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Zehn goldene Regeln

Mit den aktuellen Regelwerken DIN EN 806, DIN EN 1717, den nationalen Ergänzungsnormen zur DIN 1988, VDI/DVGW 6023 Richtlinie und dem DVGW-Arbeitsblatt W551 sind dem SHK-Fachhandwerk Hilfsmittel an die Hand gegeben worden, mit denen sich Trinkwasserhygiene immer und überall einhalten lässt. Die definierten Rahmenbedingungen haben zum Ziel, nachteilige Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers, auf die Betriebssicherheit der Anlage und auf die Einrichtungen des Wasserversorgers zu vermeiden. Dieser Beitrag verschafft mit zehn Maximen einen Überblick darüber, welches Regelwerk in den verschiedenen Phasen der Baumaßnahme anzuwenden ist.

1. Gesetzliche Anforderungen verstehen

Zweck des § 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen (Bild 1).

Klartext: Dies bedeutet, dass durch Planung, Bau und Betrieb der Trinkwasseranlage keine Gefährdung für die Allgemeinheit oder einzelne Personen eintreten darf.

2. DIN EN 806 Teil 2, 1988 Teil 200 beachten

Installationen müssen mit zugelassenen Werkstoffen, Bauteilen und Apparaten geplant werden. Betriebstemperaturen von unter 25 °C im Trinkwasser (kalt) sowie nicht weniger als 60 °C im Trinkwasser (warm) müssen erreicht werden. Wie und wo Armaturen, Rohre, Rohrverbinder, Schallschutzkomponenten, Befestigungen, Dämmungen usw. einzubauen sind, ergibt sich leicht und stimmig bei einer Planung im Systemverbund. Kompetente Ansprechpartner bei den Systemlieferanten helfen bei offenen Fragen.

Klartext: Um eine dauerhaft funktionierende, hygienisch einwandfreie Trinkwasserinstallation zu erstellen, sind die Planungsgrundlagen der DIN 1988 Teil 200/DIN EN 806 zu beachten!

3. DVGW-Arbeitsblatt W551 berücksichtigen

Trinkwasser (warm) und Zirkulationsanlagen müssen so geplant, gebaut, aber vor allem betrieben werden, dass eine Vermehrung von Legionellen vermieden wird. Beherzigt man die Temperaturhaltung, die Drei-Liter-Regel, Trinkwassererwärmung und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, arbeiten Zirkulationssysteme einwandfrei (Bild 2).

Klartext: Temperaturen von 55°C dürfen an keiner Stelle im Gebäude unterschritten werden. Dabei ist es ratsam nicht nur Aus- und Eingangstemperaturen am Trinkwassererwärmer zu betrachten. Es sollten auch die Warmwasser- und Zirkulationstemperaturen an den entferntesten Strängen gemessen werden!

4. DIN 1988 Teil 300 / DIN EN 806 Teil 3 anwenden

Installationen müssen so berechnet werden, dass Über- oder Unterversorgung vermieden wird. Notwendig zur Berechnung ist eine leistungsfähige Software zur Rohrnetzdimensionierung – sehr hilfreich sind Programme mit Praxis-Simulation. Die Simulationen der Berechnung ermöglichen sofortige Fehleranalyse schon in der Planungsphase. Herstellerspezifische Zeta-Werte ermöglichen eine genaue und praxisgerechte Dimensionierung.

Klartext: Bei überdimensionierten Rohrleitungssystemen ist die Trinkwasserhygiene ohne Zusatzmaßnahmen nicht aufrechtzuerhalten!

5. DIN EN 806 Teil 4 umsetzen

Installationen müssen so erstellt werden, dass ein langzeitsicherer, hygienischer und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Dazu gehört, dass die Umsetzung unbedingt der Planung entsprechen muss. Ebenso wichtig ist die sorgfältige Lagerung von Bauteilen (Rohre, Fittings, Armaturen, Apparate usw.) auf den Baustellen. Verunreinigungen durch Schmutz, Baustoffe, Ungeziefer und sonstiges Fremdmaterial sind unbedingt zu vermeiden. Die Befüllung und damit die Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation sowie die Druckprobe müssen mit hygienisch einwandfreiem Wasser und Komponenten erfolgen (Bild 3).

Klartext: Nur wenn das Wasser aus der Druckpumpe trinkbar ist, ist es zur Druckprobe geeignet!

6. DIN EN 806 Teil 5 nicht vergessen

Installationen müssen so betrieben und gewartet werden, dass ihre zuverlässige Funktion sichergestellt ist. Es muss also eine routinemäßige Wartung an der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden. Besonders Sicherheitseinrichtungen müssen stets in einem betriebssicheren Zustand gehalten werden. Im Anhang A der DIN EN 806 Teil 5 sind Häufigkeiten, im Anhang B Art und Umfang der Wartungsverfahren angegeben. Alle Abweichungen hiervon müssen begründet und protokolliert werden. Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser müssen besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf hygienische Gesichtspunkte und übermäßiges Bakterienwachstum erhalten (Bild 4).

Klartext: Trinkwasserbehandlungsanlagen nie ohne Wartungsvertrag anbieten.

7. DIN 1988 Teil 100 / DIN EN 1717 einhalten

Installationen müssen derart gegen Rückdrücken, Rückfließen oder Rücksaugen abgesichert werden, dass Verunreinigungen auszuschließen sind. Zwei Voraussetzungen müssen für ein Zustandekommen einer Verunreinigung durch Rückdrücken erfüllt sein:

  • Es muss eine Möglichkeit zum Kontakt durch Vermischen von Trinkwasser und der verunreinigten Flüssigkeit bestehen.
  • Es muss ein Druckunterschied an einer beliebigen Stelle in der Trinkwasserinstallation entstehen, der eine Umkehr der bestimmungsgemäßen Fließrichtung verursacht.

Was bedeutet das für die Praxis? Schon mit dem Einbau einer Armatur mit Schlauchverschraubung, ohne entsprechende Sicherungseinrichtung, ist die Möglichkeit einer Vermischung von Trinkwasser mit anderen Flüssigkeiten geschaffen. Dies (in Verbindung mit Druckunterschieden im Gebäude) kann zu Rückdrücken aus einem Apparat in die Trinkwasserleitung führen (Bild 5).

Klartext: Mindestanforderungen an ein Auslaufventil mit Schlauchverschraubung in der Trinkwasserinstallation ist eine Sicherungseinrichtung HD (nach DIN EN 1717 und DIN 1988 Teil 100)!

8. An Verantwortlichkeiten und Weiterbildung denken

Alles, was mit dem Betreiber/Planer in Abwesenheit der bauleitenden Meister oder Monteure besprochen wird, muss an diese weitergeleitet werden. Unverzichtbar ist die Weiterbildung durch regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren.

Klartext: Wissen vertiefen und weitergeben. Nur so kommt das Wissen auf der Baustelle an und kann umgesetzt werden.

9. Halte Ordnung, liebe sie

Aufgeräumte Baustellen und ordentliche Lagerung sind der Grundstein für die Einhaltung hygienischer Anforderungen. Verschmutzte Arbeitsbereiche führen meist auch zu Verschmutzungen der Bauteile und somit zu problematischen Einträgen in die Trinkwasserinstallation.

Klartext: Nur wer sich die Hände wäscht, hat sie auch sauber.

10. Unterlagen zusammenhalten

Während der Montage/Installation sind alle Bedienanleitungen aufzubewahren. Diese sind dem Betreiber dann mit den anderen Unterlagen wie Druckprobenprotokolle, Spülprotokolle, Hygieneplan zu übergeben.

Klartext: Nach Fertigstellung der Trinkwasseranlage ist der Betreiber mit allen notwendigen Unterlagen auszustatten.

Fazit

Bei Einhaltung der Regelwerke gemäß der beschriebenen Maximen, eingebettet in den Ablauf der Installation, sind die Erstellung und der Betrieb eines hygienisch einwandfreien und störungsfreien Trinkwassersystems grundsätzlich umsetzbar. Wer hiermit einen verantwortungsbewussten Umgang pflegt, braucht sich über „graue Haare“ keine Gedanken zu machen.

Autor

Rainer Kelbassa ist Leiter Anwendungstechnik bei der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG in 57462 Olpe, Telefon (0 27 61) 89 10, https://www.kemper-group.com/de-de/