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Neues zur DIN 1986-100

Änderung der Abwassernorm

Inhalt

Die Überarbeitung der DIN 1986-100 wird aufgrund von Anfragen, Fehlerbehebung sowie nicht eindeutigen Formulierungen und neuen Entwicklungen erforderlich (Bild 1). Wesentliche Schwerpunkte der Überarbeitung sind vor allem die Bal­kon­entwässerung, die Notentwässerung der Dachflächen und die Abgrenzung der Bemessung von Grundstücksentwässerungs­anlagen nach DIN-Regelungen und DWA-Regelwerken.

Balkone und Loggien

Die Anschlussbedingungen für Abläufe von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen sollen konkretisiert werden. So dürfen die Abläufe von Balkonen und Loggien mit geschlossener Brüstung zur Vermeidung von Überflutungen nicht an Regenwasserfallleitungen von Dachflächen angeschlossen werden, selbst wenn sie über Notentwässerungsöffnungen in der Brüstung verfügen. Es soll nur dann auf eine getrennte Fallleitung verzichtet werden können, wenn mindestens 50 % der Brüstungsfläche als freier Auslauf vorhanden sind. Für Terrassenabläufe soll sinngemäß das Gleiche gelten, zudem sollten Entwässerungsrinnen im Terrassenbereich erst nach dem Entspannungspunkt (z.B. nach ­einem Schacht mit offenem Durchfluss) an die Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.

Anschlüsse an Fallleitungen

Im Grundsatz gilt, dass Anschlussleitungen so an eine Fallleitung anzuschließen sind, dass Fremdeinspülungen vermieden werden. Deshalb sind in DIN 1986-100 beim ­gegenüberliegenden Anschluss zweier Anschlussleitungen definierte Rohrsohlenabstände in Abhängigkeit des Spreizwinkels zu beachten. Eine Ausnahme stellt der gegenüberliegende Anschluss zweier WCs dar, hier ist es möglich über einen Doppelabzweig auf gleicher Rohrsohle die WCs anzuschließen.

Im Entwurf der Änderung ist nun vorgesehen, den Anwendungsbereich von Doppelabzweigen 87°…88,5° zu erweitern, wenn sie über einen Einlauf mit Innenradius verfügen oder der Einlaufwinkel unter 45° ausgebildet ist. Umfangreiche Spülversuche an Doppelabzweigen mit Innenradius haben gezeigt, dass fäkalienhaltige und fäkalienfreie Anschlussleitungen an eine Fallleitung angeschlossen werden können, ohne dass es zu Überspülungen kommt. Die horizontalen Abgangsnennweiten des Doppelabzweiges müssen dabei gleich groß sein. Bild 2 zeigt eine exemplarische Anschlusssituation.

Ein Doppelabzweig 87°…88,5° mit Innenradius ist nach DIN EN 12056-2 ein Abzweig, der einen Winkel von 45° oder weniger aufweist oder der einen Radius in der Mittellinie hat, der nicht kleiner als der Innendurchmesser des Rohres ist (Bild 3). Mit dieser geplanten Erweiterung des Anwendungsbereiches von Doppelabzweigen soll die Möglichkeit geschaffen werden, zwei ­benachbarte Nasszellen ohne komplizierte Leitungsverzüge an eine zentral gelegene Fallleitung anschließen zu können.

Regenwasserabfluss über ­Notentwässerungen

Die bestehende Zeichnung zur Ermittlung der Überflutungshöhen auf dem Dach bei Notentwässerungen wirft mehr Fragen auf, als dass sie Klarheit schafft. Zum besseren Verständnis der Addition von Druckhöhen im Hinblick auf die maximal zu erwartende Überflutungshöhe werden deshalb die Zeichnungen präzisiert. Der Entwurf sieht nunmehr zwei zeichnerische Darstellungen vor – für die Ermittlung der Überflutungshöhe bei geschlossener Attika und für die Ermittlung der Über­flutungshöhe durch Öffnungen in der Attika (Bild 4). Zudem müssen einige falsche An­gaben zu rechteckigen Öffnungen, insbe­sondere zum Abflussvermögen, korrigiert werden.

Regenentwässerungsanlagen

Bei sehr großen privaten Grundstücken mit eigener Infrastruktur sind Planer häufig mit der Frage konfrontiert, ob die Bemessung der Grundstücksentwässerungsanlage nach den DIN- oder DWA-Regelwerken zu erfolgen hat. Im Entwurf der Änderung A1 ist nunmehr eine Abgrenzung vorgesehen, um für die Planer die nötige Planungssicherheit herzustellen. So sollen für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche bis ca. 60 ha mit Fließzeiten von etwa 15 Minuten bis zum Anschlusspunkt an ein Gewässer oder den öffentlichen Abwasserkanal die Bemessungs­regelungen nach DIN 1986-100 gelten. Für größere Grundstücke mit längeren Fließzeiten soll die Bemessung nach den DWA-Regelwerken DWA-A 117 und DWA-A 118 erfolgen können.

Zudem sollen die zur Bestimmung des Regenwasserabflusses benötigten Abflussbeiwerte C nach neueren Erkenntnissen aktualisiert und präzisiert werden. Die bislang in DIN 1986-100 genannten C-Werte sind Spitzenabflussbeiwerte, die jedoch nicht als solche gekennzeichnet sind. Zukünftig soll der wirksamen Abflussfläche A ein Spitzenabflussbeiwert CS und ein mittlerer Abflussbeiwert Cm zugeordnet werden. Der Spitzenabflussbeiwert CS gilt für die Berechnung der abflusswirksamen Fläche zur Bemessung der Dachentwässerung und der Grundleitungen. Der mittlere Abflussbeiwert Cm wird für die Volumenbestimmung von Regenwasserrückhalteräumen verwendet. Cm gibt für eine bestimmte Fläche das Verhältnis zwischen Gesamtabflussmenge und Gesamtniederschlagsmenge während des gesamten Abflussvorganges an und liegt in der Regel unter CS.

Die im Anhang A der DIN 1986-100 aufgeführten Regenspenden müssen ebenfalls aktualisiert werden. Diese Änderungen sind im Entwurf der Änderung A1 noch nicht berücksichtigt. Nach Informationen des Deutschen Wetterdienstes DWD erfolgte eine Fortschreibung der extremwertstatistischen Analyse der Regenereignisse unter Einbezug der Dekade 2001 bis 2010, die eine Änderung der derzeitigen in Kostra-DWD 2000 genannten Regenspenden in einigen Regionen Deutschlands zur Folge hat. Mit der Veröffentlichung der neuen Regenreihen in Kostra-DWD 2010 ist in 2014 zu rechnen. Mit Publikation der aktualisierten DIN 1986-100 in 2014 werden im Anhang die neuen Regenspenden entsprechend Kostra-DWD 2010 enthalten sein. Die Verweise auf Kostra-DWD 2000 werden durch Kostra-DWD 2010 ersetzt werden.

Über die eingegangenen Einsprüche und Kommentare zum Entwurf der Änderung A1 (E DIN 1986-100/A1:2013-11) wird der Arbeitsausschuss NA 119-05-02 AA im ersten Quartal 2014 beraten. Nach erfolgreichem Abschluss der Einspruchsberatungen wird die Änderung A1 in das Regelwerk DIN 1986-100 eingearbeitet und dann als Neufassung DIN 1986-100 mit neuem Ausgabedatum veröffentlicht.

Info

Über das Norm-Entwurfs-Portal des Deutschen Instituts für Normung e.V. konnte sich die Fachwelt bis zum 18. Dezember aktiv und kostenfrei am Normungsprozess beteiligen und Einspruch gegen die Änderungen erheben. Ob die Einsprüche berechtigt sind, darüber berät der Normausschuss im 1. Quartal 2014.

Autor

Peter Reichert leitet das Produktmanagement Rohrleitungssysteme der Geberit Vertriebs GmbH in 88630 Pfullendorf, peter.reichert@geberit.com

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