Nun also Datenschutz. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) treibt die Europäische Union die nächste „Bürokratie-Sau“ durchs Dorf bzw. übers Land. Die Verordnung vereinheitlicht EU-weit Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Das soll den Schutz dieser Daten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen. Im Klartext: Sie dürfen mit den Angaben Ihrer Kunden kein Schindluder treiben, indem Sie sie beispielsweise per E-Mail belästigen bewerben, ohne dass die Empfänger ihnen eine Erlaubnis dazu erteilt haben. Das gilt umgekehrt ebenfalls: Alle Firmen, bei denen Sie Kunde sind, müssen mit Ihren Daten genauso vertrauenswürdig umgehen. In der Vergangenheit fehlte dieses Detail bei vielen Unternehmen. Das dürften Sie als Mail-Empfänger nicht zuletzt anhand der vielen E-Mail-Anfragen in Ihrem Postfach bemerkt haben.
Hierbei handelt es sich allerdings nur um ein kleines Übel. Wesentlich heikler wird es in anderen Bereichen. Die DSGVO listet eine Reihe weiterer Vorgaben, die von jedem beachtet werden müssen, der E-Mail-Adressen gewerblich bzw. geschäftlich nutzt. Die Nichtbeachtung kann teuer werden. Das gilt auch für Sie als Handwerksunternehmer. Ich bin sicher, die lästige Abmahnindustrie steht schon Gewehr bei Fuß, einige wenige missgünstige konkurrierende Betriebe vielleicht ebenfalls. Ähnlich wie vor Jahren, als die Abmahnanwälte sich auf die lückenhaften Impressen von Internetseiten gestürzt haben. Ob es sich um tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße handelt, sei mal dahingestellt. Arbeit und Ärger steht Ihnen trotzdem ins Haus.
In ihrem Ursprung zielt die DSGVO vor allem auf große Konzerne – Facebook und Amazon lassen grüßen. Aber leider (be)trifft sie jedes Unternehmen, egal welcher Größe. Warum da nicht mit mehr Fingerspitzengefühl differenziert wurde, ist mir ein Rätsel. Wer empfindliche Strafzahlungen vermeiden will, sollte sich mit diesem Thema jetzt beschäftigen. Wir haben in dieser SBZ zusammengefasst, worauf Sie als Handwerksunternehmer achten müssen und wo Sie kompetente Unterstützung finden (Beitrag Seite 64 „Gilt auch für Handwerker: neue Datenschutzregelung“).
Ich wünsche Ihnen gute Geschäfte. Nach Möglichkeit DSGVO-konform, Ihr
Dennis Jäger
SBZ-Chefredakteur