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Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung

10 Fragen und Antworten zu Kleinhebeanlagen

Kleinhebeanlagen sind nach DIN EN 12050 Teil 3 nur zur begrenzten Verwendung zugelassen. Darauf weisen auch die Hersteller ausdrücklich hin. 

Wilo

Kleinhebeanlagen sind nach DIN EN 12050 Teil 3 nur zur begrenzten Verwendung zugelassen. Darauf weisen auch die Hersteller ausdrücklich hin.
 

Dieser Artikel ist eine Überarbeitung des Artikels „Die häufigsten Fragen zur Kleinhebeanlage“ von Norbert Schmitz, erschienen in SBZ 21-2010.

1) Wo findet die Kleinhebeanlage ihren Einsatz bzw. wo darf sie installiert werden?

Laut DIN EN 12050-3 müssen Kleinhebeanlagen direkt hinter der Toilette bzw. im selben Raum installiert werden.

2) Was ist beim Anschluss einer Dusche bzw. Badewanne zu beachten?

Die Kleinhebeanlagen saugen das Wasser nicht an, daher muss beim Anschluss einer Dusche bzw. Badewanne immer das nötige Gefälle eingehalten werden.

3) Warum darf nicht an jede Kleinhebeanlage eine Waschmaschine, Badewanne etc. angeschlossen werden?

Dies schreibt die EU-Norm EN 12050-3 vor, welche aussagt, dass zusammen mit einem WC höchstens ein Waschtisch, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden dürfen. Das Fördern von Heißwasser in Verbindung mit fäkalienhaltigem Abwasser ist demnach nicht zulässig.

4) Wie soll der Verlauf des Abwassers erfolgen?

Es sollte immer zuerst vertikal und dann horizontal gefördert werden. Jeder verwendete Bogen verringert die Förderhöhe bzw. Förderweite. Deshalb sollten anstelle von 90°- Winkel lieber 45°-Bögen verwendet werden, damit ein problemloser Wasserfluss gewährleistet ist.

5) Welches Rohr wird für die Druckleitung eingesetzt?

Die DIN EN 12056-4 sieht für die Aufwärtsförderung ein Druckrohr in den Nennweiten DN 20 bis DN 40 aus handelsüblichen Kunststoffrohren wie PVC, PP oder PE sowie Kupferrohr vor. HT-Rohre allerdings halten dem Abpumpdruck nicht stand und sind nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) nur für drucklose Ableitungen zugelassen. Für die weiterführende Leitung (horizontal) kann ein 40er oder 50er HT-Rohr eingeplant werden, da diese drucklos sind.

6) Sind Kleinhebeanlagen wasserdicht und was passiert bei Stromausfall?

Bei korrekter Nutzung sind die Kleinhebeanlagen wasserdicht. Wird bei Stromausfall die Spülung nur einmal getätigt, bleibt das Wasser in der Hebeanlage und wird bei erneutem Strombetrieb abgepumpt. Weitere Spülgänge während eines Stromausfalls führen zum Überlauf und folglich auch zum Wasseraustritt über das Belüftungsventil.

7) Welche Fremdkörper blockieren die Kleinhebeanlagen?

Fremdkörper gehören weder in die Klein­hebeanlage noch in das Abwassernetz. Die Kleinhebeanlagen sind generell für das Entsorgen der Abwässer, Fäkalien und Toilettenpapier gedacht. Fremdstoffe wie Windeln, Tampons, Hygieneartikel, Feuchttücher oder auch Wattestäbchen blockieren das Pumpenrad, eine einwandfreie Funktion ist dann nicht mehr gewährleistet.

8) Dürfen Brennwertgeräte und Klimaanlagen an Kleinhebeanlagen angeschlossen werden?

Nein, für das Auffangen der Kondensatflüssigkeit sind sogenannte Kondensathebe­anlagen erhältlich. Durch entsprechende Materialeigenschaften sind diese Pumpen gegen das saure Kondensat beständig.

9) Kann es zu einer Geruchsbildung kommen?

Nein, da immer etwas Restwasser in der Kleinhebeanlage stehen bleibt.

10) Welche Art von Toilettenpapier darf verwendet werden?

Ganz normales, zwei- bis dreilagiges Toi­lettenpapier. Wichtig! Keine Feuchttücher verwenden, da diese die Pumpe blockieren.

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