Die DIN 1986-4 gilt für die Verwendung von Abwasserrohren und Formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12056 sowie DIN EN 752 gemeinsam mit DIN 1986-100. Darüber hinaus gilt diese Norm nun auch für die Verwendung von Bauprodukten und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen. Was die Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken angeht, so gelten die angegebenen Verwendungsbereiche für genormte Abwasserrohrsysteme in Tabelle 1 für die Ableitung von Abwasser (häuslichem Schmutzwasser) einschließlich Niederschlagswasser gemäß DIN 1986-3, Ausgabe November 2004 sowie für die Ableitung von Kondensaten aus Feuerungsanlagen (Bild 1).
Bei der Ableitung von unbehandeltem gewerblichem Abwasser bzw. der Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre, Formstücke und Verbindungen anwendbar sind. Im Kommentar zur DIN 1986-4 heißt es: „Für die Ableitung von unbehandeltem gewerblichem Abwasser ist die Verwendbarkeit der Rohrwerkstoffe und Dichtungen anhand der vom Hersteller aufgestellten Beständigkeitslisten zu prüfen. In Zweifelsfällen ist der Hersteller um Stellungnahme zu bitten“.
Die von den Herstellern der Rohrsysteme veröffentlichten Beständigkeitslisten sollen dem Sanitärplaner nur als Orientierungshilfe dienen. Die Auswahl geeigneter Materialien, unter Berücksichtigung der verschiedensten chemischen Belastungen bzw. Mischbelastungen, erfordert viel Erfahrung und sollte sicherheitshalber nur in Abstimmung mit dem Hersteller des Rohrsystems erfolgen. Der Hersteller benötigt zur genauen Beurteilung bei der Ableitung aggressiver Abwässer mindestens folgende Informationen:
- Die präzise Bezeichnung der einzelnen Medien bzw. Mittel
- Konzentrationen und pH-Werte
- Genaue Angaben bezüglich der Mengen oder Durchsätze
- Temperaturen der Medien bzw. Mittel
Nur so ist die normgerechte Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke möglich (Bilder 2 bis 4).
Zur Erdverlegung von gusseisernen Abflussrohren enthält der Kommentar zur DIN 1986-4 noch folgende Hinweise: „Obwohl Rohrleitungen aus Gusseisen nach DIN EN 877 (Bild 5) für eine uneingeschränkte Verlegung im Erdreich zugelassen sind, kann es bei sauren Böden mit einem pH-Wert unter 5 zu Korrosionsschäden kommen. Deshalb sollte in solchen Fällen eine Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rohrherstellers erfolgen“. Zur Beurteilung von Grundleitungen in aggressivem Boden bzw. Grundwasser benötigt der Hersteller mindestens folgende Informationen:
- Genaue Beschreibung der Bodenverhältnisse
- Präzise Angaben zum Baugrund und seiner Tragfähigkeit
- Ergebnisse von Boden- bzw. Grundwasseruntersuchungen
Verwendungsbereiche von Bauprodukten und Verfahren
Gemäß den Landesbauordnungen dürfen zur Sanierung von Grundleitungen nur genormte Bauprodukte und Verfahren verwendet werden. Diese müssen in der Bauregelliste A bzw. B vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gegeben worden sein oder es muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise eine europäische technische Zulassung vorliegen. Bei Sanierungsverfahren, die zu einer Reduzierung der Rohrquerschnitte führen – wie Inlinerverfahren – muss vor der Durchführung der Maßnahme ein hydraulischer Nachweis geführt werden.
Brandverhalten
In Tabelle 1, Spalte 12 wird das Brandverhalten des Rohrwerkstoffes gemäß DIN 4102-4 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ angegeben. Bei Bauprodukten, die mit CE-Kennzeichnung versehen sind, erfolgt die Brandklassifizierung gemäß DIN EN 13501-1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“. Die Klassifizierung nach Euronorm DIN EN 13501-1 kann von der Deutschen Norm DIN 4102-4 abweichen.
Bei muffenlosen gusseisernen Abflussrohrsystemen muss nach der harmonisierten europäischen Herstellungsnorm DIN EN 877, Ausgabe Januar 2010 eine Prüfung (SBI-Test) zum Nachweis des Brandverhaltens durchgeführt werden. Die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen muss nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR/RbALei) erfolgen.
Geräuschverhalten
Bezüglich des Schallschutzes von Abwasserinstallationen wird auf die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verwiesen. In der DIN 4109 sind die maximal zulässigen Schallpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen sowie die schalltechnischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von Abwasserinstallationen festgelegt. Die Messung von Abwassergeräuschen muss gemäß DIN EN 14366 „Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand“ erfolgen. In den Schallschutznachweis sollten immer die entsprechenden Prüfzeugnisse der Hersteller mit einbezogen werden.
Fazit
Die normgerechte Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke stellen höchste Anforderungen an die beteiligten Sanitärfachleute. Eine wichtige Voraussetzung für die Nachhaltigkeit von Entwässerungsanlagen ist der Nachweis der Verwendbarkeit von Rohren, Formstücken und Verbindungen gemäß DIN 1986-4. Hierbei sollte die Wahl geeigneter Werkstoffe bei der Ableitung von aggressivem Abwasser und zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei Verlegung in aggressivem Boden bzw. Grundwasser immer mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt werden.
INFO
Wesentliche Änderungen
Gegenüber DIN 1986-4, Ausgabe Februar 2003 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Redaktionelle Überarbeitung unter Berücksichtigung neuer europäischer Normen.
Es wurden Hinweise auf die Verwendungsbereiche der Bauprodukte und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen aufgenommen.
In Tabelle 1 sind die Bauprodukte nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nicht mehr enthalten, da wegen der unterschiedlichen, produktspezifischen Verwendungsregelungen in den Zulassungen pauschalierte Angaben zu den Verwendungsbereichen der zugelassenen Bauprodukte im Rahmen der Norm nicht möglich sind.
Die Angaben zum Brandschutz wurden den europäischen Regelungen angepasst.
Autor
Bernd Ishorst ist Geschäftsführer des Informationszentrums Entwässerungstechnik Guss (IZEG) sowie der Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss. Zudem gehört er dem Arbeitsausschuss V2 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ im Normenausschuss Wasserwesen an; Telefon (02 28) 26 73-1 53; https://www.izeg.de/; nfo@izeg.de.