Auch bei den komplexen Trinkwasserinstallationen mit ihren vielen Komponenten müsste die Instandhaltung eigentlich eine entscheidende Rolle spielen. Denn schließlich geht es dabei um das wichtigste „Lebensmittel“, welches hygienisch rein und genusstauglich sein muss. Dies hat der Gesetzgeber auch festgelegt. So muss laut § 4 der TrinkwV das bis an die Verbrauchsstellen zu transportierende Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Technik braucht Wartung
In diesem Zusammenhang sind regelmäßige Instandhaltungen, die einen zuverlässigen Betrieb der Anlage sicherstellen, sogar Pflicht: Die Eigentümer, Anlagenbesitzer und Betreiber von sanitärtechnischen Anlagen sind nach VDI 3810-2 („Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen; Sanitärtechnische Anlagen“) verpflichtet, die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (wie der Trinkwasserverordnung – TrinkwV) bzw. nach dem Stand der Technik (z.B. Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) bestimmungsgemäß zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Weiter heißt es: „Sanitärtechnische Anlagen sind für die Menschen von großer Bedeutung, weil davon das gesundheitliche Wohlbefinden abhängt. Es ist daher dringend erforderlich, dass diese Anlagen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand erhalten werden.“ An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die VDI 3810-2 in den letzten Jahren überarbeitet wurde und derzeit als Entwurf vorliegt. Zum Umfang dieser VDI-Richtlinie gehören z. B. auch die Themen Anlagenbuch, Hochwasserschutz, Instandhaltungsplanung und Intervalle.
Fibel für die Instandhaltung
Im alltäglichen Betrieb kann die Trinkwasserqualität schon dann gefährdet sein, falls auch nur ein einziges Anlagenbauteil seine Aufgabe nicht mehr korrekt erfüllt. Mögliche Ursachen dafür sind beispielsweise Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen – Aspekte, die sich ganz einfach durch eine regelmäßige Überprüfung frühzeitig erkennen und beheben lassen. Und zwar bevor sie zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung bzw. der Trinkwasserqualität führen. Mit Blick auf den Schutz des Trinkwassers bringt die DIN EN 1717 klar zum Ausdruck: Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen. Auch das DVGW-Arbeitsblatt W 557 („Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“) schreibt der regelmäßigen Instandhaltung eine ähnliche Bedeutung zu:
Die regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung ist Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen, bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn u. a. die Instandhaltungsintervalle, insbesondere Wartungsintervalle, eingehalten werden. Maßgabe bei jeder Instandhaltung müssen die grundsätzlichen technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) sein, die in vielen Regelwerken festgelegt sind (Bild 1).
Als „Fibel für die Instandhaltung“ definiert die DIN EN 806-5 („Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 5: Betrieb und Wartung“) die speziellen Wartungs- und Inspektionsaspekte der wichtigsten Bauteile. Nach diesen Vorgaben ist laut DIN 1988-100 („Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“) fristgerecht instand zu halten, um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen. Die DIN 31051 („Grundlagen der Instandhaltung“) strukturiert die Grundmaßnahmen in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung (Bild 2).
Die Tabelle A1 der DIN EN 806-5: 2014-04 und auch der Entwurf der VDI 3810-2 enthalten Angaben zur Häufigkeit für die Instandhaltung von verschiedenen Bauteilen. Grundvoraussetzungen dabei sind:
- Gute Zugänglichkeit der Anlagenteile, damit diese ohne Schwierigkeiten betrieben, kontrolliert, instand gesetzt und gegebenenfalls gewartet werden können
- Das Wissen, welche Bauteile in der jeweiligen Trinkwasserinstallation vorhanden sind. Im Bestand kommt man deshalb meist nicht an einer Bestandserfassung vorbei
- Die routinemäßige Instandhaltung entsprechend den Vorgaben der Hersteller.
Insgesamt sind 61 Beispiele in beiden Dokumenten aufgeführt, ein kleiner Teil davon ist in Bild 3 aufgelistet.
Beispiele für Instandhaltungsarbeiten
Je nach Komponente sind unterschiedliche Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Bei vielen Bauteilen muss geprüft werden, dass hinsichtlich der Verwendung des Wassers ablaufseitig keine Veränderung erfolgt ist. Es ist also diesbezüglich zu klären, ob die vorhandene Sicherungseinrichtung noch geeignet ist. Häufig sind zudem Funktionskontrollen vorgeschrieben. Wichtig: vorher unbedingt den Schmutzfänger reinigen.
- <b>Rückflussverhinderer</b> Beim kontrollierbaren Rückflussverhinderer (EA) muss z. B. sichergestellt werden, dass die Leitung ablaufseitig unter Druck steht und kein Durchfluss erfolgt <b>(Bild 4)</b>. Dazu ist die dem Rückflussverhinderer vorgeschaltete Absperrarmatur zu schließen und der zulaufseitige Anschluss für die Druckprüfung zu öffnen. Nach dem Entleeren muss der Durchfluss stoppen. Wenn er anhält, werden Absperrarmatur und Rückflussverhinderer geprüft.
- <b>Druckminderer und Sicherheitsventile</b>Bei Druckminderern gilt es, u. a. den eingestellten Ausgangsdruck des Ventils am Druckmessgerät bei Null- und Spitzendurchfluss zu überprüfen <b>(Bild 5)</b>. Und Sicherheitsventile sind z. B. auf Dichtheit zu prüfen. Hierbei muss auch kontrolliert werden, dass beim Betätigen das austretende Wasser nicht außerhalb des Zwischenbehälters verspritzt.
- <b>Systemtrenner</b>Deutlich umfangreicher sind die notwendigen Arbeiten am Systemtrenner mit kontrollierbarer druckreduzierter Zone (BA). Zu den Inspektionspunkten gehören z. B., dass die Teile der Sicherungsarmatur leicht zu betätigen sind und die Position der Auslassöffnung 90° zur Senkrechten beträgt (<b>Bild 6</b>). Die Oberfläche der Armatur ist auf Korrosion und Schäden zu überprüfen. Des Weiteren gilt es zu kontrollieren, dass die Einbaustelle nicht überflutet werden kann und dass Schutz gegen Frost oder überhöhte Temperaturen besteht.
Besonders wichtig im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten ist eine Funktionsprüfung. Ein Systemtrenner mit kontrollierbarem Differenzdruck beinhaltet die Eingangskammer, die Mittelkammer, auch druckreduzierte Zone genannt, und die Ausgangskammer. Jede dieser Kammern hat einen Anschluss für ein Druckmessgerät. Für das Ermitteln der relevanten Druckmesswerte hat Resideo spezielle Honeywell-Home-Prüfgeräte im Programm. In welchen Schritten die Prüfung abläuft, ist in Bild 7 dargestellt.
Auf die Dokumentationspflicht achten
Damit alle diese Maßnahmen korrekt durchgeführt werden können, müssen sämtliche für die Installation relevante Angaben jederzeit verfügbar sein, wie etwa das Übergabeprotokoll, Berechnungen und Pläne. Das gilt auch für Herstellerunterlagen, die für Instandhaltungen immer aufbewahrt und angewendet werden sollten. Wichtig für den durchführenden Installateur und Betreiber: Zu jeder Maßnahme gehört ein Protokoll. Nur wer dieses ordentlich führt und verwahrt, kann sicher nachweisen, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Das kann entscheidend sein, falls – trotz aller Umsicht – Trinkwasserverunreinigungen oder andere Probleme auftreten.
Praktisch ist die Dokumentation (und deren Erkenntnisse) auch dann, falls sich im Rahmen der Maßnahmen ein konkreter Handlungsbedarf ergibt – also falls Instandsetzungen oder Verbesserungen erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb auch künftig sicherzustellen. Im Anschluss daran ist die Instandhaltungsplanung entsprechend anzupassen.
Fazit
Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasserinstallation kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit und damit eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit hervorrufen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen nicht erst dann, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist. Deshalb ist jede Trinkwasserinstallation (mit den eingebauten und angeschlossenen Apparaten und Armaturen) fristgerecht instand zu halten. Nur so können Schäden frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht zu unterschätzen ist zudem der gesicherte Werterhalt der Gebäudetechnik.
Info
Hohe Gesundheitsschutz-Anforderungen
- Infektionsschutzgesetz: Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Trinkwasserverordnung § 1: Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben. Dazu müssen die Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der Vorschriften gewährleistet werden.
- Wer steht in der Pflicht? Betreiber, Unternehmer, Anschlussnehmer, sonstige Inhaber usw. von Wasserversorgungsanlagen.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Im § 823 Schadensersatzpflicht heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Was sagt der Gesetzgeber? Betreiber, Unternehmen, Anschlussnehmer usw. müssen ihren Pflichten nachkommen. Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 TrinkwV Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt.
Autor
Martin Pagel ist Seminarleiter Trinkwassertechnik bei Resideo (Honeywell Home) sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. homecomfort.resideo.com/de