Häufig ist im Markt von Zerhackern oder Häckslern die Rede, wenn eine Fäkalien-Kleinhebeanlage (Bild 1) eingesetzt werden soll. Fachlich richtig spricht man jedoch von „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung“. Mit dieser Bezeichnung werden die Anforderungen an solche Anlagen in der DIN EN 12 050-3 näher definiert. Dabei geht es um konstruktive Hintergründe als auch um die Einsatzbedingungen für diese Geräte. Aufgrund ihrer kompakten Bauform und der preislichen Differenz zu einer „vollwertigen Hebeanlage“ werden sie oftmals bevorzugt eingebaut. Problematisch wird die Situation, wenn die Geräte für den falschen Einsatzzweck oder unter falschen Bedingungen verbaut werden. Dann kommt es häufig zu Störungen, was den Anlagen einen eher schlechten Ruf beschert. Die oben genannte Normung grenzt daher deren Verwendung bewusst eng ein, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.
Typen von Hebeanlagen nach DIN EN 12 050
Abwasserhebeanlagen kommen dort zum Einsatz, wo die Entwässerung nicht über das natürliche Gefälle möglich ist, zum Beispiel in Kellerräumen, die unter der Rückstauebene liegen, oder generell zum Zweck der Rückstausicherung. Maßgeblich für das Inverkehrbringen von Hebeanlagen ist in Deutschland die DIN EN 12 050. Sie setzt sich mit Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung (Bild 2) auseinander und ist unterteilt in drei relevante Bereiche:
Teil 1: Fäkalienhebeanlagen
Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser
Teil 3: Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung
Der wesentliche Unterschied zwischen den Geräteklassen ist der Einsatzbereich. Eine Anlage nach Teil 1 ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich einsetzbar. So können, je nach Anlagengröße, kleine Wohneinheiten, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerbliche Objekte mit unkontrolliertem Abwasserzulauf entwässert und gegen Rückstau gesichert werden. Anlagen nach Teil 3 sind hingegen nur im privaten Bereich zulässig. Die Fäkalien-Kleinhebeanlagen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Kellerausbau geplant ist, der mit der gleichzeitigen Installation einer Toilette verbunden sein soll (z. B. die „Party-Toilette“). In solchen Fällen geht es auch darum, die Installation rückstausicher zu gestalten. Die Hebeanlage pumpt dann das Abwasser durch eine Druckleitung über die örtlich festgelegte Rückstauebene in den Kanal. Abwasserhebeanlagen nach Teil 2 dienen der Förderung von fäkalienfreien Medien und werden in diesem Beitrag nicht näher behandelt.
Einsatzbedingungen für Fäkalien-Kleinhebeanlagen
Die Normung erlaubt den Einsatz von Fäkalien-Kleinhebeanlagen zur begrenzten Verwendung unter der Bedingung, dass noch eine weitere Toilette vorhanden ist, die eine Entwässerung im Freigefälle ermöglicht. Der Grund dafür wird im Rahmen der Norm erläutert:
da maximal das Volumen eines Spülvorgangs gesammelt und zum größten Teil im gleichen Zuge entwässert wird. Es soll wenig Restwasser im Behälter verbleiben.
Viele Geräte am Markt verfügen über ein eingebautes Schneidwerk. Dies ist in der Regel relativ laut – ferner sorgt der eingebaute Siebkorb hinter dem Zulauf (darin arbeitet das Schneidmesser) dafür, dass ein erhöhter Wartungsaufwand erforderlich ist – vor allem dann, wenn eine zu geringe Spülmenge voreingestellt ist. Andere Hersteller setzen auf Anlagen mit Freistromrad und einem (relativ) großen freien Durchgang für einen störungsfreien Betrieb. Aber auch in diesen Fällen sind Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn es zu den erwähnten Fehleinleitungen kommt. Um diese zu vermeiden, sollte ein Hinweis-Aufkleber direkt auf der Keramik oder dem Toilettendeckel positioniert werden, sodass der Benutzer informiert ist.
Auf die richtige Installation kommt es an
Die Anschlussmöglichkeiten für Fäkalien-Kleinhebeanlagen (Bild 3) sind begrenzt. Es dürfen nur eindeutig definierte Entwässerungsgegenstände (1 Toilette, 1 Handwaschbecken, 1 Dusche, 1 Bidet) maximal gleichzeitig angeschlossen werden. Alle Entwässerungsgegenstände müssen sich in demselben Raum befinden wie das Gerät selbst. Damit wird sichergestellt, dass eine Störung unmittelbar durch den Nutzer bemerkt wird. Die Nutzung darf ausschließlich im privaten Bereich liegen. In der Normung spricht man dabei von einem begrenzten Nutzerkreis. Darüber soll sichergestellt werden, dass insbesondere Fehleinleitungen vermieden werden.
Grundsätzlich wird bei diesen Geräten vom Toilettendirektanschluss gesprochen. Das bedeutet, die Toilette leitet direkt in das dahinter aufgestellte Gerät ein oder bei Vorwandinstallationen wird das Gerät in die Vorwand neben dem wandhängenden WC positioniert (Bild 4 und 5).
Häufige Installationsfehler
Wartungsöffnung zu klein: Die Wartungsöffnung sollte laut Empfehlung mindestens 450 x 600 mm betragen, damit alle zu wartenden und zu bedienenden Teile problemlos erreichbar sind (Bild 6). Eine Abstimmung zwischen Installateur und Fliesenleger ist in jedem Fall sinnvoll. Das gilt auch für die Entlüftungsöffnung. Diese ist bei einer Vorwandmontage zwingend notwendig, um Feuchtigkeitsschäden durch kondensierendes Wasser zu vermeiden. Während bei vollwertigen Hebeanlagen die Lüftung über Dach zu führen ist, können Kleinhebeanlagen direkt über den Aufstellraum be-/entlüften. Spezielle Aktivkohlefilter sorgen in diesen Fällen für eine Geruchsminderung. Bei einem Direktanschluss der Hebeanlage hinter der Toilette kann die vorhandene Lüftung am Behälter genutzt werden.
Kein Direktanschluss im gleichen Raum: Oft werden Geräte im Nachbarraum postiert. Dies kann zur Folge haben, dass bei einer Störung am Gerät weder die Alarmeinrichtung wahrgenommen wird noch die potentielle Gefahr. Denn sind im Nebenraum noch weitere tiefer gelegene Entwässerungsgegenstände vorhanden, besteht die Gefahr, dass über diese Wasser austritt. Wäre dort zum Beispiel zusätzlich noch eine Dusche angeschlossen und würde die Toilettenspülung bei einer Störung der Hebeanlage betätigt, träte das Abwasser über diese Dusche aus.
Anschluss von Waschmaschinen: Der Einsatzbereich der anschließbaren Entwässerungsgegenstände ist, wie bereits beschrieben, eng begrenzt. Demnach dürfen Waschmaschinen nicht an Fäkalien-Kleinhebeanlagen angeschlossen werden, da die Gefahr eines unbemerkten Austritts von fäkalienhaltigem Abwasser besteht. Würde die Laugenpumpe der Waschmaschine abpumpen, während die Kleinhebeanlage aufgrund einer Störung nicht fördert, würde der Wasserstand im Behälter steigen und fäkalienhaltiges Abwasser könnte austreten – ein Hygienerisiko.
Installation im Schacht: Kleinhebeanlagen sind nicht zur Installation in einem Schacht geeignet. Schon unter Wartungsgesichtspunkten macht dies keinen Sinn. Wie oben beschrieben, sind sie keinesfalls dafür geeignet, komplette Wohneinheiten oder gar Gebäude zu entwässern. Hier wäre eine vollwertige Hebeanlage angebracht. Aus vermeintlichen Kosteneinsparungen fällt die Entscheidung jedoch manchmal zugunsten einer Entwässerungslösung mit einer Fäkalien-Kleinhebeanlage. Dies kann sich schnell als kostspieliger Fehler erweisen.
Installation in überflutbaren Schächten: Während eine vollwertige Fäkalienhebeanlage vollständig überflutbar und gleichzeitig funktionsfähig ist (ausgenommen natürlich das Steuergerät), sind Kleinhebeanlagen stets überflutungssicher zu installieren. Bei Überflutung erleiden diese Geräte sofort einen Totalschaden, da die elektrischen Bauteile lediglich spritzwassergeschützt sind.
Einsatzgrenzen für Fäkalien-Kleinhebeanlagen
Zwischen vollwertigen Fäkalienhebeanlagen und Fäkalien-Kleinhebeanlagen zur begrenzten Verwendung liegen einige Unterschiede, die man im Vorfeld einer Installation beachten sollte. So lassen sich teure und störanfällige Fehlinstallationen vermeiden. Die Gegenüberstellung in Bild 7 gibt einen Überblick über die wichtigsten Kriterien.
Fachgerechte Installation von Hebeanlagen
Die Möglichkeiten für einen Einsatz und Einbau nach den DIN-Vorgaben richten sich in der Regel danach, wie umsichtig im Vorfeld geplant wurde. Denn auch hier gilt: Die Hebeanlage ist nur ein Teil des gesamten Systems „Entwässerungsanlage“. Im Umfeld müssen viele Komponenten berücksichtigt werden, damit die Technik am Ende ihre Aufgabe erwartungsgemäß erfüllen kann. Dies bezieht sich einerseits auf die Funktion, andererseits auf die Möglichkeiten der Erreichbarkeit im Rahmen von Inspektion und Wartung. Bild 8 bietet einen Überblick über die umfassenden Aspekte, die bei der Planung sowie beim späteren Einbau zu berücksichtigen sind.
Fazit
Die Auswahl der richtigen Anlagentechnik gewährleistet einen störungsfreien Betrieb. Oft werden in der Praxis sogenannte Kleinhebeanlagen nach DIN EN 12 050-3 als Ersatz für vollwertige Hebeanlagen nach Typ 1 verwendet. Es verwundert dann nicht, wenn diese Geräte frühzeitig zu Störungen neigen, denn sie sind für diesen Einsatz nicht konzipiert. Ihren schlechten Ruf haben sie damit zu Unrecht. Innerhalb ihrer Einsatzgrenzen richtig installiert, sind sie ganz im Gegenteil echte Problemlöser. Es bedarf einer offenen Kommunikation, die die Unterschiede in Preis, Leistung und störungsfreiem Betrieb deutlich macht. Die normgerechte Installation der richtigen Anlage ist sowohl im Interesse des Bauherrn bzw. Eigentümers als auch in dem des Fachhandwerkers, denn am Ende ist er es, der bei auftretenden Schäden oder Ausfällen in die Haftung genommen wird. Und auch Versicherer gucken mehr und mehr „hinter die Kulissen“, wenn es zu Schäden kommt.
Spotlight
Im Markt sind die Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung vielfach auch als Zerhacker oder Häcksler bekannt.
Die Nutzung der Hebeanlagen nach DIN EN 12 050-3 darf ausschließlich im privaten Bereich liegen.
Zwischen vollwertigen Fäkalienhebeanlagen und Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung liegen zu beachtende Unterschiede.