregenereignisse und Hochwasser, sondern auch Querschnittsverengungen durch Ablagerungen oder Verstopfungen im Kanalsystem oder der Kellerabläufe, Rohrbrüche, Pumpenausfälle im öffentlichen Kanalsystem oder das unplanmäßige Einleiten von großen Wassermengen, etwa bei einem Feuerwehreinsatz, können zu einem Rückstau führen. Das Abwasser kann dann nicht mehr so schnell wie erforderlich abfließen und staut sich über die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene über Bodenabläufe, Waschbecken, WCs, Waschmaschinen und Duschen in das Gebäude zurück. Schnell entsteht hoher Sachschaden, vom Ärger und unnötiger Arbeit ganz zu schweigen.

Wer haftet bei Schäden durch unwetterartige Regenfälle, wenn die Kanalisation das anfallende Wasser nicht ableiten kann?
Auf keinen Fall die Kommunen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Gemeinden zwar für einen sicheren Betrieb der Kanalisation zu sorgen haben und im Normalfall auch für verursachte Schäden haften, allerdings nicht bei einem „ganz ungewöhnlichen und seltenen Katastrophenregen“. Da es keine feste Regengrenze gibt, schreiben die Kommunen den Hausbesitzern (zum Beispiel in der Ortssatzung) vor, dass die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau bei ihnen liegt. Somit ist ein umfassender Rückstauschutz Privatsache und liegt in der Verantwortung der Eigentümer, Bauherren oder Altbausanierer/Altbaumodernisierer. Die öffentliche Hand kann im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden.

Welche Versicherung deckt Wasserschäden durch Starkregen ab?
Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist nicht ausreichend, sie deckt durch Rückstau von Wasser – gleich welcher Natur – verursachte Schäden nicht ab. Auch in einer Elementarschadenversicherung wird nicht automatisch das Rückstaurisiko abgedeckt. Sie bietet zwar Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturgewalten, wie Überschwemmungen oder Erdrutsche. Doch die Abdeckung von Schäden durch Rückstau müssen selbst bei dieser Versicherungspolice gesondert abgeschlossen werden. Sie setzt aber voraus, dass funktionsbereite Sicherheitsvorkehrungen, wie Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen, unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind.

Wie ist die Rückstauebene definiert?
Jene markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers an einer bestimmten Stelle in einem Kanalsystem. In der DIN EN 12056-1:2000 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) ist sie definiert als „die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann“. Ab hier verteilt sich das rückstauende Abwasser auf der Geländeoberfläche. Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals, wenn nichts anderes von den zuständigen Behörden festgelegt ist. Auf Anfrage und im Rahmen des Entwässerungsgenehmigungsverfahrens wird die jeweilige grundstücksbezogene Rückstauebene dem Anschlussberechtigten durch die Stadt/Gemeinde mitgeteilt.

Wie unterscheiden sich aktive und passive Rückstausicherungen?
Aktiver Rückstauschutz erfolgt über normgerecht installierte Abwasserhebeanlagen, die die betroffenen Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau sichern. Passiver Rückstauschutz erfolgt durch den Einsatz von Rückstauverschlüssen, die es als Lösungen für durchgehende Rohrleitungen gibt und die auch in moderne Bodenabläufe integriert sind.

Wann kann eine passive Rückstausicherung (Rückstauverschluss) eingebaut werden?
Hinsichtlich Technik und Einbau gilt es bei der Auswahl der richtigen Rückstausicherung zwei grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen:
Besteht von der Kellerebene aus Gefälle zum Kanal, kann unter Einhaltung aller folgenden Kriterien als Rückstausicherung ein Rückstauverschluss zum Einsatz kommen:
Achtung, grundsätzlich gilt: Ein Gebäude darf nie komplett über einen Rückstauverschluss entwässert werden. Und: Baut der Handwerksbetrieb einen Rückstauverschluss ein, obwohl aufgrund der baulichen Voraussetzungen eine Abwasserhebeanlage notwendig gewesen wäre, trägt er die Haftung für diesen Mangel. Er kann die Haftung auch nicht auf den Auftraggeber übertragen, selbst wenn dieser, z. B. aus Kostengründen, auf eine Lösung bestanden hat, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Im Rahmen der Gewährleistung ist es die Pflicht eines Bauunternehmers/Handwerkers, für eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Beschaffenheit des Werks zur Zeit der Abnahme einzustehen.

Welche Normen sind bei Rückstauverschlüssen zu beachten?
Planung und Ausführung von Rückstausystemen werden in der DIN 1986-100 im Abschnitt 13 beschrieben. Maßgebend für den passiven Rückstauschutz ist die DIN EN 13 564. Sie definiert in ihrem ersten Teil die Anforderungen an Rückstauverschlüsse für Gebäude. Sie müssen temperaturbeständig sein und dürfen unter Einfluss von häuslichem Abwasser keinen Verschleiß zeigen. Im Rückstaufall müssen Rückstauverschlüsse selbsttätig schließen und nach Ende des Rückstaus den ungehinderten Wasserablauf gewährleisten. Zudem dürfen die Klappen bei Rückstau nicht aufschwimmen.
Die allgemeinen Anforderungen variieren je nach Bauart der sechs Typen von Rückstauverschlüssen. Um der DIN EN 13 564 zu entsprechen, müssen Rückstauverschlüsse strenge Prüfverfahren durchlaufen.

Gibt es verschiedene Typen von Rückstauverschlüssen?
Eine grobe Unterteilung erfolgt in fäkalienfreies Abwasser (Grauwasser) und fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser). Rückstauverschlüsse für Grauwasser gibt es in den Installationsarten Kellerablauf, für durchgehende Rohrleitungen (freiliegend oder im bauseitigen Schacht) und zum Einbau in die Bodenplatte. Rückstauverschlüsse für Schwarzwasser sind in den Installationsarten für durchgehende Rohrleitungen (freiliegend oder im bauseitigen Schacht) und zum Einbau in die Bodenplatte erhältlich.
DIN EN 13 564-1 ist die Produktnorm für Rückstauverschlüsse. Sie definiert sechs Typen, die sich in der Bauart (durchgehende Rohrleitung oder Bodenablauf), in Zahl der selbsttätigen Rückstauklappen und im Vorhandensein eines handverriegelbaren Notverschlusses oder einer Fremdenergiequelle unterscheiden. Diese Merkmale bestimmen den Einsatz für Regenwasser, fäkalienfreies Abwasser und fäkalienhaltiges Abwasser. In Deutschland sind für fäkalienfreies Abwasser nur die Typen 2, 3 und 5 zulässig, für fäkalienhaltiges Abwasser nur der Typ 3 mit Zusatzbezeichnung F.

Was ist bei Rückstauklappen älteren Baujahrs im Bestand zu beachten?
Grundsätzlich gilt Bestandsschutz, jedoch ist zu beachten: Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser (Grauwasser) und Regenwasser werden Pendelklappen eingesetzt. Bei ganz alten Modellen müssen diese sogar dauerhaft verschlossen sein, dürfen nur zum Zweck der Entwässerung geöffnet werden und sind anschließend wieder zu verriegeln.
Sollten sich aufgrund von veränderten Nutzungsbedingungen die Anforderungen an die Entwässerung der zu schützenden Räume oder die Zusammensetzung des Abwassers geändert haben, können ungeahnte Probleme auftreten. Insbesondere dann, wenn fäkalienhaltiges Abwasser eine Rückstausicherung passiert, die dafür nicht konzipiert wurde. Aufgrund ihrer Eigenschaft, dass Pendelklappen in Ruhestellung geschlossen sind, treten an den sensiblen Stellen der Sicherungen durch die Feststoffe im Schwarzwasser zuerst Verschmutzungen auf. Die können zur Verstopfung der Rohrleitung führen und somit zur Fehlfunktion der Rückstausicherung. Und: Rückstauverschlüsse vom Typ 0 bis 2 verfügen meistens nicht wie Rückstauverschlüsse des Typs 3F über eine selbsttätig schließende Klappe, eine Warneinrichtung sowie eine integrierte Selbsttestfunktion.
Bei Rückstauverschlüssen des Typs 3F sind die Klappen im normalen Betriebszustand geöffnet, sodass das Schwarzwasser ungehindert passieren kann. Im Rückstaufall schließt das Gerät automatisch, ebenso wird ein optischer und akustischer Alarm ausgegeben. Durch den automatischen Selbsttest wird die Funktionalität des Geräts in regelmäßigen Intervallen geprüft. Bei Feststellung einer Fehlfunktion wird ebenso ein optischer und akustischer Alarm ausgegeben. Es droht also großer Ärger, wenn nach Rückstau aus dem Kanal der Keller geflutet ist. Die Versicherung kann die Schadensregulierung – trotz Police – verweigern und auf eine nicht funktionsbereite, sprich ungeeignete und nicht vorschriftsmäßig gewartete Rückstausicherung verweisen. Hier sollte der SHK-Fachmann aktiv werden, den Hausbesitzer über die Folgen der falschen Rückstau-Sicherung informieren und ihm ein Angebot für eine Lösung unterbreiten, die alle aktuellen normativen, technischen und damit auch versicherungsrelevanten Anforderungen erfüllt.

Müssen Rückstauverschlüsse gewartet werden?
Sind Rückstauverschlüsse ins häusliche Ablaufsystem integriert, müssen diese laut DIN EN 13 564 gewartet werden. Zu diesen Wartungsarbeiten gehören unter anderem das Entfernen von Schmutz und Ablagerungen, die Prüfung und gegebenenfalls der Austausch von Dichtungen sowie eine Kontrolle der Abdichtmechanik. Für Abläufe in Gebäuden mit Rückstauverschluss und Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperren ist zudem die DIN EN 1253 maßgebend.
Rückstauautomaten für fäkalienhaltiges Abwasser Typ 3 nach DIN EN 13 564-1 sind monatlich vom Betreiber in Augenschein zu nehmen, wobei der Notverschluss zu betätigen ist. Die halbjährlich durchzuführende Wartung ist von einem Fachkundigen durchzuführen. Als fachkundig gelten Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für den Betrieb, die Wartung und die Überprüfungen der betreffenden Entwässerungsanlagen verfügen.

Die wesentlichen Punkte einer fachgerechten Gebäudeentwässerung
Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene sind mit natürlichem Gefälle nach dem Schwerkraftprinzip zu entwässern. Dieses Abwasser darf auf keinen Fall über Rückstausicherungen geführt werden. Anfallendes Oberflächenwasser ist vom Gebäude wegzuleiten und nicht ins Gebäude einzuleiten.
Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene sind unbedingt durch Rückstausicherungen (Hebeanlagen, Rückstauverschlüsse) gegen Rückstau aus dem Kanal zu schützen. Regenflächen unterhalb dieser sind über separate Pumpstationen außerhalb des Gebäudes zu entwässern.

Umfassender Kellerschutz vor Wasserschäden
Selbst wenn die Rückstausicherung greift, bleibt zum Schutz vor Starkregen noch die Schwachstelle Kellerfenster. Um einen wasserdichten Keller zu gewährleisten, gibt es verschiedene Lösungen für eine ganzheitliche Kellerplanung. Dazu zählen druckwasserdichte Lichtschächte, hochwasserdichte Kellerfenster und Lösungen für eine wärmebrückenfreie und druckdichte Lichtschachtmontage auf Dämmung. Dazu gibt es spezielle Rückstausicherungen für Lichtschächte.
Fazit
Rückstau kann bei starken Regenfällen und Hochwasser auftreten, besonders gefährdet sind daher Regenwasser- und Mischkanäle. Aber auch Leitungsverstopfung oder das regelmäßige Spülen von Leitungen durch die Betreiber kann zu Rückstau führen, sodass ein Rückstau auch in Schmutzwasserkanälen bei Trennsystemen auftreten kann. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht die Gefahr, dass das Wasser vom Kanal durch Sanitärgegenstände unterhalb der Rückstauebene ins Gebäude eindringt und dadurch umfangreiche Schäden verursacht. Angeschlossene Sanitärgegenstände und alle anderen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch eine Hebeanlage, Rückstausicherung oder andere Verschlüsse gegen Rückstau geschützt werden.