Das Grundgerüst dieser Vorschriften beinhaltet stets dieselben Anforderungen (Zirkulation, Warmwassertemperatur usw.). Es finden sich darin jedoch auch spezifische Ansätze, die den jeweilig anderen Ländern als Ansporn dienen sollten. Die Mehrheit der europäischen Staaten sieht eine Pflicht zur Überwachung der bakteriologischen Qualität des Trinkwassers vor, sichergestellt durch regelmäßige Probenahmen und Analysen. Nichtsdestotrotz unterscheiden sich die Art der Überwachung und die Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Richtlinien zur Überwachung der Trinkwasserqualität
Was Deutschland betrifft, besteht seit der am 1. November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Inkraftsetzung der letzten Änderung am 9. Januar 2018 – eine erweiterte Untersuchungspflicht auf Legionellen. Die TrinkwV bezieht sich auf öffentliche und gewerblich genutzte Immobilien, in denen eine Großanlage zur Trinkwarmwasserbereitung (zentrale Warmwasserbereitung von 400 l Inhalt sowie Anlagen mit einem Warmwasserleitungsvolumen von mind. 3 l zwischen Speicher und letzter Entnahmearmatur) enthalten ist und in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (Duschen) kommt. Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen zur Durchführung der Probenahmen ausgesprochen, während die Bewertung der Befunde durch das DVGW-Arbeitsblatt W 551 von 2004 erläutert wird.
Kontaminationsrisiken bestehen auch im öffentlich-gewerblichen Bereich. 2011 waren laut der European Working Group for Legionella Infections (EWGLI) 24 % der 4277 europaweit gemeldeten Legionellose-Erkrankungen reiseassoziiert. Das wiederum bedeutet, dass 1034 Fälle mit Hotels, Campingplätzen oder anderen Unterkunftsarten in Zusammenhang gebracht werden konnten. Bedeutend scheint: Im gleichen Jahr waren lediglich 301 Legionellose-Erkrankungen, das heißt 7 % der Fälle, in europäischen Gesundheitseinrichtungen gemeldet worden. Man geht davon aus, dass 30 % aller Fälle von Legionellose im öffentlich-gewerblichen Bereich vorzufinden sind!
Der Biofilm und damit einhergehend das Risiko einer Kontamination der Leitungen durch Keime bildet sich innerhalb kurzer Zeit in Sanitärinstallationen – ganz unabhängig vom Material der Armaturen und Leitungen. Auch sind im Trinkwasser der Leitungsnetze Bakterien, z. B. Legionellen, in geringer Anzahl immer vorhanden. Ein Maßnahmewert gilt ab einer Vermehrung von > 99 KBE/100 ml und muss von den Untersuchungsstellen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die sich immer wieder verschärfenden Richtlinien, die sich mit der Überwachung der Trinkwasserqualität auseinandersetzen, haben zum Ziel, die Ausbreitung von Keimen in den Leitungen zu unterbinden.
Wasserhygiene im öffentlich-gewerblichen Bereich sichern
Anstelle der bei Befall vielfach wirkungslosen thermischen oder chemischen Desinfektion können präventive Maßnahmen wie ein regelmäßiger und vollständiger Wasseraustausch zur Vermeidung von Stagnation, eine schnelle Fließgeschwindigkeit, hohe Temperaturen (kombiniert mit einem wirksamen Verbrühungsschutz) sowie Schulungen des Personals einen entscheidenden Beitrag zur Begrenzung wassergebundener Verkeimungen leisten.
Maximale Hygiene bieten sowohl selbstschließende als auch elektronische, berührungslose Armaturen. Die Bakterienübertragung über die Hände und daraus resultierende Kontamination von außen wird durch das automatische Schließen der Armatur unterbunden. Nach dem Waschen ist kein erneuter Kontakt mit der Hand notwendig. Durch die Wasserersparnis, die diese Armaturen mit sich bringen, wird eine Überdimensionierung der Trinkwasserleitung vermieden und eine ausreichende Fließgeschwindigkeit sichergestellt. So können das Bakterienwachstum sowie die Bildung von Biofilm minimiert werden.
Was Bauteile zur Hygiene beitragen können
Elektronische Armaturen mit nicht manipulierbarer Hygienespülfunktion, die beispielsweise automatisch alle 24 Stunden nach der letzten Nutzung ausgelöst wird, verhindern die längere Stagnation des Wassers und geben dem daraus resultierenden Bakterienwachstum keine Chance. Diese Armaturen bieten sich vor allem an, wenn eine Nutzung über längere Zeit nicht zwingend stattfindet (geschlossene Sanitärräume während der Ferien, wenig genutzte Entnahmestelle etc.) und kein regelmäßiger Wasseraustausch in den Leitungen gewährleistet werden kann.
Des Weiteren tragen totraumfreie Magnetventile, bei denen sich das Wasser entgegen herkömmlichen Magnetventilen bei jeder Benutzung in sämtlichen wasserführenden Teilen komplett entleert und erneuert, maßgeblich zur Trinkwasserhygiene bei. Sie minimieren durch den vollständigen Wasseraustausch somit das Risiko für Bakterienwachstum. Das entspricht den Forderungen der VDI/DVGW-Richtlinie 6023, die den vollständigen Wasseraustausch innerhalb von 72 Stunden vorsieht, sowie der europäischen Norm DIN EN 806-5.
Auch Strahlregler aus kalkabweisenden Materialien und ohne Sieb sowie das verwendete verkalkungsarme Material für die Armatur im Allgemeinen können einen wichtigen Beitrag leisten. Wasserrückstände sowie die Ablagerungen von Schmutzpartikeln werden so begrenzt und die Keimvermehrung verhindert.
Was WCs und Urinale betrifft, so kommen hier spülrandlose Modelle oder automatische Spülsysteme, die eine Spülung nach jeder Benutzung gewährleisten, zum Tragen. Oft vergessen scheint auch das Risiko im Spülkasten. Hier können sich durch den mangelnden vollständigen Wasseraustausch leicht Bakterienkolonien ansiedeln und die Trinkwasserinstallation befallen. Förderlich scheinen hier Druckspülsysteme, die frei von Bakterienwachstum fördernder Wasserstagnation, Kalk- oder Schmutzablagerungen sind.
Fazit
In öffentlichen Sanitärräumen darf Trinkwasserhygiene neben all den weiteren Faktoren, die bei der Planung und Instandhaltung beachtet werden müssen, keinesfalls vernachlässigt werden. Der Eigentümer oder Betreiber ist für die einwandfreie Hygiene des Trinkwassers verantwortlich. Um dem Risiko einer Kontamination der Trinkwasserinstallation vorzubeugen, sollten neben der Überwachung der Anlage innovative Produktlösungen eingesetzt werden, die den regelmäßigen Austausch des Wassers und somit die Qualität des Trinkwassers sicherstellen. Weitere Infos unter:
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Richtlinien im Überblick
Um die Trinkwasserhygiene an den Entnahmestellen zu gewährleisten, bestehen im Allgemeinen folgende sich fortlaufend ändernden Vorgaben. Zu den wichtigsten zählen:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Wasserfachliche Norm DIN 1988-300
- VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderung an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“
- DVGW-Arbeitsblatt W 551
- DIN EN 806-5