Wann ist ein Produkt für die Verwendung in Trinkwasseranlagen unbedenklich einsetzbar? SHK-Fachbetriebe benötigen von den einzelnen Herstellern ausreichende Informationen über die einzusetzenden Produkte und Materialien.
Stellvertretend für die organisierten Innungsbetriebe hat der ZVSHK Ende November 2015 die ihm bekannten Hersteller von Produkten (die in Kontakt mit Trinkwasser gelangen) angeschrieben und um Abgabe einer entsprechenden Herstellererklärung gebeten. Die Industrie hat die Möglichkeit bekommen, ihre Produkte den folgenden drei Rubriken zuzuordnen:
- Hersteller erklärt vollständige Verwendbarkeit aller Produkte
- Hersteller erklärt die Verwendbarkeit für angegebene Produkte
- Hersteller erklärt für angegebene Produkte, dass diese nicht ausschließlich aus trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffen hergestellt sind.
Mit einer vom Hersteller gelieferten Selbsterklärung über die trinkwasserhygienische Unbedenklichkeit seiner Produkte kann der SHK-Betrieb in der Regel eine verschuldensabhängige Haftung ausschließen. Die aktuelle Datenbank erreichen SHK-Innungsbetriebe über