Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
FÖRDERPOLITIK

Top-Zuschuss für neue Heizungen

Inhalt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat neue Förderrichtlinien zur Heizungsmodernisierung ausgearbeitet, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Weil die neuen Bestimmungen insgesamt sehr umfangreich sind, konzentrieren sich die folgenden Details auf die Förderung im Gebäudebestand, für die das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig ist. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen. Folgende Sanierungen werden in dieser Sparte gefördert (Fördersätze in Klammern):

1. Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden (35 %), Luft/Luft-Wärmepumpen werden allerdings nicht gefördert.
2. Biomasseanlagen wie beispielsweise Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche (35 %).
3. Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung sowie als Kombination von Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung (30 %).
4. Gas-Hybridheizungen (30 %), wenn sie eine Kombination bilden aus Gas-Brennwertkessel und einem der oben genannten Wärmeerzeuger.
5. Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ (20 %), wenn der Kessel einschließlich Pufferspeicher und planerischer Leistung für den Einsatz von erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Die Nachrüstung der fehlenden Bauteile (zum Beispiel Solarkollektoren) muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Bei einem Wechsel von einer Ölheizung zu einer der oben genannten Heizformen erhöhen sich die Fördersätze um zusätzlich 10 %. Bei einer Wärmepumpe erhöht sich damit der Fördersatz auf 45 %. Dieses Plus soll dem größeren Umfang an Umstellungskosten Rechnung tragen.

Das System Ölheizung in seiner Grundausstattung berücksichtigt die neue Förderrichtlinie nicht mehr. Wenn allerdings ein Ölkessel mit erneuerbaren Energien gekoppelt wird, ist dieser Kostenanteil förderfähig. Ein Ölheizungssystem, das mit einer der vorgenannten Lösungen 1 bis 3 kombiniert wird, kann für diese ergänzenden Bestandteile also finanzielle Unterstützung bekommen. Darüber hinaus werden auch erforderliche Nebenarbeiten (z. B. Durchbruch, Fundament, hydraulischer Abgleich) mit dem jeweiligen Fördersatz bezuschusst.

Neben der zuvor beschriebenen Bafa-Förderung gibt es außerdem für die Sanierung bzw. den Neubau von besonders effizienten Gebäuden Förderungen, die über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden können. Beide Förderwege sind teilweise sogar kombinierbar. Auch auf Länder- oder kommunaler Ebene kann es weitere Unterstützung geben, bei der die Kumulierbarkeit jedoch zu überprüfen ist.

In den kommenden Wochen werden weitere Details zu den Förderrichtlinien für die Heizungsmodernisierung veröffentlicht. Aktuelles und ausführlichere Hintergrundinfos bietet die SHK-Berufsorganisation ihren Mitgliedsbetrieben unter www.zvshk.de in der Rubrik „Installateur und Heizungsbauer“.