Um eine Gefährdung der Mitarbeiter in gefährdeten Bereichen zu vermeiden, fordert beispielsweise der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: „In Laboratorien muss eine mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körperdusche am Ausgang installiert sein. Sie soll alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können.“ Auch die in Kürze zu erwartende Neufassung dieser Richtlinie wird sich auf diese Kernaussagen stützen.
Wichtige Normen und Regelwerke
Hintergrund der Vorschrift ist die Notwendigkeit, bei Unfällen wie Verbrennungen oder Verätzungen schnellstmöglich Mittel – und das heißt Wasser in unbegrenzter Menge – bereitzustellen. Denn nur durch sofortige Kühlung, Löschung bzw. Neutralisierung betroffener Körperzonen können Folgeschäden auf ein Minimum reduziert werden. Neben den Körperduschen wird auch das Vorhandensein einer Augendusche vorgeschrieben, die leicht zu betätigen ist und beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen soll. Spezielle Sicherheitsanforderungen bedingen spezielle Armaturentechniken, deren fachgerechte Installation und Funktion in einer Vielzahl von Vorschriften und Normen geregelt ist. Neben der bereits zitierten Richtlinie für Laboratorien, BGR 120 zählen zu den wichtigsten Regelwerken:
- EN-Norm (European Committee for Standardization):
EN 15154, Teil 1 für Körperduschen
EN 15154, Teil 2 für Augenduschen
- ANSI-Norm Z35B.1-2004 (American National Standard Institut)
Systemkomponenten einer Körperdusche
Hauptkomponenten einer Körperdusch-Einrichtung sind Ventile und Duschköpfe. Im Franke-Programm stehen sie als Aufputz- oder Unterputzausführung in Kombinationsbauweise oder als Kompakteinheit mit Zugstangenbetätigung zur Verfügung. Die mit der Sicherheitsfarbe grün beschichteten Körperduschen zeichnen sich durch eine leichte sowie eindeutige Handhabung aus. Entweder wird der Wasserfluss durch Ziehen an dem Triangelgriff der Zugstange sofort freigegeben oder das Ventil wird über eine 80° -Bewegung des Betätigungshebels mit einem Handgriff schnell geöffnet. Damit werden wichtige Grundregeln erfüllt, denn: Ketten sind zum Öffnen eines Ventils nicht zulässig und die Armatur darf, einmal geöffnet, nicht wieder selbsttätig schließen. Zur Komplettierung der Sicherheitseinrichtung Körperdusche ist ein zum Notduschventil passender Duschkopf erforderlich. Besonders an dieses Armaturenelement werden spezifische Bedingungen gestellt. Studien des Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik ergaben, dass der ideale Löschwasservolumenstrom bei 30-50 l/min liegt. Die Franke Notduschköpfe stellen bereits bei 1 bar Fließdruck eine Mindestwasserabgabemenge von 30 l/min zur Verfügung. Ihre Konstruktion sorgt für eine gleichzeitige Überflutung aller Körperzonen sofort nach Betätigung des Ventils. Die speziell gestalteten Austrittsöffnungen lassen das Wasser kegelförmig austreten. Ein geschlossener, dichter Wasserschleier bildet sich; der vorhandene Sauerstoff innerhalb des Kegels wird verdrängt und die Flammen in kürzester Zeit erstickt. Nach Gebrauch entleert sich der verkalkungsarme Notduschkopf vollständig.
Erste Hilfe zur Rettung des Augenlichtes
Das zweite Element einer Sicherheitseinrichtung ist die Augen und Gesichtsdusche. Sie soll gemäß der genannten Richtlinie für Laboratorien möglichst im Bereich der Körperdusche oder eines Ausgussbeckens installiert sein. Im Augen- und Gesichtsduschen-Programm stehen Varianten für Wand-, Stand- und Labormöbelmontage bzw. Kombinationen mit Auffangschalen zur Verfügung. Die Sicherheitsarmaturen werden durch Drücken der über den gesamten Handgriff laufenden Grifftaste ausgelöst und sind flexibel in ihrer Handhabung. Bei der stationären Benutzung bleibt der Duschkopf in der Wand- bzw. Standhalterung. Die Hände sind zum Offenhalten der Augen frei. Dabei spült der großflächig austretende, weiche Wasserstrahl beide Augen gleichzeitig sowie das gesamte Gesichtsfeld. Für den konstanten, normgerechten Volumenstrom von 6 l/min bei 1 bar Fließdruck sorgt ein integrierter Durchflussmengenregler.
Eine weitere mögliche Benutzungsart ist das Herausnehmen des über einen Spiral-Kunststoffschlauch angeschlossenen Handduschelementes zum intensiven, lokalen Spülen einzelner Körperpartien. Ebenso stellt das Hinführen der Wasserquelle zum Verletzten in einem Umkreis von zwei Metern kein Problem dar. Zur Beendigung des Wasserflusses nach Benutzung (bzw. nach der monatlichen Funktionsprüfung) muss bewusst eine rot markierte Stopp-Taste gedrückt werden.
Einen Auszug der gültigen Richtlinien und Normen für Notdusch-Einrichtungen, ein Sicherheits-Check für Labor- und Produktionsbereiche sowie eine Systembroschüre zum Thema Notdusch-Einrichtungen können bei Franke Aquarotter angefordert werden: ws.de@franke.com oder Telefon (0 33 78) 8 18-0.
Kernaussagen im Überblick
EN 15154-1 Körperduschen
• Absperrarmatur muss nach max. 90°-Bewegung oder Zug von max. 200 mm ganz geöffnet sein.
• Nach dem Öffnen darf die Absperrarmatur nicht selbsttätig schließen.
• Volumenstrom nach nationalen Richtlinien (min. 30 l/min).
EN 15154-2 Augenduschen
• Beide Augen sollen gleichzeitig gespült werden.
• Wasserstrahl muss min. 100 mm und max. 300 mm hoch sprühen, bevor er umkippt.
• Nach dem Öffnen darf die Absperrarmatur nicht selbsttätig schließen.
• Konstanter Volumenstrom von min. 6 l/min.
ANSI Z35B.1-2004
• Körperduschen müssen einen Volumenstrom von 75,7 l/min liefern.
• Augenduschen sollen beide Augen gleichzeitig spülen.
• Der Volumenstrom muss bei Augenduschen 1,5 l/min betragen.
Weitere Informationen
Unser Autor Jürgen Hein verantwortet seit 2006 den Produktbereich Notdusch-Einrichtungen der Franke Aquarotter AG in 14974 Ludwigsfelde, Tel. (0 33 78) 8 18-0, Telefax (0 33 78) 8 18-1 00, E-Mail: juergen.hein@franke.com, http://www.franke-aquarotter.de