Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Gelingt die Wärmewende unter aktuellen Bedingungen?

An den beiden Sitzungstagen nahm der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) breiten Raum ein. Vor allem die im Gesetz enthaltene Bedingung, dass jedes neue Heizsystem zukünftig mit mindestens 65 % aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden soll, wirft Fragen auf. Weite Teile der Kundschaft sorgen sich insbesondere um die Bezahlbarkeit nötiger Modifizierungen. Denn je nach Beschaffenheit des Gebäudes könnte die Investition in ein zeitgemäßes Heizsystem allein nicht reichen, sondern müsste die Dämmung der Gebäudehülle einbeziehen.

Die dazu notwendige Förderkulisse ist bislang nur in Grundzügen bekannt. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung der Kunden und aufgrund der mangelhaften Kommunikation zu einem nachvollziehbaren Widerstand gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Heizungsbranche sieht sich zudem mit weiteren Unwägbarkeiten konfrontiert: Zeitdruck, Kostensteigerung, Personalbedarf, Lieferverzögerungen oder bürokratische Auflagen verstärken die Herausforderungen zusätzlich. Und bislang mangelt es vonseiten der Regierung in Sachen Wärmewende oftmals an klaren und schlüssigen Botschaften für eine machbare Umsetzbarkeit.

Wo ist die Strategie für Wasserstoff? Die verbindliche Vorgabe für Energieversorger fehlt. Solange die Politik nicht das Strommarktdesign ändert, ist das Thema
 nicht opportun.

Jakob Köllisch

Bild: SBZ / Dietrich

Verunsicherung statt Aufbruchstimmung

Bundesfachgruppenleiter Jakob Köllisch resümierte: „Was fehlt, ist nicht die geeignete Technik im Wärmemarkt. Wir brauchen allerdings für die Zukunft ein Klima der Zustimmung in der Bevölkerung, um nötige Veränderungen bereitwillig mitzutragen.“ Von einer allgemeinen Aufbruchstimmung geschweige denn von einer Begeisterung, gegen den Klimawandel endlich aktiv zu werden, könne jedoch derzeit keine Rede sein.

Bei einer Verunsicherung oder gar Verweigerungshaltung der Bürger gegenüber der Klimapolitik seien jedoch keine ambitionierten Einsparziele erreichbar, lautete seine Einschätzung. Um der mit befürchteten Mehrkosten verbundenen 65 %-Hürde zuvorzukommen, habe längst der Run auf noch verfügbare Gas- und Ölheizungen herkömmlichen Zuschnitts eingesetzt. Damit werde konterkariert, was die Regierung durch die Wärmepumpe als neuen Standard im Wärmemarkt erreichen wolle.

Im Feldversuch für den Heizungs-Check zeigt sich in Berlin eine gute Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegern. Wichtig ist, dass diese qualifizierte Leistung vom Fachhandwerk kommt und nicht von Dritten.

Andreas Schuh

Bild: SBZ / Dietrich

Problem: mangelnde Kommunikation

Statt einen Großteil der Hausbesitzer durch eine geschickte Informationspolitik quasi dazu einzuladen, kluge und langfristig wirksame Entscheidungen pro Klimaschutz zu treffen, bewirkte die Kommunikation der Regierung im letzten Jahr eher eine gegenteilige Entwicklung, wie sich aus Marktzahlen ablesen lässt.

Eindrückliches Beispiel: Zur Sprache kam der Stopp des Förderprogramms für mit Gas betriebene Brennwertheizungen und Hybridheizungen sowie für Gaswärmepumpen ab Mitte August 2022. Denn als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine hatte sich die Regierung kurzfristig entschieden, dem Energieträger Erdgas nicht länger durch attraktive Fördermaßnahmen von Bafa bzw. KfW Unterstützung zu bieten. Danach waren und sind die Auswirkungen erheblich.

Vielen Investoren blieb nicht mehr viel Zeit, um noch einen Antrag zur Bewilligung einer umfangreichen finanziellen Unterstützung stellen zu können. Anträge vor allem für Gas-Hybridheizungen, die im ersten Halbjahr 2022 nicht einmal auf monatlich 5000 Stück kamen, summierten sich ab Juli/August zu einem Vielfachen. In die Flut der Anträge mischten sich zudem auch noch vorgezogene Kaufentscheidungen für Systemlösungen mit Biomasse und Wärmepumpen, um sich die lukrative Förderung nicht entgehen zu lassen.

Nicht nur dies lässt sich aus der oben stehenden Grafik ablesen, sondern auch allgemein folgern, dass das Heizsystem Wärmepumpe mit knapp 350.000 Stück im Jahr 2022 kein Akzeptanzproblem hatte.

Um die hohe Trinkwasserqualität zu sichern, geht es um die Risikobewertung, also Maßnahmen zur Risikominimierung und Qualitätssicherung bei Planung, Installation und Betrieb von Trinkwasser-Installationen.

Andreas Müller

Bild: SBZ / Dietrich

Kommt nach dem Hype die Kaufzurückhaltung?

Allerdings zeigte sich, dass sich aufgrund vorgezogener Förderanträge ab Mitte August 2022 die Antragszahlen für Wärmepumpen zwar erwartbar abgeschwächt haben, in der Folgezeit jedoch nicht wieder auf ein zuvor vertrautes Niveau angestiegen sind. Dies führte die Bufa auf die allgemeine Verunsicherung unter Investoren zurück, weil das GEG bislang noch etliches unklar gelassen hat.

Viele bewilligte Anträge befänden sich zwar auch jetzt noch im Auftragsvorlauf der Heizungsbetriebe. Dabei gehörten Lieferprobleme oder lange Wartezeiten für einen Installationstermin zum Alltag, hieß es in etlichen Wortmeldungen. Noch seien es zwar einige Monate bis zum Jahresende, doch worauf man sich danach einzustellen habe, ließ sich im Saal mangels einer finalen Gesetzesfassung nicht verlässlich beantworten.

Für Fachbetriebe zeichne sich ab, dass für viele neue Heizungssysteme zwar die Förderung bewilligt sei, aber nicht alle diese Anlagen vor dem vom GEG festgelegten 1. Januar 2024 installiert werden können. Daher wurde sehr ausführlich darüber diskutiert, ob für bestehende Aufträge auch nach dem 1. Januar 2024 von der 65%-Regel abgewichen werden könne.

Das GEG mit ambitionierten Zielen für die Wärmewende und auch die Optimierung von Heizungsanlagen gemäß EnSimiMaV wird den Heizungsbetrieben in den nächsten zehn Jahren viele Aufträge bringen.

Dr. Matthias Wagnitz

Bild: SBZ / Dietrich

Stichtagsregelung bereitet Sorge

Fragen in dieser Richtung spielen bei vielen Kundengesprächen der Handwerksbetriebe eine Rolle und wegen der daraus resultierenden Unsicherheiten beschäftigte sich auch die Bufa SHK mit der Problematik. Per Videokonferenz brachten die zugeschalteten Juristen des ZVSHK ihre Expertise ein. Sie stellten klar, dass im vorgesehenen Entwurf keine Ausnahmeregelungen vorgesehen seien. Lediglich eine kurze Übergangsfrist lässt ein wenig zeitlichen Spielraum für Aufträge, bei denen die Bauausführung vor dem Stichtag begonnen hat.

Dabei wurde deutlich, dass ein mögliches Verschieben der Stichtagsregelung lediglich eine Teillösung darstellen würde. Und zwar dahingehend, dass durch ein verabschiedetes Gesetz eine größere Rechtssicherheit erreicht werde und jedenfalls die bereits heute erteilten Aufträge vermutlich noch wie vereinbart abgewickelt werden könnten.

Wenn allerdings die Zwischenzeit erneut genutzt werde, um weiterhin Gas- und Ölgeräte zu beauftragen, drohe eine Wiederholung des Problems trotz Verschiebung des Stichtags.

Die neue Trinkwasserverordnung ermöglicht es, auffällige Anlagen erst einmal in den bestimmungsgemäßen Zustand zu versetzen, bevor eine umfassende Gefährdungsanalyse durchgeführt werden muss.

Andreas Braun

Bild: SBZ / Dietrich

Transparenz schaffen

Die solide Lösung: Es bedarf vielmehr einer größtmöglichen Transparenz, die dem Kunden noch vor Auftragsvergabe präsent sein und auch den Bauvertrag kennzeichnen sollte. Denn könnte der Fachbetrieb vor einem durch das GEG festgelegten Stichtag nicht in wesentlichem Umfang mit der Baumaßnahme beginnen (aus welchem Grund auch immer), wäre die Inbetriebnahme als rein fossiler Kessel nicht mehr zulässig. Eine nachträgliche Förderung einer dann notwendigen Wärmepumpe (als eine Option), wäre nicht mehr möglich. Und es dürfte andererseits schwierig sein, die vom Fachbetrieb getätigte Bestellung des Heizsystems kostenneutral zu annullieren.

Daher lautete die Einschätzung der Juristen, die Bauverträge auf GEG-Konformität zu prüfen und den Kunden über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Wenn sich der Fachbetrieb nicht sicher ist, ob sich das Bauvorhaben innerhalb der Fristen und damit noch nach alter Rechtsordnung durchführen lässt, solle man dies auch nicht vertraglich festlegen. Die konkrete Hilfe für Mitgliedsbetriebe: Sie haben den Vorteil, dass sie sich bei entsprechenden Fragen an ihren SHK-Landesverband wenden können.

Verunsicherung bleibt vorerst

Ob und auf welche Weise noch Modifizierungen im GEG berücksichtigt werden, stand zum Redaktionsschluss dieses Beitrags (Ende Mai) nicht fest. In der Bufa-Sitzung zeigte sich einmal mehr, dass aufgrund unklarer Rahmenbedingungen des GEG und der kaum kalkulierbaren Marktverhältnisse eine große Verunsicherung entstanden ist. Statt einer Offenheit für die Modernisierung im Wärmemarkt zeige sich inzwischen eher Skepsis vor dem, was von Regierungsseite unter Zeit- und Termindruck erarbeitet und verkündet werde.

Der Förderstopp für mit Gas betriebene Heizsysteme hat bis Mitte August 2022 einen Hype mit anschließender Kaufzurückhaltung ausgelöst.

Bild: ZVSHK

Der Förderstopp für mit Gas betriebene Heizsysteme hat bis Mitte August 2022 einen Hype mit anschließender Kaufzurückhaltung ausgelöst.

Katalog an Nachbesserungen zum GEG

Die SHK-Handwerksorganisation hat auf Bundesebene und nicht zuletzt auch über ihre Landesverbände Möglichkeiten genutzt, um die politischen Entscheidungsträger über den Stand der Dinge zum GEG und die zu erwartenden Konsequenzen aufzuklären. Auch das hatte Einfluss auf eine Mitte Mai herausgegebene umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates. Nachfolgend wichtige Punkte aus dem Katalog möglicher Änderungen und Ergänzungen zum GEG, die zum Zeitpunkt der Bufa-Sitzung bereits im Gespräch waren:

Es sollte ein auf die CO2-Neutralität ausgerichteter, technologieoffener und effizienzorientierter Ansatz verfolgt werden. Dieser Ansatz sollte insbesondere für Bestandsgebäude auch eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Biomasse wie Holz, Biogas sowie anderen CO2-neutralen Kreisläufen dienenden Wärmeerzeugungen oder auch auf Grundlage von Wasserstoff zulassen.

Insbesondere im ländlichen Raum sollten auch Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können und der Einsatz nicht durch vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert werden.

Möglich sein sollen technische Kombinationen (z. B. Pufferspeicher) von Wärmequellen in Verbindung mit einem wasserführenden Kamin.

Ebenfalls möglich sein soll die Nutzung externer Abwärme (z. B. Wohngebäude in unmittelbarer Nähe zu wärmeabgebendem Gewerbebetrieb). Raumlufttechnische Anlagen (z. B. in Verbindung mit Luft/Luft-Wärmeübertragern in der Abluft oder Vorerwärmung Frischluft) sollen als weitere Erfüllungsoption insbesondere in Passivhäusern möglich sein.

Die Bundesregierung wird gebeten, eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt.

Neben der Vermeidung von finanziellen Überforderungen von Eigentümern durch klimaschutzbedingte Investitionen sollte ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von einkommensarmen Mieterinnen und Mietern gelegt werden. Denn Mieter sollten vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden.

Die im Gesetz bislang definierte Altersschwelle von 80 Jahren sollte durch eine einfach zu administrierende Härtefallklausel ersetzt werden, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt. Möglich wäre auch die Absenkung auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel das Renteneintrittsalter.

Aktuelles in Kürze

Weitere bedeutende Punkte standen auf der Bufa-Tagesordnung, über die nachfolgend mit wenigen Zeilen berichtet werden kann:

Strommarktdesign wird zum wichtigen Fachbegriff im leitungsgebundenen Energiemarkt, der zukünftig noch weit mehr durch regenerative „grüne“ Quellen ausgebaut werden soll. Das Ziel ist, wo immer möglich grünen Strom zu erzeugen und zu verwenden und das Versorgungsnetz dabei stabil zu halten. Das jedoch würde eine andere Handlungsweise der Energieversorger voraussetzen. Derzeit richtet sich die Vergütung im Stromhandel nämlich nicht nach der verbrauchten Strommenge, sondern nach der bereitgestellten Leistung. Dadurch erhalten Erzeuger Geld unabhängig davon, ob eine Einspeisung (zeitweise) geringer oder gar nicht erfolgt. Weil die Gesetzeslage so ist, schalten Versorger zur Netzstabilisierung regenerative Energiequellen eher ab, als sie komplett zu verwerten und darüber hinaus durch Umwandlung zu speichern.

Regenerativ erzeugter Wasserstoff im Gasnetz wird zu einem wichtigen Faktor der Wärmewende werden. Auch wenn momentan der H2-Anteil noch verschwindend gering ist, so muss für die Zukunft sichergestellt sein, wie hoch der Anteil sein könnte, ohne die Betriebssicherheit zu gefährden. Eine Beimischung von max. 20 % wird zum jetzigen Zeitpunkt als unkritisch bewertet. Bei einem 30-prozentigen Anteil, so hätten entsprechende Versuche gezeigt, soll es zu verzögertem Zündverhalten oder gar zu einer Zerstörung von Gasgeräten kommen können.

Gasgeräte mit der Bezeichnung „H2-ready“ sollen signalisieren, dass sie auf technische Weiterentwicklungen vorbereitet sind. Im Markt werden solche Geräte ab etwa 2025 erwartet. Dann wird sich die Brennereinheit in solchen Baureihen mit wenig Aufwand tauschen lassen, falls der Netzausbauplan der Kommune oder eine regionale Insellösung dies durch hohe H2-Beimischungen erforderlich machen sollte.

Seit Oktober 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (kurz: EnSimiMaV) in Kraft. Schätzungen gehen davon aus, dass über 90 % der Heizungsanlagen noch keinen hydraulischen Abgleich bekommen haben. Die Bufa sieht hier eine Steilvorlage für Fachbetriebe, um Verbesserungen der Effizienz zu erreichen und (wenn noch nicht vereinbart) durch eine regelmäßige Wartung zu einer Kundenbindung zu kommen.

In einem Feldversuch setzt die SHK-Innung zusammen mit der Schornsteinfeger-Innung in Berlin den Heizungs-Check in die Tat um. Energieversorger als Sponsoren und die Wohnungswirtschaft sind ebenfalls beteiligt, um herauszufinden, wie sich die Energieeffizienz im Wärmemarkt steigern lässt. Waren es zunächst binnen drei Monaten 160 Anlagen, so sollen die Heizungs-Checks auf zweimal 1000 erweitert werden – jeweils von SHK-Betrieben und Schornsteinfegern durchgeführt. Die dafür eingesetzten Fachbetriebe erhielten zunächst ein Update für die nötigen Aufgaben und eine mögliche Softwareunterstützung. Verwendet wird die ZVPLAN-Software bzw. -App. Erstes Resümee: Die Zusammenarbeit wird von den Beteiligten positiv bewertet.

Im März 2023 wurde die Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Sie soll in den kommenden Jahren mit rund 80 Maßnahmen für ein modernes Wassermanagement sorgen. Sowohl auf der Trinkwasser- als auch der Abwasserseite sind viele Infrastrukturen veraltet. So sind beispielsweise ab den 1960er-Jahren viele Mischwasserkanäle gebaut worden, die eine wirksame Durchspülung benötigen, bei Starkregen jedoch stressgefährdet sind. Deshalb wird zur Entlastung verstärkt auf eine Verwertung von Grauwasser sowie die Verrieselung auf Grundstücken Wert gelegt. Realisieren lässt sich dies durch SHK-Fachbetriebe mit den Geschäftsfeldern Behälterbau, Klempnertechnik oder Sanitärinstallation.

Passend zur neuen Trinkwasserverordnung bietet die Weiterbildungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ unterschiedliche Schulungen für alle Beteiligten der Sanitärbranche: einen Zwei-Tages-Kurs für Verantwortliche in der Planung, Ausführung und Bauüberwachung, einen Tageskurs, um Gesellen für Errichtung und Instandhaltung auf einen aktuellen Stand zu bringen, sowie einen weiteren Tageskurs, um Betreibern häuslicher Trinkwasser-Installationen wichtiges Hintergrundwissen zu vermitteln. Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e. V. (BfW) koordiniert alle Anmeldungen für Weiterbildungen in diversen Regionen und hält dazu die Webseite www.berufsfoerderungswerk.org/schulungen auf aktuellem Stand.(TD)

Im Chat mit den Juristen des ZVSHK wurden etliche Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzbarkeit des GEG erörtert.

Bild: SBZ / Dietrich

Im Chat mit den Juristen des ZVSHK wurden etliche Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzbarkeit des GEG erörtert.