Geräusche bei haustechnischen Anlagen sind oft der Grund für Auseinandersetzungen. Mangelnder Schallschutz wird unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes vom Kunden auch ohne technisches Meßgerät bemerkt und führt zur Mängelrüge. In vielen Fällen trifft die Rüge nicht den Mangelverursacher, sondern den Handwerker aus dem Gewerk dessen Geräusche man wahrnimmt.