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Kleinhebeanlagen als Entwässerungsoption

Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung eignen sich vorrangig für den Einsatz in privaten Gebäuden. Sie sammeln und heben fäkalienhaltiges sowie fäkalienfreies Abwasser automatisch über die Rückstauebene und dürfen nur eingebaut werden, wenn:

  • maximal ein WC unmittelbar angeschlossen ist
  • die Nutzung ausschließlich im privaten Bereich liegt und der Nutzerkreis begrenzt ist
  • oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht
  • zusätzlich höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet (Sitzwaschbecken) angeschlossen sind
  • sich die Anlage zusammen mit dem angeschlossenen WC und den anderen angeschlossenen Entwässerungsgegenständen im selben Raum befindet
  • kein direkter oder indirekter Anschluss anderer Entwässerungsgegenstände wie etwa einer Badewanne oder einer Waschmaschine erfolgt.
  • Kleinhebeanlagen müssen somit direkt hinter oder neben einem WC installiert werden. Das bedeutet: Der Zulauf des WCs darf zum Beispiel nicht über eine längere Strecke zum Gerät führen. Hier kann es zur Überlastung der Anlage kommen sowie im ungünstigsten Fall zum Rückstau in die Zulaufleitung. Dies führt im Nachgang zu Ablagerungen und Geruchsbelästigungen. Darüber hinaus sind diese Hebeanlagen nicht darauf ausgelegt, eine Badewanne oder eine Waschmaschine zu entwässern. Hintergrund ist, dass im Störungsfall keine geeignete Sicherheit vorhanden ist, um gegebenenfalls größere Mengen anfallenden Abwassers aufzunehmen.

    Auch sind diese Kleinhebeanlagen in den seltensten Fällen mit Alarmeinrichtungen ausgestattet, welche den Benutzer bei einem Störungsfall alarmieren oder auf Fehler hinweisen. Gerade bei Waschmaschinen, welche automatisch Wasser abpumpen, kann es dann zu Überflutungen oder Wasserschäden kommen. Zudem sollte die Einleittemperatur auf 35 °C beschränkt sein, was insbesondere bei einer Waschmaschine nicht gewährleistet werden kann. Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln usw.) sowie Faserstoffe (Babytücher, feuchte Allzwecktücher etc.) dürfen nicht heruntergespült und in die Kleinhebeanlagen eingeleitet werden. Dies kann ebenfalls zu Verstopfungen und damit zum Ausfall der Anlage führen.

    Der Einbau einer Kleinhebeanlage muss vorher gut geplant sein. Auch die Anzahl der Nutzer ist dabei zu berücksichtigen.

    Bild: Kessel

    Der Einbau einer Kleinhebeanlage muss vorher gut geplant sein. Auch die Anzahl der Nutzer ist dabei zu berücksichtigen.

    Einbau und Anschluss

    Die Maße von Zulauf-, Druck- und Lüftungsanschlüssen müssen den Gebrauch genormter Rohrmaße ermöglichen. Die Anschlüsse sind so auszubilden, dass ein dichter sowie elastischer Anschluss gewährleistet wird. Sie müssen dem maximalen Betriebsdruck der Pumpen ohne Leckage standhalten. Um die Förderleistung der Pumpe innerhalb der Anlage optimal zu nutzen, sollte die Druckleitung direkt nach dem Anschluss senkrecht nach oben geführt werden. Bei Anlagen mit zwangsläufiger Fäkalienzerkleinerung müssen der Druckanschluss, Druckleitungen und Rückflussverhinderer mindestens einen Innendurchmesser von 20 mm, in Anlagen ohne Fäkalienzerkleinerung mindestens 25 mm aufweisen. Bei der Installation gilt es zudem zu beachten, dass ein Verdrehen oder Aufschwimmen der Kleinhebeanlage vermieden wird. Installateure müssen die Maße des WC-Zulaufstutzens so gestalten, dass der Anschluss von einem WC nach EN 33 (Klosett, bodenstehend, mit aufgesetztem Spülbecken) oder EN 37 (Klosettbecken, bodenstehend, mit freiem Zulauf) möglich ist.

    Der Mindestdurchmesser der zusätzlichen Anschlüsse muss DN 40 sein. Bei Kleinhebeanlagen bedarf es keiner separaten Entlüftungsleitung. Der integrierte Anlagenbehälter ist nicht als Sammelbehälter ausgebildet, er enthält vielmehr die Förder- und Steuereinrichtung und dient als Volumenvorlage. Er muss geschlossen, wasser- und geruchsdicht sein. Die Entlüftung wird in der Regel über einen Aktivkohlefilter, Belüftungsventile oder spezielle Klappen- bzw. Verschlusssysteme sichergestellt. Eine Lüftung, die in den Aufstellraum führt, muss allerdings geruchsfrei sein.

    Die kompakten Hebeanlagen lassen sich auch in beengten Platzverhältnissen unterbringen.

    Bild: Kessel

    Die kompakten Hebeanlagen lassen sich auch in beengten Platzverhältnissen unterbringen.

    Inbetriebnahme

    Laut dem Kommentar zur EN 12 056-4 ist die Fachfirma, die die Abwasserhebeanlage einbaut, nach Vertragsrecht zu einer ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Übergabe mit Einweisung des Betreibers oder dessen Beauftragten für die gesamte Anlage verpflichtet. Besonders wichtig ist, dass die komplette Inbetriebnahme und die Einweisung des Betreibers protokolliert werden, um möglicherweise entstehende haftungsrechtliche Fragen im Laufe des Betriebs reibungslos klären zu können. Zunächst ist bei der Inbetriebnahme einer Hebeanlage ein Probelauf mit Wasser über mindestens zwei Schaltspiele erforderlich, wobei darauf geachtet werden muss, dass es nicht zum Trockenlauf der Anlage kommt. Vor, während beziehungsweise nach diesem Probelauf sind zu prüfen:

  • die elektrische Absicherung der Abwasserhebeanlage nach den Vorschriften der IEC bzw. den örtlichen Vorschriften
  • die Drehrichtung des Motors (nur bei 400-V-Anlagen)
  • mögliche Schieber/Absperreinrichtungen (Betätigung, Offenstellung, Dichtheit)
  • die Schaltung und Einstellung der Schalthöhen im Behälter. Diese sind gegebenenfalls anzupassen, sofern vom Hersteller nicht fest eingestellt
  • die Dichtheit der Anlage, Armaturen und Leitungen
  • die Betriebsspannung und Frequenz (Prüfung durch eine Elektrofachkraft. Dies ist für die Gebäude- und Haftpflichtversicherung relevant)
  • die Funktion des Rückflussverhinderers
  • die Befestigung der Druckleitung unter Berücksichtigung der Schallentkopplung
  • etwaige Kontrolllampen oder Anzeigen
  • Inspektion und Wartung

    Die Kleinhebeanlage muss für Inspektionen leicht zugänglich sein und so betrieben und gewartet werden, dass eine korrekte Funktionsweise sichergestellt ist. Alle Bauteile müssen nach Herstellerangaben vom Fachmann jährlich gewartet werden. Diese Intervalle sollten in jedem Fall eingehalten werden, denn ein Wartungsmangel führt zu einem erhöhten Risiko von Funktionsstörungen und zu einem Verlust der Herstellergewährleistung. Bevor mit der eigentlichen Wartung begonnen wird, ist ein komplettes Durchspülen der Anlage mit Wasser empfehlenswert, auch wenn die Norm dieses Vorgehen lediglich alle zwei Jahre vorsieht. Während einer Wartung sind folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Prüfen der Verbindungsstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfeldes von Anlage und Armaturen
  • Betätigung der Schieber, Prüfen auf ­leichten Gang (gegebenenfalls nachfetten)
  • Öffnen und Reinigen des Rückflussverhinderers, Kontrolle von Sitz und Klappe, Funktionsprüfung
  • Reinigen der Fördereinrichtung und der unmittelbar angeschlossenen Leitungen, Prüfung des Laufrades und Lagerung
  • Innenreinigung des Behälters
  • visuelle Kontrolle aller elektrischen Teile der Anlage und des Zustandes des Behälters
  • Nach Erledigung der Wartungsarbeiten ist ein Probelauf durchzuführen. Anschließend kann die Hebeanlage wieder in Betrieb genommen werden. Die Wartungsarbeiten müssen in einem Protokoll dokumentiert werden. Darin sind alle durchgeführten Arbeiten und wesentlichen Daten festzuhalten. Danach soll der Installateur gemeinsam mit dem Betreiber einen Funktionstest durchführen, bei dem ihm alle ausgeführten Arbeiten erläutert werden. Wenn Mängel festgestellt werden, die noch behoben werden können, sind diese dem Anlagenbetreiber sofort schriftlich mitzuteilen.

    Fazit

    Kleinhebeanlagen zur begrenzten Verwendung nach DIN EN 12 050-3 können unter Berücksichtigung der entsprechenden Einsatzgrenzen kompakte Problemlöser für die Entwässerung ober- und unterhalb der Rückstauebene sein. Jedoch sind die Anlagen hinsichtlich Funktionalität und Qualität nicht gleichzusetzen mit vollwertigen Hebeanlagen gemäß DIN EN 12 050-1. Die Anschlussmöglichkeiten für Kleinhebeanlagen sind begrenzt und es dürfen nur eine Toilette, ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet maximal gleichzeitig angeschlossen werden. Daraus folgt: Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung eignen sich nur für eine punktuelle Entwässerung und nicht für die Abwasserentsorgung im kompletten Haus.

    Alle Bauteile müssen nach Herstellerangaben vom Fachmann jährlich gewartet werden.

    Bild: Kessel

    Alle Bauteile müssen nach Herstellerangaben vom Fachmann jährlich gewartet werden.