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TRF-Regelwerk angepasst

„Praxisnäher als früher“

Inhalt

SBZ: Zusammengefasst in einem Satz: Was bringt die neue TRF 2021?

Uwe Uhlenbrok: Vorweg kann ich schon einmal so viel versprechen: Mit der neuen TRF 2021 werden Sie deutlich besser arbeiten können als in der Vergangenheit, denn die neue Technische Regel ist strukturierter und näher an der Praxis als die TRF 2012.

SBZ: Seit wann wurde an der neuen Fassung gearbeitet?

Uhlenbrok: Die letzte umfassende Überarbeitung der TRF wurde 2012 veröffentlicht. Allerdings sorgten bereits im gleichen Jahr sowie im Jahr 2014 technische Änderungen dafür, dass wir Ergänzungen vornehmen mussten. Fünf Jahre später, also 2017, wurden wir dann aufgefordert, im Fachausschuss Technologie die TRF 2012 neu zu erarbeiten. In der Zwischenzeit gab es einfach zu viele neue Gesetze und Vorschriftenänderungen. Die umfassende Überarbeitung fand in verschiedenen Fachgruppen und Gremien statt, sodass wir im Mai 2020 den sogenannten Gelddruck in den Händen halten konnten. Dies war die Basis für das dann folgende Einspruchsverfahren, an dem jeder Interessierte im Rahmen der Fristen teilnehmen konnte. Und nun ist es so weit, die neue TRF liegt vor.

SBZ: Was sind allgemeine, übliche Änderungen, die im Rahmen einer Überarbeitung anfallen?

Uhlenbrok: Die kleinen, üblichen Änderungen fallen nicht besonders auf, sind aber deswegen ganz und gar nicht unwichtig. Es handelt sich hierbei größtenteils um Harmonisierungen mit anderen Regelwerken. Auch der Name des Regelwerkes an sich ist geändert worden: Es sind nicht mehr die Technischen Regeln, sondern die Technische Regel. Wir haben auch die Ergänzungslieferungen eingearbeitet. Und wenn Vorschriften überarbeitet werden, ist es üblich, Zeichnungen, Formeln, Maßeinheiten etc. zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein Beispiel hierfür ist die Maßeinheit des Drucks: In der TRF sprechen wir nun von Hektopascal und nicht mehr von Millibar. Um die Arbeit in der Praxis zu erleichtern, sind auch sämtliche Zeichnungen bereinigt und vereinfacht worden. Sie enthalten deutlich weniger Komponenten und sind übersichtlicher geworden.

Die eingesetzten Materialien bei Flüssiggas und Erdgas sollen jetzt möglichst identisch sein, damit der Anwendungstechniker nicht mehr umdenken muss. Somit sind aus der TRGI 2018 neue Materialien in die TRF 2021 übernommen worden. Bei erdgedeckten ­Behältern können jetzt z. B. Kunststoffpressverbindungen eingesetzt werden, ebenso wie Klemmringverbindungen für Kupferrohre, die man aus dem Erdgasbereich kennt.

Bild oben: Deutscher Verband Flüssiggas/Progas; Bild unten: Progas

Die eingesetzten Materialien bei Flüssiggas und Erdgas sollen jetzt möglichst identisch sein, damit der Anwendungstechniker nicht mehr umdenken muss. Somit sind aus der TRGI 2018 neue Materialien in die TRF 2021 übernommen worden. Bei erdgedeckten ­Behältern können jetzt z. B. Kunststoffpressverbindungen eingesetzt werden, ebenso wie Klemmringverbindungen für Kupferrohre, die man aus dem Erdgasbereich kennt.

SBZ: Hat sich die Struktur der TRF geändert?

Uhlenbrok: Die Struktur der neuen TRF ist im Gegensatz zum alten Regelwerk in der ersten Hälfte nahezu gleich geblieben. Bisher wurde an ganz vielen verschiedenen Stellen in der TRF 2012 auf Prüfungen, Zuständigkeiten und Fristen eingegangen. In der Überarbeitung finden sich nun alle Informationen zu Prüfungen übersichtlich im Abschnitt 8 wieder.

Was sich auch inhaltlich geändert hat: Es finden nun mehr Abgrenzungen zum gewerblichen Bereich statt. Für Behälteraufstellungen, bei denen die Behälter kleiner als 3 Tonnen sind, greift sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich die TRF. Überall dort, wo aber zum Beispiel die DGUV zum Tragen kommen, ist dies auch vermerkt. Eine strikte Trennung liegt zum Beispiel im Flaschenbereich vor, die TRF ist für den gewerblichen Flaschenbereich nicht mehr zuständig.

SBZ: Welche Änderungen sieht die TRF 2021 im Bereich der Flüssiggas-Behälter vor?

Uhlenbrok: Ganz neu hinzugekommen ist zum Beispiel die Musterfeuerungsverordnung (MFeuV) oder auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das Wasserhaushaltsgesetz legt die Aufstellungsbedingungen für Behälter in festgesetzten Überschwemmungsgebieten fest. Welches Areal als Überschwemmungsgebiet gilt, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Aus der Progas-Praxis kann ich berichten, dass wir hauptsächlich in den Donau-, Elbe- und Rheingebieten damit zu tun haben. Laut WHG sind in solchen Gebieten im Regelfall eine zusätzliche Genehmigung des Flüssiggas-Behälters sowie eine Statik nötig. Bei einem oberirdischen Behälter ist zum Beispiel ein Anschwemmschutz nötig, bei einem unterirdischen Behälter eine gesonderte Auftriebssicherung. Beides muss von einem Statiker berechnet werden.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft darüber hinaus unterirdische Behälter. Wenn diese zu tief eingelagert werden, kann dies ein Unfallrisiko darstellen. Daher präzisiert die neue TRF, dass ab einer Einlagerungstiefe von 50 cm die ersten Maßnahmen für eine sichere Bedienung zu ergreifen sind, zum Beispiel Armaturenverlängerungen oder auch Trittstufen.

Ab einer Tiefe von 65 cm wird es kritisch. Daher ist es bereits bei der Planung einer Neuanlage unerlässlich, Folgendes zu beachten: Der Kopf des Bedieners muss sich beim Betätigen der Armaturen immer oberhalb der Domschachtkante befinden.

Bei erdgedeckten Behältern mit einer Einlagerungstiefe von mehr als 65 cm sind besondere Schutzmaßnahmen – z. B. Armaturenverlängerungen oder Trittstufen – zu berücksichtigen.

Bild: Progas

Bei erdgedeckten Behältern mit einer Einlagerungstiefe von mehr als 65 cm sind besondere Schutzmaßnahmen – z. B. Armaturenverlängerungen oder Trittstufen – zu berücksichtigen.

SBZ: Was passiert, wenn ein Behälter nun zu tief eingelagert wurde?

Uhlenbrok: In der Regel sind ältere Behälter nicht so tief eingelagert worden. Ob ein Behälter jedoch zu tief eingelagert worden ist, lässt sich am einfachsten im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen feststellen. Welche Regelungen und Vorschriften dann gelten, kann im DFVG-Prüfhandbuch nachgeschlagen werden, das in Anlehnung an die neue TRF ebenfalls überarbeitet worden ist.

SBZ: Sie haben vorhin auch die Musterfeuerungsverordnung erwähnt. Welche Rolle spielt diese?

Uhlenbrok: Wenn wir uns zum Beispiel die Aufstellung eines Behälters im Raum anschauen, werden hier die Unterschiede schnell deutlich. Die Brandschutzanforderungen an Wände, Decken und Türen sind mittlerweile höher, es müssen Querlüftungen möglich sein und so fort.

Eine weitere Änderung betrifft den Schutz vor Brandlasten. Hier sieht die TRF vor, dass bei häufiger Befüllung jetzt eine dauerhafte Zone 1 im Bereich der Behälterarmaturen existiert. Der Begriff der häufigen Befüllung wurde darüber hinaus auch konkretisiert: Als Richtwert sind ca. 12 Befüllungen pro Jahr angegeben.

Übersichtlicher, strukturierter und inhaltlich näher an der Praxis: Die neue TRF 2021.

Bild: Progas / iStock/Sesame

Übersichtlicher, strukturierter und inhaltlich näher an der Praxis: Die neue TRF 2021.

SBZ: Kommen wir zu den Regeln für die Flüssiggas-Flaschenanlagen. Was hat sich hier geändert?

Uhlenbrok: Die Aufstellungsanforderungen wurden nicht nur für Flüssiggas-Behälter, sondern auch für Flüssiggas-Flaschen an aktualisierte baurechtliche Vorgaben angepasst.

Für die Aufstellung von Flüssiggas-Flaschen bleibt die Grundregel der TRF 2012 erhalten. Hier muss man nicht umdenken. Nach dieser alten Grundregel darf eine Flasche bis 16 Kilogramm in Wohnungen und Räumen betrieben sowie eine (Ersatz-)Flasche in Wohnungen und Räumen gelagert werden. Weitere oder auch größere Flaschen dürfen nur in „Brennstofflagerräumen“ gelagert bzw. betrieben werden. An dieser Stelle kommt aber nun die MFeuV ins Spiel – wie bei den Behältern. Die MFeuV unterscheidet allerdings nicht, ob in diesen Räumen Flaschen oder Behälter gelagert werden. Sie unterscheidet auch nicht, ob Flaschen gelagert oder betrieben werden.

Kompakter zusammen gefasst sind auch die Anforderungen an Druckregler für den Anschluss von Flaschen. Was noch wichtig ist: In diesem Abschnitt findet eine noch deutlichere Trennung zwischen dem gewerblichen und privaten Bereich statt. Es wird eindeutig klargestellt, dass die TRF keine Erkenntnisquelle für die gewerbliche Flaschenaufstellung darstellt.

Neben redaktionellen Änderungen, neuen Symbolen und neuen Zeichnungen sind auch bereits bestehende Zeichnungen vereinfacht worden.

Bild: TRF2021/Progas

Neben redaktionellen Änderungen, neuen Symbolen und neuen Zeichnungen sind auch bereits bestehende Zeichnungen vereinfacht worden.

SBZ: Gibt es auch Änderungen im Abschnitt zu den Rohrleitungen?

Uhlenbrok: Der komplexeste Bereich war und ist der Abschnitt mit den Rohrleitungen, Materialien, Verbindern etc. Hier war das Ziel, die TRGI 2018 komplett zu berücksichtigen. Die eingesetzten Materialien bei Flüssiggas und Erdgas sollen jetzt möglichst identisch sein, damit der Anwendungstechniker nicht mehr umdenken muss. Bei erdgedeckten Behältern können jetzt zum Beispiel Kunststoffpressverbinder eingesetzt werden. Klemmringverbindungen für Kupferrohre kennt man aus dem Erdgasbereich. Um auch hier eine Vereinfachung zu erzielen, sind diese Verbindungsmöglichkeiten nun auch für den Flüssiggas-Einsatz zugelassen worden. Ganz neu ist auch das Bemessungsverfahren für die Rohrleitungssysteme, Gasströmungswächter etc., das ist praxisnäher als früher.

SBZ: Vorhin sprachen Sie noch über die Prüfungen. Was gibt es hierzu zu berichten?

Uhlenbrok: Die überarbeitete und optimierte Struktur der TRF zeigt sich besonders in diesem Kapitel – hier sind sämtliche Informationen zu Prüfungen gesamtheitlich in einem Abschnitt untergebracht und an die Betriebssicherheitsverordnung 2019 angepasst worden. Kompakte Tabellen ermöglichen eine schnelle Übersicht der Zuständigkeiten und Fristen. Ein weiteres Plus für den Anwender, das die Arbeit eindeutig erleichtert.

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft eine Formulierung: So wird fortan nicht mehr zwischen „Änderung“ und „wesentlicher Änderung“ unterschieden – diese Begrifflichkeiten haben in der Praxis immer für viele Diskussionen gesorgt. Ab sofort ist die Rede von „prüfpflichtigen“ Änderungen – und das bedeutet, dass jede Änderung, wie es der Name nun sagt, eine prüfpflichtige Änderung darstellt und dementsprechend auch neu geprüft werden muss.

Ein unterirdischer Flüssiggas-Tank ist fast unsichtbar. Unterirdisch verbraucht er kaum Platz auf dem Grundstück und lässt große Freiheiten bei der Gartengestaltung.

Bild: Marcel Kusch / Progas

Ein unterirdischer Flüssiggas-Tank ist fast unsichtbar. Unterirdisch verbraucht er kaum Platz auf dem Grundstück und lässt große Freiheiten bei der Gartengestaltung.

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