Für den Erhalt der Trinkwassergüte ist der Planer durch seine fachgerechte Auslegung der Trinkwasseranlage verantwortlich. Der Installateur hingegen verantwortet die hygienebewusste Installation und Inbetriebnahme. Aber den Anlagenbetreiber nicht mit in die Verantwortung zu nehmen, ist fahrlässig, wie die Auswertung von Schadensfällen zeigt. Der Erhalt der Trinkwasserqualität ist eine komplexe Aufgabe, der sich Planer, Handwerker und auch Anlagen-betreiber zu stellen haben.