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Zertifizierung nach Kategorie I sinnvoll

Der Weg zum zertifizierten Betrieb

Inhalt

SBZ: Der SHK-Fachverband Baden-Württemberg bietet einen Kurs zur Zertifizierung von Personal nach Kategorie I an. Wie läuft das bei Ihnen ab?

Adams: Der Kurs umfasst eine Dauer von fünf Tagen. Der erste Tag wird über E-Learning abgedeckt. Diese Vorarbeit zu Hause dient auch dazu, dass alle Kursteilnehmer auf den gleichen Wissensstand kommen. Dies ist sehr wichtig, weil das Vorwissen, das die Leute mitbringen, sehr unterschiedlich ist. Viele haben bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Kälte- und Klimatechnik und wissen schon viele Dinge.

SBZ: Heißt das vier Tage bei Ihnen im Fachverband die Schulbank drücken?

Adams: Nein, die Tage zwei bis vier sind Präsenztage, die bei Stiebel Eltron in Weilimdorf oder bei Rotex in Güglingen abgehalten werden. Der fünfte Tag beeinhaltet schließlich eine praktische und eine theoretische Prüfung, deren Bestehen zum Zertifikat der Kategorie I führt. Wer dieses Zertifikat besitzt, darf an allen Kälte- und Klimaanlagen unabhängig von der Füllmenge der Kältemittel unbeschränkt arbeiten. Die Kosten für den Kurs liegen für Innungsbetriebe bei 780 Euro incl. Mehrwertsteuer. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 16 Personen beschränkt.

SBZ: Ein solches Zertifikat ist aber erst die halbe Miete, weil der Betrieb ebenfalls zertifiziert werden muss. Was gilt es dabei zu beachten?

Adams: Der Betrieb wird vom zuständigen Regierungspräsidium zertifiziert. Erforderlich ist mindestens ein zertifizierter Mit­arbeiter. Hinzu kommt eine gerätetechnische Minimalausstattung für die Arbeit mit Kältemitteln, beispielsweise eine Vakuumpumpe, eine Monteurhilfe, eine Waage und leere Flaschen zum vorschriftsmäßigen entsorgen von gebrauchten Kältemitteln. Für die Minimalausstattung des SHK-Betriebs sind etwa 2000 Euro zu veranschlagen. Die Kosten für die Ausstellung des Betriebszertifkats liegen je nach Region bei 100 bis 200 Euro. Details zur Zertifizierung des Betriebs erfahren die Kursteilnehmer in ihrer Ausbildung. Auf der Homepage des Fachverbandes sind unter http://www.fvshkbw.de alle Informationen zusammengestelt.

SBZ: Wie packt es ein Betrieb an, der nicht gleich in die Vollen gehen will, sondern erst mal mit kleinen Anlagen, die weniger als 3 kg Kältemittel enthalten, loslegen will?

Adams: Bei Anlagen mit weniger als 3 kg fluorierten Treib-hausgasen oder hermetisch geschlossenen Anlagen mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen und wenn nicht in den Kältemittelkreislauf eingegriffen wird, reicht die Zertifizierung nach Kategorie II aus. Als Verband haben wir beschlossen, nur Schulungen für die Kategorie I anzubieten. Der Vorteil ist, dass es keine Beschränkung des Kältemittels und der Kältemittelmenge gibt, so dass sich die Betriebe ungehemmt in diesen Markt hineinentwickeln können. Wer sich dennoch für Kategorie II entscheidet: Bei uns in der Region bietet zum Beispiel die Dekra solche Kurse an. Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit für den vereinfachten Einstieg: Bis Juli 2011 kann sich der Betrieb von der Innung oder der Handwerkskammer eine vorläufige Sachkunde für Mitarbeiter bescheinigen lassen, die bereits Erfahrungen im Umganz mit Kältemitteln haben. Mit dieser vorläufigen Sachkunde lässt sich der Betrieb ebenfalls beim Regierungspräsidium zertifizieren, aber ab ­Juli 2011 ist dann ein Kurs für Kategorie I oder II nachzumachen.

SBZ: Letzte Frage: Wie verhält sich der für den Umgang mit F-Gasen zertifizierte Mitarbeiter des zertifizierten Betriebes, wenn er auf eine Anlage mit R22/HFCKW trifft?

Adams: Für R22 gelten andere Gesetze, weil diesem Stoff Ozonschicht-schädigende Einflüsse zugeschrieben werden. R22 soll deshalb ganz aus dem Verkehr gezogen werden und darf seit Beginn des Jahres nur noch als aufbereitete Recyclingware zum Nachfüllen in Altanlagen genutzt werden. Dieses Nachfüllen darf der zertifizierte Betrieb durchführen.

Der bessere Weg ist natürlich die Entsorgung des alten R22 durch den zertifizierten SHK-Fachbetrieb und das Auffüllen mit einem alternativen Kältemittel. Ersatzstoffe und Verfahrensvorschriften hierzu gibt es von Geräte- und Kältemittelherstellern.

SBZ: Frau Adams, wir bedanken uns für das Gespräch und die wertvollen Tipps.