Glykol ist als wassergefährdend eingestuft. Verwendet wird das flüssige Chemieprodukt in der Anlagentechnik allerdings häufig, denn es kann wichtige Aufgaben übernehmen. Wird es beispielsweise Wasser beigemischt, lässt sich je nach Mischungsverhältnis der Temperaturbereich unter den Gefrier- und über den Siedepunkt hinaus ausdehnen. Zahllose Systeme für den Heiz- und Kühlbetrieb werden daher mit einem definierten Wasser-Glykol-Gemisch betrieben.
Im privat genutzten Gebäude hat sich ein Handwerksbetrieb selbstverständlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu richten, wenn es beispielsweise um die Installation eines Wärmepumpensystems in Kombination mit Erdwärme geht und dafür die Anlage fachgerecht mit einem Wasser-Glykol-Gemisch befüllt werden muss. Doch unter welchen Rahmenbedingungen ist für das Handwerksunternehmen eine zusätzliche Qualifikation vorgeschrieben – sprich: eine Fachbetriebspflicht, die wiederkehrend eine Fremdüberwachung einschließt?
Derzeit existiert lediglich eine unklar definierende Beschreibung, wann die Errichtung an eine Fachbetriebspflicht gebunden ist. Dass dies dringend einer Klärung bedarf, sorgte auf der Jahrestagung der ÜWG-SHK für Diskussionsbeiträge.
Ein Gebäudeenergiegesetz, das Klimaschutz ernst nimmt, muss auch erneuerbare flüssige Brennstoffe gleichwertig berücksichtigen.
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Derzeit keine Rechtssicherheit
„Im April hat die ÜWG die Entscheidungsträger in der Politik um Klarheit gebeten“, erläuterte Timo Kuss, der im Oktober 2022 die Geschäftsführung der ÜWG-SHK übernommen hat. „Eine Antwort steht immer noch aus!“
Was die ÜWG-SHK geklärt haben möchte, sei im Folgenden erläutert: Es geht um Textpassagen, die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auch in der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) deutlich machen, welche Voraussetzungen Fachbetriebe erfüllen müssen, wenn sie Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen errichten.
In den kommenden zwei Jahren wollen wir die Geschäftsabläufe für unsere Mitgliedsbetriebe durchgehend digital gestalten.
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Wettbewerbsvorteil durch Weiterbildung
Als Resümee aus dieser nicht klar definierten Rechtslage plädierte die Mitgliederversammlung der ÜWG-SHK dafür, durch Weiterbildung den organisierten Mitgliedsbetrieben ein Angebot für eine entsprechende Qualifikation zu machen. Dazu wurden bereits Pilotschulungen in Bayern und Baden-Württemberg durchgeführt.
Das Konzept ist noch in der Entwicklung, es könnte letztlich auf eine halb- oder eintägige Fortbildung hinauslaufen, die sich beispielsweise auch mit einem ohnehin wiederkehrenden ÜWG-Lehrgang kombinieren ließe. Der Vorteil: Handwerksbetriebe, die aufgrund einer Zertifizierung zum Heizölfachbetrieb bereits Mitglied in der ÜWG-SHK sind, könnten durch Teilnahme an einem solchen Kurs ihre für Heizölanlagen bestehende Zertifizierung auf Wasser-Glykol-Anlagen erweitern, um solche Systeme fachgerecht errichten und gegebenenfalls wiederkehrend überwachen zu können.
Fachbetriebe, die noch kein Mitglied sind und auch keine Heizölzertifizierung benötigen, könnten sich auch nur den zuvor beschriebenen Bereich von der ÜWG-SHK zertifizieren lassen. Sind diese Voraussetzungen im Weiterbildungsangebot innerhalb der SHK-Berufsorganisation geschaffen, lohnt sich einmal mehr für die SHK-Fachbetriebe, mit dieser Legitimation einen möglicherweise wichtigen Wettbewerbsvorteil im Bieterverfahren zu erzielen.
Neuer Geschäftsbereich der ÜWG-SHK möglich
Weil es das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, mit dem viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bedeutung von Wärmepumpe und Solarthermie extrem zu pushen, könnte der fachgerechte Umgang mit Glykol umso wichtiger werden. Falls zukünftig die Verwendung von Glykol in etlichen Fällen eine Fachbetriebspflicht voraussetzen würde, bereitet sich die ÜWG-SHK darauf vor, notwendige Dienstleistungen in einem eigenen Geschäftsbereich zusammenzufassen. Näheres dazu werden die Fachunternehmer unter www.uewg-shk.de finden können.
Das Klimaschutzgesetz ist die Vorgabe, nach der sich die künftige Gesetzgebung zu richten hat – nicht politische Meinungen.
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Weiteres Infos
Die Nachfrage vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage hat jedoch
2022 so stark angezogen, dass Ölheizungssysteme vielfach nicht einmal mehr bestellbar waren. Das Ergebnis: Die Gesamtzahl an Ölheizungen ist laut Statistik der Schornsteinfeger auch 2022 über der Fünf-Millionen-Marke geblieben.
CO2-Neutralität als Fernziel
„Technologieoffen“ war auch ein häufig genanntes Stichwort im Fachvortrag von Uniti-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt. Er bekannte sich ausdrücklich zum globalen Klimaziel, die CO2-Emissionen auf null zu bringen. Hierzulande habe der Weg über starre sektorale Betrachtungsweisen jedoch zu Fehlentwicklungen geführt, statt einer ganzheitlichen Sichtweise für eine konsequente CO2-Minimierung Priorität einzuräumen.
Als Beispiele führte er u. a. die Elektromobilität oder die Nutzung von Wärmenetzen an. Sektoral würden sie grundsätzlich als vorteilhaft bzw. förderungswürdig eingestuft – ohne dass tatsächlich ganzheitlich ausgewertet werde, ob die dafür erforderliche Energie weiterhin aus fossiler oder bereits aus regenerativer Quelle stamme. „Mich stört, dass lange, viel zu lange einzelne sektorale Lösungen isoliert betrachtet, berechnet und davon ausgehend als gut oder schlecht bewertet wurden“, prangerte Kuhrt an.
In Europa sei man so einem Technologieverbot für einzelne Systeme näher gekommen, statt dem bedeutend wichtigeren Ziel der CO2-Minimierung durch Technologieoffenheit konsequent den Weg zu ebnen. „Wir brauchen aber alles, was hilft, um das 1,5-Grad-Ziel zu verfolgen“, proklamierte er und erläuterte dabei die Chancen, die sich die „Power to X“-Allianz auf die Fahne geschrieben hat: klimaneutrale flüssige Kraft- und Brennstoffe für die Zukunft. (TD)