Die Gründe, warum sich auch kleine und mittlere SHK-Betriebe mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befassen sollten, sind vielfältig: Auslastung freier Kapazitäten, Umsatzwachstum oder einfach der Wunsch, die Auftragsbücher zu füllen. Doch die Mehrheit der Unternehmen übersieht oder vernachlässigt dabei den größten Auftraggeber für Bauleistungen: Die öffentliche Hand. Dabei bieten die am 1. Februar in Kraft getretenen neuen Verdingungsordnungen erstmals die Möglichkeit der digitalen Angebotsabgabe.