Heizen mit Holz! Das ist doch sinnvoll für das Klima, oder?
Mit Holz zu heizen, schützt das Klima. Holz ist eine regenerative Energiequelle und sein Einsatz schützt das Klima. Wird mehr Holz eingesetzt, steigt automatisch auch der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch.
Es gibt weitere Vorteile. Wird heimisches Holz eingesetzt, verkürzen sich Transportwege. Dadurch sinken nicht nur Transportkosten, sondern es wird auch weniger Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) beim Transport emittiert. Wird heimisches Holz genutzt, können im ländlichen Raum neue Einkommensquellen geschaffen und damit Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Ganz ohne Emissionen geht es bei der Holzverbrennung jedoch nicht. Holz enthält immer geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Dadurch entstehen bei der Verbrennung schädliche Schadstoffe wie Stickstoffoxide (NOx). Zudem gelangt bei der Verbrennung des Holzes Staub, der zu 97 % als Feinstaub besteht, in die Außenluft. Und diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel, können beim Einatmen bis tief in die Lunge eindringen und so die Gesundheit belasten.
Stehen damit Klimaschutz und Immissionsschutz im Widerspruch?
Klimaschutz und Immissionsschutz sind kein Widerspruch. Hand in Hand gehen Klimaschutz und Immissionsschutz vor allem dann, wenn Feuerungsanlagen technisch einwandfrei funktionieren und wenn sie richtig mit Holz beschickt werden.
Zudem macht Heizen mit Holz nur Sinn, wenn dabei Staub und schlechte Gerüche auf das technisch mögliche Niveau reduziert werden. Auch dies kann durch moderne Feuerungsanlagen, durch ausreichend getrocknetes Holz und durch die richtige Beschickung erreicht werden. Informationen zu richtigem Umgang mit Holz finden Sie im Ratgeber vom Umweltbundesamt „Heizen mit Holz“.
Holz ist zudem eine langsam nachwachsende Ressource. Diese wertvolle Energiequelle sollte also effizient eingesetzt werden – am besten nur in Feuerungsanlagen mit einem hohen Wirkungsgrad.
Ist die Art und Weise zu heizen nicht wichtiger für die Feinstaubreduzierung als die Technik?
Beides ist wichtig. Das Emissionsverhalten ist von der Feuerungstechnik des Ofens, von der Qualität des Brennstoffes und vom Verhalten des Betreibers abhängig.
Der Schornsteinfeger soll daher wie bisher den Einbau einer neuen Feuerungsanlage nach der jeweiligen Feuerungsanlagenverordnung des Bundeslandes abnehmen. Er soll auch wie bisher regelmäßig während der Feuerstättenschau die technische Seite der Anlage in Augenschein um festzustellen, ob sie noch betriebs- und brandsicher ist.
Neu wird sein, dass der Schornsteinfeger auch prüfen soll, ob die Qualität des Brennstoffes in Ordnung ist. Zudem soll er dem Eigentümer beratend zur Seite stehen.
Beratungspflicht: Wie bekomme ich Tipps und Hinweise Holz richtig zu lagern und richtig einzusetzen?
Mit der Novelle der 1. BImSchV soll jeder Betreiber einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe auch einmalig eine Beratung erfahren. Dabei sollen die wichtigsten Punkte wie Lagerung und Lagerungszeiten von Holz, der richtige Umgang mit der Feuerungsanlage und das richtige Heizen besprochen werden. Beim richtigen Einsatz des Brennstoffes lassen sich zwei positive Effekte miteinander verbinden. Zum einen lässt sich bei gleicher Wärmeabgabe die Brennstoffmenge reduzieren und zum anderen werden die Emissionen gemindert, so dass die Umwelt und die Nachbarschaft davon profitieren.
Welches Holz darf verbrannt werden?
Welche Holzarten in Ihrer Kleinfeuerungsanlage eingesetzt werden dürfen, wird in der 1. BImSchV geregelt. Die nachfolgende Liste enthält eine Übersicht über die zugelassenen Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Haushalten zugelassen sind. Zusätzlich sind die Angaben des Anlagenherstellers zu den geeigneten Brennstoffen zu beachten. Gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer dürfen in Haushalten nicht eingesetzt werden. Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Feuerungsanlagen zugelassen sind (§ 3, Abs. 1, 1. BImSchV):
– Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts
– naturbelassenes stückiges Holz (mit Rinde) sowie Reisig und Zapfen
– naturbelassenes nicht stückiges Holz
– Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder vergleichbare Holzpellets...
Extras
Die auszugweise veröffentlichten und von der SBZ-Redaktion gekürzten Texte stammen vom BMU (Stand: Mai 2009).
Die komplette Liste sowie den Entwurf zur 1. BImSchV finden Sie unter https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft