Seit Anfang 2013 gelten neue Brandschutzvorschriften für Abwasser-Mischinstallationen (siehe SBZ 01/2013). Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht deutlich, dass jetzt für alle Anschlüsse von brennbaren Abflussrohren an nicht brennbare Bauformen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) erforderlich ist. Grund dafür ist die mögliche Brandübertragung, die durch ein angeschlossenes brennbares Rohrsystem aus Kunststoff entstehen kann.
Eine Abwasserinstallation komplett mit nicht brennbaren Abflussrohren ist hiervon nicht betroffen. In diesem Fall gelten nach wie vor die gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP) der Hersteller von Brandschutzlösungen.
Um die eingangs beschriebene Brandgefahr bei Mischinstallationen abzuwehren, haben Hersteller seit dem Jahresende 2012 Brandschutzverbinder mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) für die Mischinstallation ins Angebot genommen. Eckring-Betriebe können nähere Infos über ihren jeweiligen SHK-Landesverband bekommen.