Im ersten Teil dieses Beitrages zeigte unsere Autorin auf, welche nationalen Verschärfungen mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung geplant sind. Auf der anderen Seite beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit erstmals für bestimmte Verwendungszwecke im Haushalt eine Abweichung von der hohen Trinkwasserqualität zuzulassen. Damit soll die Verwendung von Grauwasser als Regenwasser oder unkontrolliertes Brunnenwasser “salonfähig“ gemacht werden. Lesen Sie hier über die Konsequenzen dieses Zwei- Klassen-Wasserstandards.