Mit der Villeroy & Boch AG aus dem Saarland gewinnt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) einen neuen Kooperationspartner für die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0). Villeroy & Boch verpflichtet sich damit, SHK-Innungsbetriebe bei Mängelhaftungsansprüchen zu unterstützen. Die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 sichert die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe ab, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Produktes verursacht sind. „Seit Jahresanfang 2023 gilt die Vereinbarung mit Villeroy & Boch. Die HÜV 2.0 wird von unserem Handwerk besonders geschätzt, weil es um die Sicherheit im Produktschadensfall geht“, betont ZVSHK-Jurist Dr. Henning Gandesbergen die Auswirkungen der HÜV 2.0. Gleichzeitig hat Villeroy & Boch den Zertifizierungsantrag zum ZVSHK-Qualitätszeichen (QZ) gestellt.
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HÜV 2.0 und QZ für Villeroy & Boch
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