Die Forderung nach genusstauglich und reinem Wasser bezieht sich auf die Trinkwasserqualität an der Entnahmestelle des Verbrauchers – und damit sind verschiedene Beteiligte in der Verantwortung. Bis zur Übergabestelle im Haus ist dies der Wasserversorger. Danach – bis zur besagten Entnahmestelle – steht der Hausbesitzer oder der Betreiber der Hausinstallation für die Trinkwasserqualität in der Pflicht. Trinkwasserhygiene beginnt bei der Planung, wird durch die richtige Ausführung der Installation gewährleistet und durch den bestimmungsgemäßen Betrieb auf Dauer sichergestellt.
Planung und Ausführung
Schon bevor die ersten Trinkwasserleitungen verlegt werden, kann man einiges für die Hygiene tun – indem die Installation so ausgelegt wird, dass sie für Mikroorganismen weder Nahrung noch Lebensgrundlage bietet. Der wichtigste Grundsatz lautet: Wasser muss fließen. Stehendes Wasser ist eine der Hauptursachen für ein Wachstum von Mikroorganismen und somit für eine zunehmende Verkeimung. Problematisch ist hier die Versorgung selten genutzter Entnahmestellen, zum Beispiel Gäste-WCs oder anderer nur sporadisch genutzter Räume. Auch Leitungen zum Garten mit einer außenliegenden Zapfstelle bergen Risiken, vor allem, wenn sie im Winter nicht benutzt werden. Im optimalen Fall werden solche Zapfstellen an der Zuleitung zu einer Armatur angeschlossen, die häufig benutzt wird. So wird eine mögliche Rückverkeimung vermieden, das heißt: Es wird verhindert, dass sich Keime in die häufiger benutzten Teile der Installation verbreiten.
Kommen Geräte zur Wasseraufbereitung zum Einsatz, sollte man dafür sorgen, dass im Falle einer Wartung die Wasserversorgung im Haus nicht unterbrochen werden muss – allerdings auf hygienisch unbedenkliche Art und Weise: etwa durch den Einsatz eines Umgehungsventils. Wasseraufbereitungsspezialisten wie beispielsweise Judo bieten mit dem Quickset-X ein solches Ventil an (Bild 1). Damit lassen sich Geräte, wie Enthärtungsanlagen einfach demontieren, ohne dass die Wasserversorgung unterbrochen werden muss. Filter der Keimschutz- und Easy-Connect-Klasse lassen sich so grundsätzlich ohne Unterbrechung der Wasserversorgung rückspülen.
Aus den gleichen Gründen ist zum Beispiel auch auf die regelmäßige Durchströmung von Ausdehnungsgefäßen zu achten. Diese Anforderung ist – neben anderen – in der DIN 4807-5 formuliert: „Von zentraler Bedeutung ist die ständige Erneuerung des Inhaltswassers eines Ausdehnungsgefäßes, wodurch einer Verkeimung vorgebeugt wird“. Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist die bedarfsgerechte Dimensionierung der Trinkwasserleitungen. Der bekannte Grundsatz dazu lautet: So groß wie nötig, so klein wie möglich. Die Dimensionierung der Trinkwasserleitung ist in der DIN EN 806 Teil 3 sowie in der DIN 1988 Teil 300 geregelt.
Trotzdem trifft man immer wieder auf Fälle, bei denen die Dimensionen der Leitungen sicherheitshalber höher angesetzt wurden – zum Beispiel, um alle Entnahmestellen sicher mit genügend Wasser zu versorgen. Die Folgen sind allerdings schwerwiegend: zu niedrige Fließgeschwindigkeiten und zu hohe Temperaturen des Kaltwassers. Verhängnisvoll, denn das begünstigt, vor allem in Verbindung mit rauen, zerklüfteten Rohroberflächen, die Bildung von Biofilmen. Ein weiterer Grund, dass Rohrleitungen überdimensioniert werden, ist der Schallschutz. Die rechnerischen Strömungsgeschwindigkeiten im Wohnungsbau sind aus Gründen des Schallschutzes auf 5 m/s in Kalt- und Warmwasserleitungen begrenzt. Wird eine Fließdauer von 15 Minuten überschritten, verringert sich der Wert sogar auf 2 m/s. Eine Untergrenze besteht nicht – was zur Folge hat, dass oft eine größere Dimension gewählt wird, als eigentlich notwendig wäre.
Übrigens lohnt auch bei der Dimensionierung von Speichergefäßen ein genauer Blick. Der Grundsatz „viel hilft viel“ gilt in diesem Fall nicht – Überdimensionierungen sind auch hier unbedingt zu vermeiden. Bei vorhandenen Anlagen führt eine Nachberechnung des erforderlichen Volumens oft zu dem Ergebnis, dass ein wesentlich kleinerer Inhalt benötigt wird.
Partikel und Schwebstoffe aussperren
Rost-, Schmutz- und Sandpartikel können zu Korrosion in Leitungen und Geräten führen. Die Folge: zerklüftete Oberflächen, die leicht von Keimen besiedelt werden können. Außerdem können sich Mikroorganismen auch direkt an die Schmutzteilchen anhaften. Ein Schutzfilter ist daher unerlässlich, denn er entzieht den Keimen die organischen Nährstoffe und die Besiedelungsflächen. Nicht umsonst sind Schutzfilter nach der DIN 1988 Teil 200 vorgeschrieben.
Zu beachten ist dabei: Wird ein Rückspülfilter zur Ableitung des Spülwassers ans Kanalnetz angeschlossen, ist ein so genannter „Freier Auslauf“ vorzusehen. Dieser verhindert, dass eventuell rückstauendes Nicht-Trinkwasser wieder mit trinkwasserführenden Teilen in Berührung kommt – und bildet somit eine Barriere gegen Rückverkeimung. Die Judo Schutzfilter der Keimschutz- und der Easy-Connect-Klasse verfügen über einen integrierten „Freien Auslauf“ und ersparen dem Installateur somit weiteren Installationsaufwand (Bild 2).
Kalkablagerungen vermeiden
Steinbildung in Trinkwasserinstallationen und Geräten ist auch aus hygienischer Sicht problematisch: Kalkschichten und -partikel bieten den meisten Mikroorganismen eine hervorragende Lebensgrundlage, denn dort finden sie Nahrung und sind vor chemischen und thermischen Behandlungen geschützt. Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, die Wasserhärte zu prüfen und gegebenenfalls Vorkehrungen gegen Kalkablagerungen zu treffen – mit Anlagen zur Enthärtung, zum physikalischen Kalkschutz oder für die Härtestabilisierung durch Mineralstoffdosierung (Bild 3).
Trinkwasser gegen den Heizungskreislauf absichern
Nach der DIN 1988-4 war es noch geduldet, zur Befüllung der Heizungsanlage eine kurzzeitige Schlauchverbindung zwischen Trinkwasser- und Heizungsnetz herzustellen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass aus vielen kurzzeitigen Lösungen ein Dauerzustand wurde – und damit eine akute Gefährdung der Trinkwasserhygiene. Die DIN EN 1717 definiert aktuell nun alle Anschlüsse als permanent und unterstellt sie damit verschiedenen Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit. Grundsätzlich geht es darum, den Anschluss gegen das Rückfließen von Nichttrinkwasser in das Trinkwassernetz abzusichern (Bild 4).
Eine gute Absicherung bilden Systemtrenner vom Typ BA. Diese können zum Schutz vor dem Verunreinigungsrisiko durch Wasser bis zur Kategorie 4 eingesetzt werden. Systemtrenner vom Typ BA verfügen über drei Druckzonen. Die mittlere Zone stellt die Barriere zwischen den beiden Kreisläufen dar. Diese Zone besitzt ein Ablassventil, das öffnet, wenn der Differenzdruck zwischen Zone 1 und Zone 2 auf 0,14 bar absinkt. Das Wasser aus Zone 2 wird abgelassen. Damit wird ein Rückdrücken oder Rücksaugen ins Versorgungsnetz unterbunden und die Rohrleitung ist atmosphärisch unterbrochen.
Übrigens wurde die Festlegung auf 0,14 bar aus dem amerikanischen Raum übernommen. 0,14 bar entspricht einem Druck von einem Pfund pro Quadratzoll, das heißt: 1 psi.
Bestimmungsgemäßer Betrieb
Der bestimmungsgemäße Betrieb beginnt mit der Befüllung der Trinkwasserinstallation. Alle Trinkwasserleitungen müssen nach ihrer Fertigstellung gründlich mit filtriertem Trinkwasser gespült werden. Die Anforderungen an Ausführung und Sicherheit des Trinkwasserfilters sind in der DIN EN 13443-1 festgelegt. Im ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“ sind zwei Methoden zur Spülung beschrieben. Das Spülen mit Wasser und das Spülen mit Luft-Wasser-Gemisch. Die letztgenannte Methode empfiehlt sich, wenn das Spülen mit Wasser keine ausreichenden Ergebnisse erwarten lässt. Das Spülen soll Rückstände, die bei der Installation in die Leitung gelangt sind, beseitigen – mit dem Ziel, Korrosionsschäden durch Ablagerungen und Funktionsstörungen an Armaturen zu verhindern sowie einen hygienisch einwandfreien Betrieb zu ermöglichen.
Die zentrale Forderung des DVGW zum bestimmungsgemäßen Betrieb besteht darin, fehlenden Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen zu vermeiden. Folgende Maßnahmen schreibt der DVGW – abhänging von der Dauer der Stagnation – vor:
- <b>Länger als 7 Tage:</b> Vollständiger Trinkwasseraustausch.
- <b>Länger als 4 Wochen:</b> Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch an allen Entnahmestellen des Systems.
- <b>Länger als 6 Monate:</b> Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch durch Spülen (Fachfirma) an allen Entnahmestellen des Systems und zusätzlich mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers gemäß TrinkwV; Informationen zur mikrobiologischen Untersuchung können z. B. über das Gesundheitsamt bezogen werden (Quelle: DVGW).
Bei leerstehenden Wohnungen, noch nicht bezogenen Wohnungen oder Gebäuden mit unregelmäßiger Nutzung empfiehlt es sich, den bestimmungsgemäßen Betrieb durch technische (automatische Spüleinrichtungen) oder durch organisatorische Maßnahmen (Spülpläne) sozusagen „künstlich“ aufrechtzuerhalten.
Weitere Forderungen des DVGW beziehen sich unter anderem auf die Temperatur. Kaltes Trinkwasser darf nach dem vollständigen Öffnen einer Entnahmestelle nach 30 Sekunden nicht wärmer als 25 °C sein, Warmwasser hingegen bei gleichen Voraussetzungen nicht kälter als 55 °C. Oftmals empfiehlt sich eine Dämmung der Leitungen – zunächst natürlich der Warmwasserleitungen. Aber auch das Dämmen der Kaltwasserleitungen kann sinnvoll sein, vor allem, wenn beide Leitungen räumlich nah beieinander verbaut sind. Liegen Warmwasser- und Zirkulationsleitungen oder sogar Heizungsleitungen in einem Schacht oder innerhalb abgehängter Decken zusammen mit Kaltwasserleitungen, so ist die Isolierung der Kaltwasserleitung mit einer 100 %-igen Wärmedämmung vorzunehmen (Abschnitt 8.1 EN 806-2).
Neben den beschriebenen gibt es noch zahlreiche weitere Normen, die hier nicht alle erwähnt werden können. Aus den Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen dem Betreiber viele Pflichten. Eine sehr bedeutende – und vielleicht für die Praxis die wichtigste – ist die Verpflichtung, die Trinkwasserinstallation gemäß den anerkannten Regeln der Technik von Fachleuten warten zu lassen.
SPOTLIGHT
Damit Trinkwasser frisch bleibt
Aus hygienischer Sicht ist besonders auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation zu achten. Erst nachdem der festgelegt ist, kann eine Trinkwasserinstallation so geplant werden, dass sie dem zu erwartenden Verbrauch entsprechend leistungsfähig ist. Das heißt konkret:
- Es werden nur so viele Zapfstellen eingebaut wie benötigt.
- Leitungen werden so dimensioniert, dass sie dem erforderlichen Verbrauch entsprechen.
- Für den Fall der Nutzungsunterbrechung müssen Maßnahmen des künstlichen Verbrauchs vorgesehen werden.
„Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.“ „Der nicht bestimmungsgemäße Betrieb und die daraus resultierende Stagnation ist eine der Hauptursachen für die Verkeimung bzw. den Wandel von Trinkwasser zu Nicht-Trinkwasser.“
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gölz ist Teamleiter Industrie- und Gebäudetechnik bei der Judo Wasseraufbereitung GmbH in 71351 Winnenden, Telefon (0 71 95) 6 92-0, Telefax (0 71 95) 6 92-1 10, www.judo.eu