Das entscheidende Regelwerk zum Erhalt der Trinkwassergüte ist die seit 2001 geltende und seitdem mehrfach novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie stellt fest: Trinkwasser muss als „Lebensmittel Nummer 1“ genusstauglich und rein sein. Und zwar nicht nur, wenn es vom Versorger bereitgestellt wird. In der häuslichen Trinkwasser-Installation selbst muss ebenfalls alles getan werden, damit es nicht zu einer (im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdenden) Beeinträchtigung des Trinkwassers kommt. Dafür haftet der Betreiber. Vor allem, wenn das Trinkwasser an die sogenannte Öffentlichkeit abgegeben wird, wie beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Alten- und Pflegeheimen oder auch Krankenhäusern.
Der Betreiber ist also verpflichtet, alles zu tun, um solch ein Risiko, soweit es ihm möglich ist, zu reduzieren – und damit auch der SHK-Fachmann, der mit der Neuinstallation oder mit Umbau- oder Reparaturarbeiten an einer Trinkwasser-Installation beauftragt wird. Denn als Auftragnehmer schuldet er dem Auftraggeber ein funktionstaugliches Werk. Dazu gehört, dass absehbare Risiken für den Erhalt der Trinkwasserhygiene vermieden oder beseitigt werden. Entdeckt der Installateur entsprechende Mängel, muss er den Auftraggeber deutlich darauf hinweisen (OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2020, Az. 11 U 74/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. April 2012, AZ. 5 U 843/11).
Umso wichtiger ist es, schon in der Planungsphase der Trinkwasser-Installation oder im Zuge einer Begehung von Bestandsanlagen die wesentlichen neuralgischen Punkte zu berücksichtigen, von denen eine schädigende Wirkung auf die Trinkwassergüte ausgehen kann. In den Verteilleitungen der Trinkwasser-Installation sind dies vor allem:
Ungeeignete Materialien
Am Anfang war es Blei, doch spätestens seit der ersten Positivliste des Umweltbundesamtes ist klar: Alle Werkstoffe, die in der Trinkwasser-Installation über Rohre, Verbinder oder Armaturen in Kontakt mit Trinkwasser kommen, können sich auf die Trinkwasserqualität auswirken. Um daraus resultierende Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, gibt es in der TrinkwV entsprechende Grenzwerte für die verschiedensten Materialien.
„Entdeckt der SHK-Fachmann Mängel an der Trinkwasser-
Installation, muss er den Auftraggeber deutlich darauf hinweisen.“
Für den SHK-Fachmann auf der Baustelle bedeutet dies, dass in Bestandsanlagen beispielsweise alte Bleileitungen ausgetauscht werden müssen. Gleiches gilt für verzinktes Stahlrohr in Warmwasser führenden Trinkwasser-Installationen. In Kaltwasser-Installationen sollte aufgrund des Korrosionsrisikos allerdings ebenfalls besser auf diesen Rohrleitungswerkstoff verzichtet werden. Vor allem weil perspektivisch davon auszugehen ist, dass jede Installation irgendwann erweitert und umgebaut wird. Und spätestens dann muss über die Fließregel nachgedacht werden ...
Praxisgerechter, wirtschaftlicher und vor allem sicherer ist vor diesem Hintergrund ein genereller Verzicht auf den Rohrleitungswerkstoff. Als gängige Lösung hat sich stattdessen eine Kombination aus Verteil- und Steigleitungen aus Kupfer oder Edelstahl (je nach Wasserqualität, unbedingt vor Bauausführung zu prüfen!) und einer Etagenverteilung aus einem flexiblen Rohrleitungswerkstoff bewährt.
Bauphysikalische Mängel
Bauphysikalische Mängel, die den Erhalt der Trinkwasserhygiene gefährden, haben im Prinzip immer mit Temperaturproblemen zu tun: Entweder wird Trinkwasser kalt zu warm, die Temperatur steigt also über 20 °C, oder Trinkwasser warm kühlt ab, die Temperatur sinkt also unter 55 °C. Zwischen diesen beiden Temperaturgrenzwerten vermehren sich Legionellen nach einer gewissen Verweilzeit besonders stark. Um diesen kritischen Temperaturbereich gemäß VDI-Richtlinie 6023 zu vermeiden, sollte in den Verteilleitungen akribisch darauf geachtet werden, dass
a) es keinen Wärmeübergang von warm- auf kaltgehende Rohrleitungen gibt.
b) sich Rohrleitungen für Trinkwasser kalt nicht durch andere Wärmequellen aufheizen.
Der risikobehaftete Wärmeübergang von warm- auf kaltgehende Installationen ist besonders häufig durch parallel verlaufende Rohrleitungen in Schächten festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn sich in knapp bemessenen Schächten neben den Trinkwasser-Installationen zum Beispiel auch die Vorlauf-/Rücklaufleitungen für die Heizungsverteilung befinden. Aus trinkwasserhygienischen Gründen sollten deswegen warmgehende und kaltgehende Ver- und Entsorgungsleitungen idealerweise in getrennten Schächten geführt werden.
Ist dies nicht möglich, ist eine hinreichende Dämmung vorzusehen. Diese Dämmung verzögert aber nur einen Wärmeübergang, sie verhindert ihn nicht! Eine Schutzwirkung gegenüber Trinkwasser kalt ist also nur zu erreichen, wenn der kontinuierliche Wasseraustausch gesichert ist, also der Zeitraum eines möglichen Wärmeübergangs nur knapp bemessen ist.
Zu einer ungewollten Erwärmung von Trinkwasser kalt kommt es zudem, wenn kaltgehende Trinkwasserleitungen parallel oder oberhalb der Installationen für Trinkwasser warm geführt werden: Die Warmluft steigt auf und erwärmt so zwangsläufig die kaltgehenden Rohrleitungen. Hier ist eine räumliche Trennung – Kaltwasser-Installationen in Bodennähe, Warmwasser-Installationen beispielsweise auf Höhe oberhalb der Zapfstellen – sinnvoll.
„Bauphysikalische Mängel, die den Erhalt der Trinkwasserhygiene gefährden, haben im Prinzip immer mit Temperaturproblemen zu tun.“
In Vorwandkonstruktionen ist bei Kaltwasser-Installationen, ebenso wie bei Verlegung der Rohrleitungen im Estrich, zudem auf Wärmeeinträge durch eventuelle Zirkulationsleitungen von Trinkwasser warm bzw. auf die Nähe zu ebenfalls permanent durchströmten Flächentemperiersystemen zu achten.
Unzureichender Wasseraustausch
Das dritte maßgebliche Hygienerisiko in der Trinkwasserverteilung – Stagnation bzw. eine unzureichende Durchströmung der Rohrleitungen – lässt sich vom Installateur am einfachsten durch eine entsprechende Auslegung der Trinkwasser-Installation beherrschen. Dazu gehören:
Dies sind grundlegende Voraussetzungen, um die Trinkwasser-Installation vor einer Kontamination durch Mikroorganismen zu schützen. Ziel ist es dabei immer, möglichst das gesamte Wasservolumen in den Rohren regelmäßig und vollständig auszutauschen. Die DIN EN 806‑5 setzt hier einen Zeitraum von sieben Tagen an, hygienisch sicherer ist aber ein Wasserwechsel alle 72 Stunden, wie er in der VDI-Richtlinie 6023 empfohlen wird.
Bei der Erweiterung oder Teilerneuerung von Bestandsanlagen hat der SHK-Fachmann oft aber kaum Einfluss darauf, welche Verbraucher beispielsweise wo in der Trinkwasser-Installation angeordnet sind. Dann muss der regelmäßige Wasseraustausch auf andere Weise erreicht werden. Eine Möglichkeit ist es, die Kunden auf den notwendigen bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation hinzuweisen. Sie also dafür zu sensibilisieren, dass stehendes Wasser verkeimen kann und deswegen alle Zapfstellen – auch die abgelegenen, zum Beispiel in der Gästetoilette im nur selten genutzten Untergeschoss – möglichst regelmäßig zu benutzen sind.
Sicherer ist es jedoch, über technische Lösungen nachzudenken, die automatisch eine Hygienespülung auslösen, sobald eine definierte Zeitspanne überschritten ist oder sich die Temperatur des Wassers hygienekritisch verändert hat. Vor allem in der Nachrüstung empfehlen sich dafür spezielle WC-Betätigungsplatten mit Hygienefunktion. Sie werden einfach anstelle der bisherigen Betätigungsplatte am Spülkasten eingesetzt.
Der Aufbau einer Trinkwasser-Installation zwischen Hausanschlussraum und Zapfstelle muss also möglichst schlank und bedarfsgerecht sein. Dabei gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die nächste Folge der Serie in der SBZ 14‑22 befasst sich mit den Hygienerisiken, die sich bei der Montage und Inbetriebnahme einer Hausinstallation für die Trinkwassergüte ergeben können.
Info
Artikelserie plus Webinar: Trinkwassergüte in der Hausinstallation erhalten
Experten sind sich einig: Bei der Trinkwasser-Installation sollte es unabhängig von der Gebäudegröße keine Kompromisse geben. Denn Krankheitserreger im Trinkwasser – etwa Legionellen oder Pseudomonaden – werden nicht nur in großen Gebäuden, sondern immer wieder auch in Ein- und Zweifamilienhäusern nachgewiesen. Sie stellen vor allem für immungeschwächte Personen ein hohes Infektionsrisiko dar.
Diese Artikelserie geht auf die häufigsten Ursachen für hygienische Probleme in der Trinkwasser-Installation ein und zeigt auf, wie sich diese zuverlässig vermeiden lassen. Zum Abschluss der Serie veranstaltet die SBZ ein Webinar, in dem unser Autor und Experte für Trinkwasserhygiene Dr. Christian Schauer gemeinsam mit dem Viega-Seminarleiter Stefan Hoff die wesentlichen Hygienerisiken nochmals praxisbezogen zusammenfasst und auf individuelle Fragen der Teilnehmenden ausführlich eingeht.
Die Serie befasst sich dabei mit folgenden Schwerpunkten:
• Teil 1: Hausanschlussraum → SBZ 09-22
• Teil 2: Fließweg und Verteilung → in dieser SBZ
• Teil 3: Installation und Inbetriebnahme → SBZ 14-22
• Teil 4: Betrieb und Wartung → SBZ 16-22
• Webinar zum Abschluss der Serie → Januar 2023