Will man einen Bauvertrag abschließen, bedarf es eines Angebots und der Annahme dieses Angebotes. Bauverträge lassen sich als große oder kleine Werkverträge abschließen. Bei einem großen Werkvertrag geht es im Wesentlichen um die Neuerrichtung eines Gebäudes bzw. zentraler Gebäudeteile oder um Reparatur-, Erneuerungs- und Umbauarbeiten in bereits bestehendenen Bauwerken. Für diese Arbeiten im Bestand gilt: Sie müssen für die Konstruktion, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sein. Zudem müssen die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden. Haben die Reparatur- und Wartungsleistungen keine wesentliche Bedeutung für den Bestand eines bereits errichteten Gebäudes, reicht der kleine Werkvertrag.
Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation können jetzt eine internetbasierte Plattform mit Musterschreiben für den Baurechtsverkehr nutzen. Dokumente für Hunderte von Anwendungsfällen sowohl für BGB- als auch VOB/B-Verträge lassen sich aus der systematisch aufgebauten Sammlung per Mausklick in den betrieblichen Schriftverkehr übernehmen. Eine Vielzahl der Dokumente ist mit ergänzenden Verwendungshinweisen ausgestattet. Die Zweijahreslizenz kostet 119 Euro. Eine jährliche Verlängerung der Lizenz ist zum Preis von 45 Euro möglich. Die Lizenzen lassen sich ausschließlich über den Onlineshop erwerben unter