Ein geeigneter Zeitpunkt für die Inspektion von Regenwassernutzungsanlagen ist das Frühjahr. Vor der Frostperiode werden die Anlagen zur Gartenbewässerung winterfest gemacht. Falls nicht im Herbst bereits geschehen, wird der Filter nun im Frühling aus dem Winterschlaf geweckt, vom Laub befreit und gründlich gereinigt. Dies könnte die Bauherrschaft ohne Hilfe von Sanitärinstallateuren erledigen und hat dies möglicherweise auch direkt nach Fertigstellung der Anlage getan. Allerdings lässt von Jahr zu Jahr die Erinnerung an diese kleinen Aufgaben nach.
Anlagenbetreiber überfordert
Bei der Heizung schließen die Kunden üblicherweise einen Wartungsvertrag mit dem Handwerker ab. Warum nicht bei der Zisternentechnik? In erster Linie dürfte es daran liegen, dass die Betreiber ihre Regenwasseranlage besser verstehen als ihre Heizung. „Das mach ich selbst“ ist schnell gesagt. Doch jedes Jahr im Herbst vor dem ersten Frost rechtzeitig daran denken? Es kann auch mal schiefgehen. Ist alles professionell abgelaufen nach dem Bau der Anlage, so haben die Eigentümer eine Einweisung erhalten. Die erforderlichen Betriebsunterlagen und die vorhandenen Bedienungs- und Wartungsanleitungen wurden ausgehändigt. Darauf sind üblicherweise auch die Intervalle für Inspektionen genannt.
Gerade weil die erforderlichen Handgriffe wenige und einfach auszuführen sind, könnte der Sanitärbetrieb diesen Service preiswert anbieten und bliebe damit im regelmäßigen Kontakt zu seiner Kundschaft, selbst wenn die Ausführung der Anlage andere gemacht haben und zu den Anlagekomponenten die Papiere fehlen. Schließlich lassen sich Betriebsanleitungen der meisten Produkte im Internet finden. Und die kurze Liste zu Inspektion und Wartung ist Bestandteil der DIN 1989-1 „Regenwassernutzungsanlagen“ (Kapitel 18, Seiten 31 bis 33). Demnach wird ein Regenspeicher frühestens nach zehn Jahren geleert und gereinigt. Die heute üblichen Filter halten so gut wie alles zurück. Deshalb sollte man sie mehrmals im Jahr säubern. Bei reinen Gartenwasseranlagen werden im Herbst die Zapfstellen geöffnet und die Schnellkupplung der Druckleitung im Speicher gelöst. Die unter Wasser vorhandene Tauchmotorpumpe wird durch Ziehen des Netzsteckers vom Stromnetz freigeschaltet. Damit ist die Anlage frostsicher, falls die Produktinformationen nichts anderes fordern.
Inspektion hilfreich und sinnvoll
Mit der Inbetriebnahme im Frühjahr sollte gleich eine Inspektion der Regenwassernutzungsanlage durchgeführt werden, denn es wäre peinlich, wenn offen sichtbare Mängel zu einer Fehlfunktion führen, kurze Zeit nachdem der Fachbetrieb im Haus war. Was heißt Inspektion? Im Gegensatz zur Wartung ist das die reine Sichtkontrolle. Ein Beispiel aus der Luftfahrt: Piloten sind verpflichtet, vor jedem Abflug von außen alle wichtigen Teile ihrer Maschine zu inspizieren. Dies dauert nur wenige Minuten, wogegen die Wartung während der Betriebspausen im Flugzeughangar wesentlich zeitaufwendiger erfolgt.
Was soll inspiziert werden? Die einfachste Antwort lautet: alle sichtbaren Anlagenteile. Zusätzlich, nach Öffnen der Abdeckung, genügt ein Blick mit der Handlampe in den Regenspeicher. Wer planmäßig vorgehen will, nimmt die Liste der Wartungs- und Inspektionsintervalle aus DIN 1989-1 zur Hand. Dort sind in Abschnitt 18 auf zwei Seiten tabellarisch alle Komponenten und die zugehörigen Funktionen und Tätigkeiten aufgeführt. Vorweg heißt es in der Norm: „Regenwassernutzungsanlagen müssen regelmäßig vom Betreiber bzw. von einem Fachkundigen inspiziert werden. Insbesondere sollten die Wasserzähler, die Laufruhe der Pumpe und, soweit möglich, die Dichtheit geprüft werden.“
Die oben genannte Liste der DIN ist auch zu finden in der 20-seitigen „Betriebsanleitung Regenwassernutzungsanlagen“, zu erhalten bei der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) in Darmstadt unter https://fbr.de. Diese Schrift bietet zusätzlich noch das Formular eines Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolls (ebenfalls gemäß DIN 1989-1) sowie einen Vordruck für die Mitteilung an Trinkwasserversorger und Gesundheitsamt, entsprechend Trinkwasserverordnung und AVBWasserV. Die Formulare sind als Kopiervorlage für Planer und Ausführungsbetriebe gedacht. Es gehört durchaus zur Pflicht eines Fachbetriebs, die Bauherrschaft als Anlagenbetreiber darauf hinzuweisen, diese Mitteilungen abzuschicken.
Kennzeichnung prüfen
Bei den Inspektionen nach DIN wird unterteilt in solche, die im halbjährlichen Turnus ausgeführt werden sollen, und solche, die einmal pro Jahr erfolgen. Zunächst wird halbjährlich zu prüfen sein, ob das Regenwasser vom Dach zum Speicher ungehindert ablaufen kann und ob es bei den Sammel- und Verteilleitungen Anzeichen von Undichtigkeiten gibt. Dann ist ratsam, alle Komponenten auf sichere Befestigung hin zu kontrollieren. In diesem Zuge kann auch ohne zusätzlichen Aufwand darauf geachtet werden, ob Rohrleitungen und Entnahmestellen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind mit Schildern bzw. Aufklebern auf Leitungen „Kein Trinkwasser“ bzw. „Regenwasser“. Geschlossene Installationen wie WC-Spülkästen, Druckspüler und Waschmaschinen brauchen keine separate Kennzeichnung, wohl aber die Zapfhähne/Entnahmeventile. Dort ist als Variante auch das Schild mit dem roten Kreis und Diagonalbalken vor stilisiertem Trinkbecher möglich. Die Kontrolle der Beschilderung ist laut DIN 1989-1 wie die Reinigung der Filter einmal jährlich vorzunehmen.
Kundenbindung herstellen
Gerade bei der Filterwartung sollte man öfter als einmal jährlich Hand anlegen – aus gutem Grund, denn Wasserertrag und Wasserqualität hängen davon ab. DIN 1989-1 gibt noch den Hinweis: „Längere oder kürzere Zeitintervalle können sich durch spezielle Anlagen und betriebstechnische Randbedingungen ergeben. Zusätzlich sind die Angaben der Hersteller für Betrieb und Wartung zu beachten.“ Filterhersteller fordern in der Regel kürzere Intervalle als einmal jährlich. Und das passt auch mit der hier vorgestellten Idee einer Kundenbindung durch Inbetriebnahme im Frühjahr zusammen. Wer den Wintercheck anbietet, muss die Anlagentechnik ein halbes Jahr später wieder frostsicher machen. So entsteht für den Besuch bei den Kunden ein halbjährlicher Turnus, mit dem die Filterreinigung gut kombiniert werden kann. Ist noch häufigeres Reinigen der Filter nötig, bieten sich zwei Möglichkeiten an: Entweder die Betreiber auffordern, dies zwischenzeitlich in Eigenleistung zu tun, oder – im Sinne einer Intensivierung der Kundenbindung – als Sanitärbetrieb gelegentlich eine halbe Stunde für diesen zusätzlichen Service investieren.
Checkliste
Drei-Punkte-Plan für die Wiederinbetriebnahme
Für die korrekte Wiederinbetriebnahme der Regenwassernutzungsanlage müssen drei wesentliche Schritte berücksichtigt werden:
1. Bei Ventilen mit Rücklaufsperre kurzen Metallzylinder auf festen Sitz prüfen (wurde für das Leerlaufen der Leitung im Herbst abgeschraubt).
2. Auslaufventile an den Entnahmestellen ganz schließen. Schnellkupplung des Druckschlauches in der Zisterne verbinden. Auslaufventile an den Entnahmestellen nacheinander leicht öffnen, bis die im Rohr befindliche Luft entweicht und Wasser kommt. Danach Ventile wieder schließen. So vermeidet man, dass bei der ersten Nutzung die Betreiber nass gespritzt werden durch in der Leitung eingeschlossene Luft.
3. Wird das Zisternenwasser für ein automatisches Bewässerungssystem verwendet, empfiehlt sich, nach Herstellerangaben vorzugehen.
Tipp
Erste Hilfe bei Betriebsstörungen
Kontrolle am Sicherungskasten, ggf. elektrische Sicherung nach Überlastung wieder einschalten
Für nachfolgende Kontrollen Pumpe vom Stromnetz freischalten
- Ansaugfilter der Pumpe prüfen und ggf. reinigen
- Druckschlauch auf Knick oder Riss prüfen, ggf. austauschen
- Pumpe und Entnahmestelle auf Undichtigkeit prüfen, ggf. reparieren
- Falls die Pumpe durch Trockenlaufschutz automatisch abgeschaltet wurde (bei leerem Regenspeicher), Speicher auffüllen
- Bei Verschleiß der Gleitringdichtung/des Lagers diese austauschen. Dies ist normalerweise erst nach 10000 Betriebsstunden oder nach zehn Jahren erforderlich
Nach Abschluss der Instandsetzungstätigkeiten Pumpe wieder mit Stromnetz verbinden
Autor
Dipl.-Ing. Klaus W. König ist öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für die Bewirtschaftung und Nutzung von Regenwasser, Architekt und Fachbuchautor; 88662 Überlingen, Telefon (0 75 51) 61-3 05, Telefax (0 75 51) 68-1 26, http://www.klauswkoenig.com